Ortsteil Sülzfeld

Sülzfeld ist ab 01.01.2024 Ortsteil der Stadt Meiningen.

Sülzfeld liegt rund 6 Kilometer südwestlich der Kreisstadt Meiningen an der Landesstraße 3019 Meiningen - Mellrichstadt und an der Sülze, einem linken Nebenfluss der Werra. Hier befindet sich auch das barocke Lustschloss "Amalienruh".
Die Gemeinde in Zahlen
  • Einwohner 882 (Stand: 31.12.2014)
  • Gemeindegebiet 17,390 km2 – davon
    • 10,308 km2 Waldfläche
    • 5,160 km2 Landwirtschaftsfläche
    • 0,694 km2 Verkehrsfläche
    • 0,491 km2 Gebäude- u. Freifläche
    • 0,074 km2 Wasserfläche
    • 0,013 km2 Erholungsfläche

Informationen zur Eingemeindung

Am 01.01.2024 ist Meiningen um einen neuen Ortsteil gewachsen: Sülzfeld hat sich der Kreisstadt angeschlossen. Wir beantworten Ihnen hier - thematisch gegliedert - die häufigsten Fragen rund um die Eingliederung in die Stadt Meiningen, von A wie Anschrift bis Z wie Zuständigkeiten.

Anschrift, Adressänderung, Straßennamen, Vorwahl und Co.

Wie erreiche ich die Stadtverwaltung Meiningen?

Stadt Meiningen | Bürgerbüro

Schlossplatz 1
98617 Meiningen

Tel 03693 45 45 45

Fax 03693 45 45 99

Wie lautet die Bankverbindung der Stadt Meiningen?
IBAN: DE57 8405 0000 1305 0038 25
BIC: HELADEF1RRS
Rhön-Rennsteig-Sparkasse

Wie heißt die Webadresse der Stadt Meiningen?
www.meiningen.de

Zählt die Wohndauer in meiner alten Gemeinde bzw. im Landkreis mit?
Ja. Soweit für Rechte oder Pflichten die Wohndauer oder der Aufenthalt im Gebiet eines Landkreises oder einer Gemeinde maßgebend ist (z. B. bei Wahlen), wird die bis zum Tag des Inkrafttretens des Eingliederungsgesetzes ununterbrochene Wohn- oder Aufenthaltsdauer im Gebiet der aufgelösten Gemeinde auf die Wohn- oder Aufenthaltsdauer in der aufnehmenden Gemeinde angerechnet.

Ändert sich die Vorwahl meiner Gemeinde?
Die Vorwahl bleibt für Sülzfeld bei 036945.

Ändert sich die Postleitzahl meines Wohnorts?
Die Postleitzahl bleibt bei 98617.

Werden Straßen umbenannt und warum?
Einige Straßen im ganzen Gemeindegebiet mussten umbenannt werden, weil es keine Dopplungen in Bezug auf das zukünftige Gesamtstadtgebiet Meiningen geben darf. Aus diesem Grund mussten einige Straßenumbenennungen durch den Gemeinderat Sülzfeld beschlossen werden. Welche das genau sind, können Sie im Gemeinde-Amtsblatt der Gemeinde Sülzfeld Ausgabe-Nr. 06/2023 und 07/2023 nachlesen.

Die neuen Straßennamen treten ab dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Die zu ändernde Beschilderung wird durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet und vor Ort durch den Stadtservice angebracht. Das alte Straßennamenschild wird für eine Übergangszeit von mind. sechs Monaten unter dem neuen Straßennamenschild belassen.

Wie schreibe ich meine Anschrift jetzt?
Ihre Anschrift muss in der letzten Zeile die Postleitzahl "98617" und künftig den Ort "Meiningen" enthalten, damit Ihre Post zuverlässig zugestellt werden kann. Die Angabe des Ortsteiles ist für die Zustellung Ihrer Post nicht erforderlich. Möchten Sie den Ortsteil dazuschreiben, dann zwischen Name und Straße, siehe Beispiel.

Vorname Name
Ortsteil Sülzfeld (optional)
Straße Hausnummer
98617 Meiningen

Muss ich meinen Ausweis ändern lassen?
Ja. Grundsätzlich müssen Sie bei Adressänderungen Ihren Ausweis lt. Gesetz „unverzüglich“, d.h. ohne schuldhafte Verzögerung, ändern lassen.

Wo kann ich meinen Ausweis ändern lassen?
Direkt im Bürgerbüro der Stadt Meiningen bzw. zu den Vor-Ort-Terminen des Bürgerbüros in Sülzfeld.

Zuständigkeiten

Welcher Abwasser- bzw. Wasserverband ist für die neu eingegliederten Gemeinden jetzt zuständig?

Der Sülzfelder Wasserversorgungs- und Wasserentsorgungsbetrieb (SÜWA) geht als Eigenbetrieb der Gemeinde Sülzfeld auf die Stadt Meiningen als Rechtsnachfolgerin über.

Die Wasserversorgung-/Abwasserentsorgung läuft wie bisher über den Eigenbetrieb SÜWA.

Wer ist in Gewerbeangelegenheiten zuständig?
Durch die Eingemeindung ist die Stadt Meiningen nun auch für den Ortsteil Sülzfeld die zuständige Gewerbebehörde.

Wer ist in Straßenverkehrsangelegenheiten zuständig?
Durch die Eingemeindung ist die Stadt Meiningen nun auch für den Ortsteil Sülzfeld die zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Wie erreiche ich den Bauhof?
Der Bauhof heißt bei der Stadt Meiningen „Stadtservice“ und ist erreichbar unter: Sauberkeitshotline 03693-454 6855

Welches Standesamt ist für die eingegliederte Gemeinde nun zuständig?

Das Standesamt Meiningen bleibt unverändert für alle standesamtlichen Angelegenheiten zuständig.

Bei Fragen wenden Sie sich direkt an das Standesamt Meiningen.

Standesamt Meiningen

Schlossplatz 1
98617 Meiningen

Tel 03693 454-541

Tel 03693 454-542

Tel 03693 454-543

Tel 03693 454-544

Fax 03693 454-596


Welche Aufgaben hat die Schiedsstelle und wie ist sie erreichbar?
Die Schiedsstellen haben die Aufgabe der vorgerichtlichen Streitschlichtung - z. B. bei Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Gibt es Fördermöglichkeiten für Vereine? Wo und wann kann man diese beantragen?
Die Stadt Meiningen unterstützt Vereine, die das gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Leben in Meiningen aktiv mitgestalten.

In den Förderrichtlinien stehen die Voraussetzungen, unter denen Vereine finanziell gefördert werden. Die Unterstützung kann zweimal jährlich mit dem Förderantrag beantragt werden. ...mehr

Finanzen

Bekomme ich nach der Eingliederung meiner Gemeinde neue Bescheide?
Sie erhalten Anfang 2024 neue Bescheide für die Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer.

Wie lange werden die Steuern und Beiträge in meiner Gemeinde nicht erhöht?
Die Steuern sind ab dem der Eingliederung folgenden Jahr (d. h. ab 2025) zu vereinheitlichen. Es ist beabsichtigt, unterschiedliche Bestimmungen der Grundsteuer -und Gewerbesteuerhebesätze zum 01.01.2025 anzupassen.

Was muss ich bei Lastschriften/SEPA ab 01.01.2024 beachten?
Die auf die Gemeinde Sülzfeld lautenden Lastschriften/Einzugsermächtigungen müssen auf das Empfängerkonto der Stadt Meiningen geändert werden.
Ihre Daueraufträge bei Ihrer Bank für die Gemeinde Sülzfeld müssen Sie ab dem Zeitpunkt der Eingliederung beenden und für die Stadt Meiningen neu einrichten.

Ortsteilbürgermeister, Ortsteilrat und Ortsteil

Was wird aus unserer Bürgermeisterin und unserem Gemeinderat?
Die Bürgermeisterin wird automatisch zur Ortsteilbürgermeisterin für die Dauer ihrer verbleibenden Amtszeit.

Die Gemeinderäte werden automatisch Ortsteilräte.

Wie wird der neue Ortsteil im Stadtrat vertreten?
Der Meininger Stadtrat wird bis zur nächsten Kommunalwahl im Mai 2024 um ein bisheriges Gemeinderatsmitglied aus Sülzfeld erweitert.

Wann werden die Ortsteilräte neu gewählt?
Die Wahl der Ortsteilratsmitglieder in Sülzfeld erfolgt zum Termin der Kommunalwahlen 2024.

Wann und wo kann ich meine Ortsteilbürgermeisterin sprechen?

Frau Krieg
Donnerstag 16:00 - 18:00 Uhr
Sülzfeld, Rainstraße 25

Welche Rechte hat der Ortsteilrat meiner Gemeinde?
Die Rechte des Ortsteilrates ergeben sich aus § 45 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO).
Dem Ortsteilrat obliegt die Entscheidung über folgende Angelegenheiten des Ortsteils:

  • Verwendung der dem Ortsteil für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel
  • Pflege und Durchführung von Veranstaltungen des Brauchtums, der Heimatspflege und der kulturellen Tradition, Förderung und Entwicklung des kulturellen Lebens, Unterstützung der Ortsfeuerwehr

Der Ortsteilrat ist in allen wichtigen, den Ortsteil betreffenden Angelegenheiten rechtzeitig vor der Entscheidung des zuständigen Organs der Stadt Meiningen zu hören.
Er ist vor der beabsichtigten Veräußerung von kommunalen Grundstücken im Ortsteil zu hören. Und er unterbreitet Vorschläge zur Benennung der im Gebiet des Ortsteils dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie der öffentlichen Einrichtungen.

Ortsrecht

Wird das Ortsrecht (Feuerwehr-, Hundesteuer-, Friedhofs-, Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung u.a.) meiner Gemeinde geändert?

Das Ortsrecht wird schrittweise angepasst, und zwar ab dem Zeitpunkt der Eingliederung bis spätestens Ende 2025.

Konkrete Hinweise finden Sie zu gegebener Zeit im Amtsblatt der Stadt Meiningen.

Die in der eingegliederten Gemeinde Sülzfeld geltende Hauptsatzung tritt mit dem Wirksamwerden der Eingliederung außer Kraft. An deren Stelle tritt die Hauptsatzung der Stadt Meiningen und wird um eine Ortsteil-Verfassung für Sülzfeld erweitert.

Gemeinde Sülzfeld

Rainstraße 25
98617 Sülzfeld

  036945 57321
  036945 57290

Öffnungszeiten:
Do. 16:00-18:00

Sprechzeiten der Bürgermeisterin

Di. 17:00-19:00

Stadt Meiningen Rathaus

Schlossplatz 1
98617 Meiningen


Mehr von Meiningen auf:

Facebook logo Instagram Logo

Öffnungszeiten

Bürgerbüro
Mo. - Fr. 8:00 - 12:00
Mo. & Di. 13:00 - 15:00
Do. 13:00 - 18:00
1. Samstag im Monat: 9:00 - 13:00

   03693 45 45 45

  E-Mail Bürgerbüro

Öffnungszeiten Bibliothek
Mo. 13:00 - 18:00
Di. 10:00 - 14:00
Mi. 10:00 - 18:00
Do. 13:00 - 18:00
Fr. 13:00 - 18:00

   03693 502959

Feedback

Vermissen Sie Inhalte? Haben Sie Lob oder Kritik zur Seite? Wir freuen uns über Ihr Feedback.

Partner