Sanierungsberatung

Die Stadt Meiningen hat ein großes Interesse daran, Eigentümer bei der Sanierung ihrer Grundstücke und Häuser – auch finanziell – zu unterstützen. Zu diesem Zweck stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die für jedes Vorhaben individuell und effektiv eingesetzt werden sollen.

Es ist ein Ziel der Stadtsanierung, Eigentümerinnen und Eigentümern bei der Instandsetzung und Modernisierung Ihrer Anwesen Unterstützung anzubieten. Unter anderem gehört die kostenlose Beratung zu allen baulichen und gestalterischen Fragen sowie zu erforderlichen Antragstellungen und Verfahrenswegen zu den Aufgaben des Sanierungsberaters.

Im Auftrag der Stadt akquirieren wir Städtebaufördermittel und betreuen sowohl private als auch kommunale Fördervorhaben von der Beantragung über die Durchführung bis hin zur Abrechnung und dem Abruf der Finanzmittel beim Fördermittelgeber. Zu unseren Aufgabenbereichen zählen darüber hinaus das sogenannte Brachflächen- und Leerstandsmanagement, in dessen Rahmen wir Sie gerne bei der Vermarktung oder der Suche einer Immobilie bzw. eines Grundstückes in den Sanierungsgebieten unterstützen. Weiterhin bearbeiten wir Ihre Anliegen zum Thema steuerliche Begünstigung von Gebäuden in Sanierungsgebieten.

Worum geht es?

Steuerliche Vorteile in Sanierungsgebieten

Der Besitz, die Nutzung und Pflege von denkmalgeschützten Gebäuden und Gebäuden in Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen sind oft mit Belastungen oder Beschränkungen verbunden, die der Eigentümer im Interesse der Allgemeinheit zu tragen hat. Das Steuerrecht sieht daher an verschiedenen Stellen Erleichterungen für die Eigentümer solcher Gebäude vor.

Zur Geltendmachung der Steuervergünstigungen beim zuständigen Finanzamt wird eine Bescheinigung der Stadt Meiningen benötigt, die nur erteilt werden kann, wenn die Voraussetzungen vorliegen, zu denen auch der vorherige Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Meiningen zählt.

Herstellungskosten für Maßnahmen, die der Erhaltung oder sinnvollen Nutzung eines Gebäudes im Sanierungsgebiet dienen, können im Jahr der Fertigstellung und Bescheinigung durch die Stadt Meiningen und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9% und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7%, insgesamt also zu 100% abgeschrieben werden (vermietet oder betrieblich genutzt nach § 7h EStG). Voraussetzung dafür ist der Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Meiningen, in der die geplanten und mit der Stadt abgestimmten, Baumaßnahmen festgehalten wurden.

Die nachträgliche Ausstellung einer Vereinbarung und somit die Inanspruchnahme von steuerlichen Begünstigungen ist nicht möglich.

Handelt es sich um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude, können Aufwendungen am eigenen Gebäude im Kalenderjahr des Abschlusses der Maßnahme und in den neun folgenden Jahren bis zu 9% wie Sonderausgaben – insgesamt also bis maximal zu 90% abgezogen werden – (§ 10f EStG). Gleiches gilt für ein Gebäude, das weder zur Erzielung von Einkünften noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Hier besteht eine entsprechende Abschreibungsmöglichkeit von Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen nach § 10f EStG.

Neubau oder Wiederaufbau von Gebäuden sind nicht begünstigt.

Beim käuflichen Erwerb eines Gebäudes bzw. einer Eigentumswohnung in Sanierungsgebieten können Baumaßnahmen als Anschaffungskosten nur abgesetzt werden, wenn sie nach dem rechtwirksamen Abschluss des Kaufvertrages durchgeführt worden sind.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der erhöhten Abschreibung ist das Vorliegen einer Bescheinigung gem. §§ 7h, 10f, 11a des Einkommenssteuergesetz (EStG) der zuständigen Gemeinde.

Eine Bescheinigung kann erst von der Bescheinigungsbehörde ausgestellt werden, wenn die vereinbarte/n Maßnahme/n vollständig abgeschlossen wurde/n (Schlussrechnung). Hierzu ist nach Abschluss der Maßnahme/n ein separater Antrag auf Abschluss einer Bescheinigung gemäß §§ 7h, 10f, 11a Einkommenssteuergesetz (EStG) bei der Bescheinigungsbehörde zu stellen. Die Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG) finden Sie hier: https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/VVTH-VVTH000007616

Was benötige ich?

Vor Beginn der Maßnahme(n)

  • ausgefüllten Antrag auf Abschluss einer Vereinbarung gemäß §§ 7h, 10f, 11a Einkommenssteuergesetz (EStG)
  • Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuch)
  • Dokumentation des Bauzustandes vor der Sanierung (Fotos aller Räume und ggf. Grundrisspläne)

Nach Abschluss der Maßnahme(n)

  • ausgefüllten Antrag auf Abschluss einer Bescheinigung gemäß §§ 7h, 10f, 11a Einkommenssteuergesetz (EStG)
  • eine Aufstellung der Kosten mit beigefügten Originalrechnungen und zugeordneten Zahlungsnachweisen (Aufstellung nach Geschossen bzw. Wohneinheiten)
  • Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung

Sanierungsberatung

Axel Berthold
Technische Sanierungsberatung/ Beratung privater Bauvorhaben

  03643 9082-224
Email schreiben

Tobias Spiegler
Kaufmännische Sanierungsberatung/ Betreuung Fördermittel

  03643 9082-125
Email schreiben

Sprechzeiten

Die Beratungen finden in der Regel im 2-wöchigen Rhythmus donnerstags zwischen 10:00 Uhr und 17:00 Uhr im Sanierungsbüro der Stadt Meiningen im Hoch- und Tiefbauamt im Marstall, Schloßplatz 5, 1. OG, Beratungsraum Nr. 28 oder bei Erfordernis bei einem Ortstermin am Objekt statt.

Eine vorherige Terminabstimmung (telefonisch oder per Mail) ist zwingend erforderlich.

An den nachfolgenden Tagen finden bis zum Ende des Jahres 2024 Sanierungsberatungen wie angegeben statt:

15.08.2024

29.08.2024

12.09.2024

26.09.2024

10.10.2024

24.10.2024

07.11.2024

05.12.2024

19.12.2024

In besonderen Fällen können zusätzliche Termine vereinbart werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass im Sinne der Aufwandsreduzierung mehrere Beratungstermine zeitlich gebündelt werden müssen.

Was ist Stadtsanierung?

Manchmal auch als Stadterneuerung bezeichnet, ist es Aufgabe der Stadtsanierung städtebauliche Mängel und soziale Missstände in als Sanierungsgebiet ausgewiesenen Stadtgebieten zu beseitigen. Aus diesem Grund bedeutet die Bezeichnung (Alt-)Stadtsanierumg die Umsetzung umfassender Planungs- und bauordnungsrechtlicher Maßnahmen, um die Qualität eines Stadtgebietes zu steigern. Die Städtebauförderung ist ein Förderinstrument des Bundes, des Freistaates Thüringen und der Kommune, das unter anderem die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden unterstützt, die sich in diesen Stadtgebieten befinden. Grundlage dafür ist das Sanierungsrecht im Baugesetzbuch.

Sanierungsgebiete und Satzungen

Im Stadtgebiet von Meiningen finden sich gleich mehrere ausgewiesene Sanierungsgebiete. Im Erhaltungssatzungsgebiet in der Meininger Altstadt sowie den Sanierungsgebieten "Bahnareal" und "Kiliansberg-Jerusalem" können verschiedene Bund-Länderprogramme der Städtebauförderung mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten bedient werden. Im historischen Stadtkern Meiningens kommt zusätzlich die Richtlinie zur Vergabe von Fördermittel aus dem Kommunalen Förderprogramm der Stadt Meiningen zum tragen.

In den Ortsteilen Dreißigacker, Herpf und Walldorf sind Bezuschussungen aus dem Thüringer Landesprogramm für Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen für kommunale Vorhaben möglich.

Wichtige Informationen

Richtlinine zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Kommunalen Förderprogramm der Stadt Meiningen


Informationen zur Städtebauförderung in Thüringen sowie die Thüringer Städtebauförderungsrichtlinie finden Sie hier:
Städtebauförderung | Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Aktuelle Projekte

Gesamtsanierung Villa Strupp, Bernhardstraße 4

Bauherr: Landkreis Schmalkalden-Meiningen
geplante Fertigstellung: Beginn Schuljahr 2021/2022
Nutzung: Das Gebäude beherbergt künftig die Max-Reger

Städtebauförderung über das Bund-Länderprogramm für Städtebaulichen Denkmalschutz

Umbau der historischen ehemaligen Kantine des Dampflokwerkes zur Erlebniswelt Dampflok

Bauherr: Stadt Meiningen
geplante Fertigstellung: 2023

Städtebauförderung über das Bund-Länderprogramm Stadtumbau Ost – Sicherung

Schweizergasse 24

Sicherung

Bauherr: Privat
geplante Fertigstellung: Ende 2021 - es entstehen vier Wohneinheiten

Städtebauförderung über das Bund-Länderprogramm Stadtumbau Ost - Sicherungen

Meininger Stadtplätzchen

Fischergasse 11

Flurstk.-Nr.: 158/4; 158/3
Nutzfäche: 1203,10 m²
Grundstücksfläche: 792m²
Eigentümer: Stadt Meiningen

Objektbeschreibung

Bei dem Anwesen handelt es sich um ein Innerstädtisches Grundstück, auf dem sieben Gebäude errichtet wurden.
Das gesamte Enselmble besteht aus Haupthaus, Westflügel, Westhaus, Lagerhaus, Nordhaus, Hofhaus und Ostflügel. Das Haupthaus, an der Fischergasse gelegen, wurde als Wohn- und Geschäftshaus mit Toreinfahrt, in Fachwerkbauweise errichtet. Durch die Toreinfahrt werden alle anderen Gebäudeteile erschlossen. Bei den weiteren Bauten handelt es sich mehrheitlich um Werkstattgebäude, die ebenfalls überwiegend in Fachwerkbauweise errichtet wurden. Die genauen Baujahre sind nicht bekannt da die Gebäude entsprechend des Bedarfs gebaut, verändert und ergänzt wurden. Das Objekt befindet sich im Umgriff der Baugestaltungssatzung sowie der Erhaltungssatzung der Stadt Meiningen. Die Beantragung von Städtebaufördermitteln ist möglich. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Insanspruchnahme von Steuervergünstigungen gemäß §§ 7h, 10f und 11a EStG für Eigentümer von Gebäuden in Sanierungsgebieten.

Eine Teilung des Grundstückes ist ggf. möglich.

Besichtigung und Einsicht in ein vorliegendes Modernisierungsgutachten nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Möchten Sie Verkaufen?

Sie möchten eine Immobilie oder ein Grundstück in der Meininger Innenstadt verkaufen und wüschen sich Hilfe bei der Vermarktung? Wir unterstüzen Sie gerne!

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Stadt Meiningen Rathaus

Schlossplatz 1
98617 Meiningen


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