Städtebauliche Planungen

Hier finden Sie alle rechtskräftigen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne und Vorentwürfe in der aktuellen Fassung, Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie städtebauliche Konzepte und weitere Satzungen. Die Ansicht ist weboptimiert und daher für den Druck nur bedingt geeignet.

Bei der Änderung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen wird unterschieden zwischen einer Änderung des gesamten Plans und einer Änderung in Teilbereichen.

Bei der Änderung des gesamten Plans wird der ursprüngliche Plan aufgehoben und vollständig durch den geänderten Plan ersetzt (z.B. 1. Änderung.
Bei der Änderung in Teilbereichen wird nur eine abgegrenzte Fläche des gesamten Plans geändert und für die nicht geänderten Bereiche gilt die ursprüngliche Fassung des Plans weiter (z.B. 1. Änderung in Teilbereich).

Stadtentwicklung und Bauen
Stadt Meiningen

Schlossplatz 5
98617 Meiningen

  03693 454549
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Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Wichtige Hinweise zur Nutzung!

Die Bürgerbeteiligung erfolgt nach dem § 3 Abs. 1 bzw. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 bzw. 2 BauGB oder nach dem § 4a Abs. 3 BauGB.

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Meiningen

Bebauungsplan Nr. 49 „Rettungswache Dreißigacker“ (Entwurf; Fassung 05/2026)

 

Der zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 49 „Rettungswache Dreißigacker“ der Stadt Meiningen (Entwurf; Stand 05/2026), bestehend aus der Planzeichnung Teilbereich 1 im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen, Teilbereich 2 (Externe Ausgleichsflächen) im Maßstab 1:1000 sowie der Begründung mit integriertem Umweltbericht in der Fassung vom 05/2025 wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 49 „Rettungswache Dreißigacker“ der Stadt Meiningen einschließlich der Begründung mit integriertem Umweltbericht, sowie die amtliche Bekanntmachung werden vom

 04.06.2026 bis einschließlich 06.07.2026

öffentlich im Internet zur Einsichtnahme unter der Adresse 

https://www.meiningen.de/leben-wohnen/wohnen-bauen/staedtebauliche-planungen

 unter „Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung“ bereitgestellt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt durch Auslegung der Planunterlagen des Bebauungsplan Nr. 49 „Rettungswache Dreißigacker“ Stadt Meiningen. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und sich über planerischen Absichten, die auf Wunsch erläutert werden, zu informieren. Jedermann kann dazu Äußerungen und Anregungen abgeben. Die Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an annika.frank@meiningen.de übermittelt werden, jedoch können bei Bedarf die Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird, als leicht zu erreichende Zugangs-möglichkeit, eine öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 49 „Rettungswache Dreißigacker“ der Stadt Meiningen im Raum M18 des Marstallgebäudes (Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen, Schlossplatz 5) in Meiningen während der Dienstzeiten erfolgen.

 

Montag – Donnerstag           8:00 Uhr – 11:30 Uhr, 13:30 – 15:00 Uhr

Freitag                                 8:30 Uhr – 11:30 Uhr

 

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Der Bebauungsplan ist zweigeteilt und besteht aus dem Teilbereich 1 und dem Teilbereich 2. Das Bauvorhaben der Rettungswache beschränkt sich auf den Teilbereich 1. Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen werden räumlich in Teilbereich 2 des Geltungsbereiches umgesetzt. 

Der Teilbereich 1 des Geltungsbereiches umfasst etwa 0,43 ha und betrifft die Flurstücke 601/9; 601/42 und 601/39 der Gemarkung Dreißigacker. Die Flurstücke befinden sich im Eigentum des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen. Der Teilbereich 1 des Geltungsbereiches des Bebauungsplans befindet sich am südöstlichen Ortsrand von Dreißigacker, etwa 300 m südwestlich des Klinikum Meiningen. Nördlich grenzt die „Bergstraße“ an den Geltungsbereich an. Dahinter befinden sich das Demenzzentrum Meiningen, eine Außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege, eine Dialyse-Praxis, eine Zahnarztpraxis sowie die Gemeinschaftspraxis Kardiologie Östlich grenzt eine Apotheke an den Geltungsbereich an. Südlich wird der Geltungsbereich von einem Wirtschaftsweg begrenzt. Dahinter erstreckt sich Grünland. Westlich des Geltungsbereichs befindet sich eine kleine Streuobstwiese. Der Teilbereich 2 des Geltungsbereiches umfasst etwa 2 ha und betrifft das Flurstück 4067/2 der Gemarkung Meiningen. Das Flurstück befindet sich im Eigentum der Stadt Meiningen.

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Frank, im Zimmer 18 des Marstallgebäudes (Fachbereich Stadtentwicklung), Schlossplatz 5 unter der Telefonnummer 03693-454 552, oder alternativ im Sekretariat des Marstalles unter 03693-454 549.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

I. Aus der Einzelfallprüfung und der Artenschutzprüfung

Im Umweltbericht erfolgte die Bestandserfassung, -bewertung sowie Auswirkungsanalyse bei Umsetzung der Planung für die nachfolgenden Schutzgüter. Darüber hinaus sind für die Schutzgüter folgende Informationen verfügbar:

Schutzgut Mensch
-    Verkehrs- und Gewerbelärmein- und -auswirkungen
-    Einwirkungen durch Geruchsimmissionen
-    Auswirkungen auf den Erholungs- und Freizeitwert des Plangebietes

Boden, Fläche und Wasser
-     Informationen zu vorhandenen Bodenarten im Plangebiet und zur Schutzwürdigkeit der Böden
-     Hinweise zu Oberflächengewässer, Grundwasser, Hochwasser und Starkregen

Klima / Luft
-     Informationen zur Luftsituation im Plangebiet sowie zum Klimabezirk und den dazugehörigen Parametern (Niederschlag, Temperatur, Wind)
-     Informationen zu verkehrsbedingten Immissionen

Landschafts- und Ortsbild
-    Einordnung der Planung in das Landschafts- und Ortsbild
-     Informationen zum Naturraum, Oberflächengestalt, landschaftlicher Strukturierung des Untersuchungsraumes

Kultur- und Sachgüter
-     Angaben zur Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern

Natura-2000-Gebiete und andere Schutzgebiete
-     Angaben zu vorhandenen FFH- und SPA-Gebieten im Untersuchungsraum
-     Angaben zu gesetzlich geschützten Biotopen

II. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)

Gemäß TöB-Beteiligung auflisten mit:

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
-       Naturschutz
-       Lärmschutz
-       Beeinträchtigung Boden und Fläche
-       Wasser
-       Denkmäler
-       Schutzgebiete
-       Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
-       Naturschutz
-       Bergbau

Thüringer Landesverwaltungsamt
-       Kompensationsmaßnahmen

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
-       Hinweise zur Landwirtschaft und Agrarstruktur

Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie; Fachbereich Bau- und Kunstdenkmalpflege
- Denkmale und Denkmalschutz

 

Meiningen, den 27.05.2026                                                              -Siegel-

 

G i e s d e r

Bürgermeister

Anlagen:
- Entwurf Planzeichnung BP Nr. 49 "Rettungswache Dreißigacker", Stadt Meiningen_Stand 05/2026
- Entwurf Begründung BP Nr. 49 "Rettungswache Dreißigacker", Stadt Meiningen_Stand 05/2026
- Entwurf Bestandsplan BP Nr. 49 "Rettungswache Dreißigacker", Stadt Meiningen_Stand 05/2026
- Entwurf Kompensation BP Nr. 49 "Rettungswache Dreißigacker", Stadt Meiningen_Stand 05/2026
- Bekanntmachung Amtsblatt
- Stellungnahme Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
- Stellungnahme Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar
- Stellungnahme Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
- Stellungnahme Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Bebauungspläne der Stadt Meiningen

Machbarkeitsstudie zur Umgestaltung Bahnareal Meiningen

Die Stadt Meiningen beabsichtigt, das Bahnhofsareal in den kommenden Jahren zu einer zukunftsfähigen ÖPNV-Verknüpfungsanlage zu entwickeln. Dabei sind grundlegende Fragen zur strukturellen Ordnung des Bahnsareals im Zuge einer Machbarkeitsstudie zu beantworten. Die Machbarkeitsstudie der Stadt Meiningen wurde in der Stadtratssitzung am 02.05.2023 (Beschluss-Nr. 305/034/2023) bestätigt und damit die Weichen für die künftige zukunftsfähige Umgestaltung des Bahnhofsumfelds Meiningen gestellt.

Im nächsten Schritt sollen weitere Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen werden, u.a. sollen Gebäude rückgebaut. Das für eine ordentliche städtebauliche Entwicklung benötigte Bebauungsplan-Verfahren wurde bereits eingeleitet, um Planungsrecht am Standort zu schaffen.


Machbarkeitsstudie zur Umgestaltung Bahnareal Meiningen

Integriertes Stadtentwicklungskonzept

Das »Integrierte Stadtentwicklungskonzept Fortschreibung 2030« der Stadt Meiningen wurde in der Stadtratssitzung am 02.06.2015 (Beschluss-Nr. 069/11/2015) bestätigt.
Es ist das strategische Planungsinstrument zur langfristigen Entwicklung der Stadt.
Alle weiteren Bauleitplanungen und sektoralen Planungen werden daraus abgeleitet.

Anhang 1-6
Anhang 7-11
Anhang 12-18

Klimaschutzkonzept

Der Stadtrat hat am 4. März 2014 das Integrierte Klimaschutzkonzept für die Stadt Meiningen beschlossen.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Meiningen

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Meiningen wurde in der Stadtratssitzung am 02.05.2017 (Beschluss-Nr. 202/29/2017) gebilligt.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist die Grundlage und Aufgabenstellung für die Bauleitplanung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zur Sicherung der Einzelhandelsentwicklung in Meiningen.
Zur Sicherung der Nahversorgung bzw. wohngebietsnahen Versorgung werden zwei Nahversorgungszentren, ein potentielles Nahversorgungszentrum sowie drei Nahversorgungsstandorte ausgewiesen.
Als Instrument zur Sortimentsdifferenzierung zwischen zentren- und nicht zentrenrelevanten Sortimenten wurde die „Meininger Sortimentsliste“ beschlossen.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Meiningen - Kurzfassung
Sortimentsliste Meiningen
Versorgungsbereiche im Stadtgebiet Meiningen

Wohnungsgipfel

Unsere Stadt Meiningen hat seit 1990 erheblich an Attraktivität und Lebensqualität gewonnen, insbesondere mit Blick auf das sehr attraktive Erscheinungsbild ihrer Wohn- und Geschäftshäuser in der historischen Altstadt. In den vergangenen Jahren haben sich eine Reihe von Institutionen in Meiningen angesiedelt und etabliert, die in den Bereichen des öffentlichen Dienstes bzw. des Gesundheitswesens junge Leute ausbilden. Meiningen ist so zu einem attraktiven Lebens- und Arbeitsort mit Zukunft geworden.

Meiningen ist aktuell in der glücklichen Situation, dass zunehmend Wohnraum in seinen verschiedensten Ausprägungen nachgefragt wird. Nicht in jedem Fall kann die steigende Nachfrage auch bedient werden.

Die Stadt möchte gemeinsam mit der Wohnungsbaugesellschaft sowie der Meiningen GmbH, den Ausbildungsträgern und Ihnen als privaten Eigentümern bzw. Investoren und Planern nach geeigneten kurz- mittel- und langfristigen Lösungen suchen, die einer Stabilisierung und einem ausgewogenen sozialen Miteinander dienen.

In der unten stehenden Datei sind die akuelle Ausgangslage sowie mögliche Lösungen kurz für Sie zusammengefasst.

1.Wohnungsgipfel Meiningen

Lärmkartierung 2022

Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten gemäß § 7 der 34. BImSchV gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

Abschluss der Lärmkartierung 2022 / Beginn Lärmaktionsplanung 2024

 

Im Rahmen der europaweit vorgeschriebenen Lärmkartierung wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Diese Kartierung wurde auch für die Gemeinden Meiningen und Untermaßfeld durchgeführt. Es ist vorgeschrieben, die Lärmkarten zu veröffentlichen. Mehr Informationen zur Lärmkartierung erhalten Sie hier.

Die dazugehörenden Lärmkarten finden Sie ab sofort auf der Internetseite des TLUBN unter: https://www.tlubn.thueringen.de/kd/

Lärmaktionsplan Untermaßfeld 4. Stufe

Lärmaktionsplan Rippershausen 4. Stufe

Lärmaktionsplan Meiningen 4. Stufe

Stadt Meiningen Rathaus

Schlossplatz 1
98617 Meiningen

Öffnungszeiten

Bürgerbüro der Stadtverwaltung
Mo. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00
Di.  08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Mi. 08:00 - 13:00
Do. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Fr. 08:00 - 13:00
1. Samstag im Monat: 09:00 - 12:00

   03693 45 45 45

  E-Mail Bürgerbüro

Öffnungszeiten Bibliothek
Mo. 13:00 - 18:00
Di. 10:00 - 14:00
Mi. 10:00 - 18:00
Do. 13:00 - 18:00
Fr. 13:00 - 18:00

   03693 502959

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