Städtebauliche Planungen
Hier finden Sie alle rechtskräftigen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne und Vorentwürfe in der aktuellen Fassung, Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie städtebauliche Konzepte und weitere Satzungen. Die Ansicht ist weboptimiert und daher für den Druck nur bedingt geeignet.
Bei der Änderung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen wird unterschieden zwischen einer Änderung des gesamten Plans und einer Änderung in Teilbereichen.
Bei der Änderung des gesamten Plans wird der ursprüngliche Plan aufgehoben und vollständig durch den geänderten Plan ersetzt (z.B. 1. Änderung.
Bei der Änderung in Teilbereichen wird nur eine abgegrenzte Fläche des gesamten Plans geändert und für die nicht geänderten Bereiche gilt die ursprüngliche Fassung des Plans weiter (z.B. 1. Änderung in Teilbereich).
Stadtentwicklung und Bauen
Stadt Meiningen
Schlossplatz 5
98617 Meiningen
   03693 454549
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Online-Dienste und Formulare
Datenschutzinformationen im Rahmen der Bauleitplanungen (PDF, 156 KB)
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Wichtige Hinweise zur Nutzung!
Die Bürgerbeteiligung erfolgt nach dem § 3 Abs. 1 bzw. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 bzw. 2 BauGB oder nach dem § 4a Abs. 3 BauGB.
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Meiningen
3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Meiningen
Der zur Auslegung bestimmte Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Meiningen in der Fassung vom 09/2025 wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Meiningen einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht sowie die amtliche Bekanntmachung werden vom 16.10.2025 bis einschließlich 17.11.2025 öffentlich. Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen als zusätzliches Informationsangebot in der Zeit vom
16.10.2025 bis einschließlich 17.11.2025 im Raum M18 des Marstallgebäudes
(Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen, Schlossplatz 5) in Meiningen während der Dienstzeiten.
Montag – Donnerstag 8:00 Uhr – 11:30 Uhr, 13:30 – 15:00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr – 11:30 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zum Planentwurf in der Fassung 09/2025 vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Frank, im Zimmer 18 des Marstallgebäudes (Fachbereich Stadtentwicklung), Schlossplatz 5 unter der Telefonnummer 03693-454 552 oder per Mail, alternativ im Sekretariat des Marstalles unter 03693-454 549.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
I. Aus der Einzelfallprüfung und der Artenschutzprüfung
Im Umweltbericht erfolgte die Bestandserfassung, -bewertung sowie Auswirkungsanalyse bei Umsetzung der Planung für die nachfolgenden Schutzgüter. Darüber hinaus sind für die Schutzgüter folgende Informationen verfügbar:
Schutzgut Mensch
-    Verkehrs- und Gewerbelärmein- und -auswirkungen
-    bestehende und erwartete Lichtimmissionen
-    Einwirkungen durch Geruchsimmissionen
-    Auswirkungen auf den Erholungs- und Freizeitwert des Plangebietes
-    Hinweise zu Störfallbetrieben / Kampfmittel / elektromagnetische Felder
Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt
-     Beschreibung der vorhandenen Vegetationsstrukturen im Plangebiet und der Umgebung
-     Angaben zu vorhandenen Tierarten im Plangebiet und der Umgebung
Boden, Fläche und Wasser
-     Informationen zu vorhandenen Bodenarten im Plangebiet und zur Schutzwürdigkeit der Böden
-     Informationen zur Flächennutzung und zum geplanten Flächenverbrauch
-    Hinweise zu Oberflächengewässer, Grundwasser, Hochwasser und Starkregen 
Klima / Luft
-     Informationen zur Luftsituation im Plangebiet sowie zum Klimabezirk und den dazugehörigen Parametern (Niederschlag, Temperatur, Wind)
-     Informationen zu verkehrsbedingten Immissionen
Landschafts- und Ortsbild
-    Einordnung der Planung in das Landschafts- und Ortsbild
-     Informationen zum Naturraum, Oberflächengestalt, landschaftlicher Strukturierung des Untersuchungsraumes
Kultur- und Sachgüter
-     Angaben zur Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern
Natura-2000-Gebiete und andere Schutzgebiete
-     Angaben zu vorhandenen FFH- und SPA-Gebieten im Untersuchungsraum
-     Angaben zu gesetzlich geschützten Biotopen
II. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB):
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
-       Hinweise auf Bodendenkmale im Umfeld
-       Berücksichtigung Artenschutz
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie; Fachbereich Bau- und Kunstdenkmalpflege
- Denkmale und Denkmalschutz: Hinweis auf Bodendenkmale im Umfeld
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
- Landwirtschaftliche Immissionen
- Berücksichtigung Schutzgut Boden und Fläche
 Naturschutzbund Deutschland
- Hinweis auf Eingriffs-Ausgleichserfordernis und Umwandlung von Grünland
Meiningen, den 15.10.2025
Giesder 
Bürgermeister
Anlagen:
- Entwurf 3. Änderung FNP der Stadt Meiningen, Stand 09/2025
- Begründung zur 3. Änderung FNP der Stadt Meiningen, Stand: 09/2025
- Umweltbericht 3. Änderung FNP der Stadt Meiningen Stand 09/2025
- Stellungnahme Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 10.07.2025
- Stellungnahme Thrüinger Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 18.07.2025
- Stellungnahme Landratsamt Schmalkalden-Meiningen vom 25.07.2025
- Stellungnahme vom Naturschutzbund Kreisverband Schmalkalden-Meiningen e.V.
Bebauungspläne der Stadt Meiningen
BP Nr. 1 “Gewerbegebiet Dreißigacker“ 1. Änderung und 2. Änderung
BP Nr. 1a "Gewerbegebiet Dreißigacker-Ost" 1. Änderung
BP Nr. 2 "Hauptkaserne", 1. Änderung, 2. Änderung und 3. Änderung
BP Nr. 3a "Lebensmittelverbrauchermarkt - Am Steinweg"
BP Nr. 4 "In der Helba", 1. Änderung
BP Nr. 5 "Am Holunderstrauch"
BP Nr. 7a "Am mittleren Rasen/Parkhaus Zentrum West"
BP Nr. 9 "Drachenberg Süd" und 2. Änderung
BP Nr. 11 "WG Dreißigacker Süd" 1. Änderung und 2. Änderung
BP Nr. 13a "Stadtteilzentrum OT Jerusalem TA II"
BP Nr. 13b "Barbarakaserne An der Utendorfer Straße" 1. Änderung und 2. Änderung
BP Nr. 13d "An der Utendorfer Straße/An der Kaserne"
BP Nr. 13e "Barbarakaserne" 2. Teilabschnitt
BP Nr. 14 "Wandervogel/Herrenstück" 2. Änderung (1. Änderung Teilbereich Herrenstück) und 3. Änderung (2. Änderung Teilbereich Wandervogel)
BP Nr. 14a "Oberer Panoramaweg"
BP Nr. 16 "DRK-Pflegezentrum"
BP Nr. 16a "An der Bergstraße"
BP Nr. 18 "Verkehrsflächen Dreißigacker"
BP Nr. 19 "Neu-Ulmer-Straße/Steinweg"
BP Nr. 20 "Am Gründlein"
BP Nr. 21 "Reusengasse/Bleichgraben", 2. Änderung
BP Nr. 22 "Reusengasse/Schwabenberg", 2. Änderung
BP Nr. 23.1 – BP Nr. 23.10 Dauerkleingartenanlage
BP Nr. 25 "Industriegebiet Rohrer Berg"
BP Nr. 26 "Markt-West", 1. Änderung
BP Nr. 28 "Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Straße"
BP Nr. 29 "Mailein"
BP Nr. 31 "Ernestinerstraße/Schweizergasse/Burggasse/Schlossgasse"
BP Nr. 33 "Sportanlagen Untermaßfelder Straße"
BP Nr. 36 "Am Schlossplatz"
Bebauungspläne der Ortsteile der Stadt Meiningen
Henneberg
Bebauungspläne Gemeinde Rippershausen
Bebauungspläne Gemeinde Untermaßfeld
Machbarkeitsstudie zur Umgestaltung Bahnareal Meiningen
Die Stadt Meiningen beabsichtigt, das Bahnhofsareal in den kommenden Jahren zu einer zukunftsfähigen ÖPNV-Verknüpfungsanlage zu entwickeln. Dabei sind grundlegende Fragen zur strukturellen Ordnung des Bahnsareals im Zuge einer Machbarkeitsstudie zu beantworten. Die Machbarkeitsstudie der Stadt Meiningen wurde in der Stadtratssitzung am 02.05.2023 (Beschluss-Nr. 305/034/2023) bestätigt und damit die Weichen für die künftige zukunftsfähige Umgestaltung des Bahnhofsumfelds Meiningen gestellt.
Im nächsten Schritt sollen weitere Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen werden, u.a. sollen Gebäude rückgebaut. Das für eine ordentliche städtebauliche Entwicklung benötigte Bebauungsplan-Verfahren wurde bereits eingeleitet, um Planungsrecht am Standort zu schaffen.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Das »Integrierte Stadtentwicklungskonzept Fortschreibung 2030« der Stadt Meiningen wurde in der Stadtratssitzung am 02.06.2015 (Beschluss-Nr. 069/11/2015) bestätigt.
Es ist das strategische Planungsinstrument zur langfristigen Entwicklung der Stadt.
Alle weiteren Bauleitplanungen und sektoralen Planungen werden daraus abgeleitet.
Anhang 1-6
Anhang 7-11
Anhang 12-18
Klimaschutzkonzept
Der Stadtrat hat am 4. März 2014 das Integrierte Klimaschutzkonzept für die Stadt Meiningen beschlossen.
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Meiningen
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Meiningen wurde in der Stadtratssitzung am 02.05.2017 (Beschluss-Nr. 202/29/2017) gebilligt.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist die Grundlage und Aufgabenstellung für die Bauleitplanung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zur Sicherung der Einzelhandelsentwicklung in Meiningen.
Zur Sicherung der Nahversorgung bzw. wohngebietsnahen Versorgung werden zwei Nahversorgungszentren, ein potentielles Nahversorgungszentrum sowie drei Nahversorgungsstandorte ausgewiesen.
Als Instrument zur Sortimentsdifferenzierung zwischen zentren- und nicht zentrenrelevanten Sortimenten wurde die „Meininger Sortimentsliste“ beschlossen.
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Meiningen - Kurzfassung
Sortimentsliste Meiningen
Versorgungsbereiche im Stadtgebiet Meiningen
Wohnungsgipfel
Unsere Stadt Meiningen hat seit 1990 erheblich an Attraktivität und Lebensqualität gewonnen, insbesondere mit Blick auf das sehr attraktive Erscheinungsbild ihrer Wohn- und Geschäftshäuser in der historischen Altstadt. In den vergangenen Jahren haben sich eine Reihe von Institutionen in Meiningen angesiedelt und etabliert, die in den Bereichen des öffentlichen Dienstes bzw. des Gesundheitswesens junge Leute ausbilden. Meiningen ist so zu einem attraktiven Lebens- und Arbeitsort mit Zukunft geworden.
Meiningen ist aktuell in der glücklichen Situation, dass zunehmend Wohnraum in seinen verschiedensten Ausprägungen nachgefragt wird. Nicht in jedem Fall kann die steigende Nachfrage auch bedient werden.
Die Stadt möchte gemeinsam mit der Wohnungsbaugesellschaft sowie der Meiningen GmbH, den Ausbildungsträgern und Ihnen als privaten Eigentümern bzw. Investoren und Planern nach geeigneten kurz- mittel- und langfristigen Lösungen suchen, die einer Stabilisierung und einem ausgewogenen sozialen Miteinander dienen.
In der unten stehenden Datei sind die akuelle Ausgangslage sowie mögliche Lösungen kurz für Sie zusammengefasst.
1.Wohnungsgipfel Meiningen
Fördermittelhinweis
Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung
Lärmkartierung 2022
Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten gemäß § 7 der 34. BImSchV gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
Abschluss der Lärmkartierung 2022 / Beginn Lärmaktionsplanung 2024
Im Rahmen der europaweit vorgeschriebenen Lärmkartierung wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Diese Kartierung wurde auch für die Gemeinden Meiningen und Untermaßfeld durchgeführt. Es ist vorgeschrieben, die Lärmkarten zu veröffentlichen. Mehr Informationen zur Lärmkartierung erhalten Sie hier.
Die dazugehörenden Lärmkarten finden Sie ab sofort auf der Internetseite des TLUBN unter: https://www.tlubn.thueringen.de/kd/
Lärmaktionsplan Untermaßfeld 4. Stufe
 
