Städtebauliche Planungen

Hier finden Sie alle rechtskräftigen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne und Vorentwürfe in der aktuellen Fassung, Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie städtebauliche Konzepte und weitere Satzungen. Die Ansicht ist weboptimiert und daher für den Druck nur bedingt geeignet.

Bei der Änderung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen wird unterschieden zwischen einer Änderung des gesamten Plans und einer Änderung in Teilbereichen.

Bei der Änderung des gesamten Plans wird der ursprüngliche Plan aufgehoben und vollständig durch den geänderten Plan ersetzt (z.B. 1. Änderung.
Bei der Änderung in Teilbereichen wird nur eine abgegrenzte Fläche des gesamten Plans geändert und für die nicht geänderten Bereiche gilt die ursprüngliche Fassung des Plans weiter (z.B. 1. Änderung in Teilbereich).

Stadtentwicklung und Bauen
Stadt Meiningen

Schlossplatz 5
98617 Meiningen

  03693 454549
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Online-Dienste und Formulare

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Wichtige Hinweise zur Nutzung!

Die Bürgerbeteiligung erfolgt nach dem § 3 Abs. 1 bzw. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 bzw. 2 BauGB oder nach dem § 4a Abs. 3 BauGB.

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Meiningen

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Teilbebauungsplan Verkehrsflächen“ der Stadt Meiningen

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgehoben. Dementsprechend kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.

Der Entwurf zur Veröffentlichung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Teilbebauungsplan Verkehrsflächen“ der Stadt Meiningen [Aufhebung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 3500 sowie der Begründung (Fassung mit Stand vom 06/2025) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

25.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026

im Internet unter https://meiningen.de/leben-wohnen/wohnen-bauen/staedtebauliche-planungen

 unter „Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung“ zur Einsicht bereitgestellt.

 Die Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an annika.frank@meiningen.de übermittelt werden, jedoch können bei Bedarf die Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird, als leicht zu erreichende Zugangs-möglichkeit, eine öffentliche Auslegung der Unterlagen [Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Teilbebauungsplan Verkehrsflächen Dreißigacker“ der Stadt Meiningen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 3500 sowie der Begründung (Fassung vom 6/2025) im Raum M18 des Marstallgebäudes (Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen, Schlossplatz 5) in Meiningen während der Dienstzeiten erfolgen.

 

Montag – Donnerstag           8:00 Uhr – 11:30 Uhr, 13:30 – 15:00 Uhr

Freitag                                 8:30 Uhr – 11:30 Uhr

 

Das Planungsgebiet erstreckt sich südlich der Stadt Meiningen und führt von der B19 über die Einhänge zum Werratal hinaus auf die Hochfläche der Gemarkung Dreißigacker. Die Dreißigackerer Straße befindet sich in Meiningen im Süden des Stadtgebiets und stellt eine wichtige Verbindungsstraße zwischen der Innenstadt und dem Ortsteil Dreißigacker dar.

Die Straße verläuft in südlicher Richtung vom innerstädtischen Bereich Meiningen heraus und führt in Richtung des Gewerbe- und Wohngebietes Dreißigacker. Sie ist Teil der örtlichen Hauptverkehrsstruktur und dient sowohl dem innerstädtischen Verkehr als auch dem Zubringerverkehr zu den umliegenden Bundesstraßen.

Ziel des Aufhebungsverfahrens ist es, den Bebauungsplan formell komplett und ersatzlos aufzuheben, da er zur städtebaulichen Ordnung nicht mehr erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Die Aufhebung dient der Rechtsbereinigung und Verwaltungsvereinfachung und entspricht dem Grundsatz der Erforderlichkeit gemäß § 1 Abs. 3 BauGB

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Frank, im Zimmer 18 des Marstallgebäudes (Fachbereich Stadtentwicklung), Schlossplatz 5 unter der Telefonnummer 03693-454 552, oder alternativ im Sekretariat des Marstalles unter 03693-454 549.

 

Meiningen, den 17.06.2026                                                              -Siegel-

 

 G i e s d e r

Bürgermeister

Anlagen:

Bebauungspläne der Stadt Meiningen

Machbarkeitsstudie zur Umgestaltung Bahnareal Meiningen

Die Stadt Meiningen beabsichtigt, das Bahnhofsareal in den kommenden Jahren zu einer zukunftsfähigen ÖPNV-Verknüpfungsanlage zu entwickeln. Dabei sind grundlegende Fragen zur strukturellen Ordnung des Bahnsareals im Zuge einer Machbarkeitsstudie zu beantworten. Die Machbarkeitsstudie der Stadt Meiningen wurde in der Stadtratssitzung am 02.05.2023 (Beschluss-Nr. 305/034/2023) bestätigt und damit die Weichen für die künftige zukunftsfähige Umgestaltung des Bahnhofsumfelds Meiningen gestellt.

Im nächsten Schritt sollen weitere Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen werden, u.a. sollen Gebäude rückgebaut. Das für eine ordentliche städtebauliche Entwicklung benötigte Bebauungsplan-Verfahren wurde bereits eingeleitet, um Planungsrecht am Standort zu schaffen.


Machbarkeitsstudie zur Umgestaltung Bahnareal Meiningen

Integriertes Stadtentwicklungskonzept

Das »Integrierte Stadtentwicklungskonzept Fortschreibung 2030« der Stadt Meiningen wurde in der Stadtratssitzung am 02.06.2015 (Beschluss-Nr. 069/11/2015) bestätigt.
Es ist das strategische Planungsinstrument zur langfristigen Entwicklung der Stadt.
Alle weiteren Bauleitplanungen und sektoralen Planungen werden daraus abgeleitet.

Anhang 1-6
Anhang 7-11
Anhang 12-18

Klimaschutzkonzept

Der Stadtrat hat am 4. März 2014 das Integrierte Klimaschutzkonzept für die Stadt Meiningen beschlossen.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Meiningen

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Meiningen wurde in der Stadtratssitzung am 02.05.2017 (Beschluss-Nr. 202/29/2017) gebilligt.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist die Grundlage und Aufgabenstellung für die Bauleitplanung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zur Sicherung der Einzelhandelsentwicklung in Meiningen.
Zur Sicherung der Nahversorgung bzw. wohngebietsnahen Versorgung werden zwei Nahversorgungszentren, ein potentielles Nahversorgungszentrum sowie drei Nahversorgungsstandorte ausgewiesen.
Als Instrument zur Sortimentsdifferenzierung zwischen zentren- und nicht zentrenrelevanten Sortimenten wurde die „Meininger Sortimentsliste“ beschlossen.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Meiningen - Kurzfassung
Sortimentsliste Meiningen
Versorgungsbereiche im Stadtgebiet Meiningen

Wohnungsgipfel

Unsere Stadt Meiningen hat seit 1990 erheblich an Attraktivität und Lebensqualität gewonnen, insbesondere mit Blick auf das sehr attraktive Erscheinungsbild ihrer Wohn- und Geschäftshäuser in der historischen Altstadt. In den vergangenen Jahren haben sich eine Reihe von Institutionen in Meiningen angesiedelt und etabliert, die in den Bereichen des öffentlichen Dienstes bzw. des Gesundheitswesens junge Leute ausbilden. Meiningen ist so zu einem attraktiven Lebens- und Arbeitsort mit Zukunft geworden.

Meiningen ist aktuell in der glücklichen Situation, dass zunehmend Wohnraum in seinen verschiedensten Ausprägungen nachgefragt wird. Nicht in jedem Fall kann die steigende Nachfrage auch bedient werden.

Die Stadt möchte gemeinsam mit der Wohnungsbaugesellschaft sowie der Meiningen GmbH, den Ausbildungsträgern und Ihnen als privaten Eigentümern bzw. Investoren und Planern nach geeigneten kurz- mittel- und langfristigen Lösungen suchen, die einer Stabilisierung und einem ausgewogenen sozialen Miteinander dienen.

In der unten stehenden Datei sind die akuelle Ausgangslage sowie mögliche Lösungen kurz für Sie zusammengefasst.

1.Wohnungsgipfel Meiningen

Lärmkartierung 2022

Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten gemäß § 7 der 34. BImSchV gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

Abschluss der Lärmkartierung 2022 / Beginn Lärmaktionsplanung 2024

 

Im Rahmen der europaweit vorgeschriebenen Lärmkartierung wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Diese Kartierung wurde auch für die Gemeinden Meiningen und Untermaßfeld durchgeführt. Es ist vorgeschrieben, die Lärmkarten zu veröffentlichen. Mehr Informationen zur Lärmkartierung erhalten Sie hier.

Die dazugehörenden Lärmkarten finden Sie ab sofort auf der Internetseite des TLUBN unter: https://www.tlubn.thueringen.de/kd/

Lärmaktionsplan Untermaßfeld 4. Stufe

Lärmaktionsplan Rippershausen 4. Stufe

Lärmaktionsplan Meiningen 4. Stufe

Stadt Meiningen Rathaus

Schlossplatz 1
98617 Meiningen

Öffnungszeiten

Bürgerbüro der Stadtverwaltung
Mo. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00
Di.  08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Mi. 08:00 - 13:00
Do. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Fr. 08:00 - 13:00
1. Samstag im Monat: 09:00 - 12:00

   03693 45 45 45

  E-Mail Bürgerbüro

Öffnungszeiten Bibliothek
Mo. 13:00 - 18:00
Di. 10:00 - 14:00
Mi. 10:00 - 18:00
Do. 13:00 - 18:00
Fr. 13:00 - 18:00

   03693 502959

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