Städtebauliche Planungen

Hier finden Sie alle rechtskräftigen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne und Vorentwürfe in der aktuellen Fassung, Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie städtebauliche Konzepte und weitere Satzungen. Die Ansicht ist weboptimiert und daher für den Druck nur bedingt geeignet.

Bei der Änderung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen wird unterschieden zwischen einer Änderung des gesamten Plans und einer Änderung in Teilbereichen.

Bei der Änderung des gesamten Plans wird der ursprüngliche Plan aufgehoben und vollständig durch den geänderten Plan ersetzt (z.B. 1. Änderung.
Bei der Änderung in Teilbereichen wird nur eine abgegrenzte Fläche des gesamten Plans geändert und für die nicht geänderten Bereiche gilt die ursprüngliche Fassung des Plans weiter (z.B. 1. Änderung in Teilbereich).

Stadtentwicklung und Bauen
Stadt Meiningen

Schlossplatz 5
98617 Meiningen

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Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Wichtige Hinweise zur Nutzung!

Die Bürgerbeteiligung erfolgt nach dem § 3 Abs. 1 bzw. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 bzw. 2 BauGB oder nach dem § 4a Abs. 3 BauGB.

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Meiningen

Bebauungsplan Nr. 49 „Rettungswache Dreißigacker“ (Vorentwurf; Fassung 26.11.2025)

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt durch Auslegung der Planunterlagen des Bebauungsplan Nr. 49 „Rettungswache Dreißigacker“ (Vorentwurf; Stand 26.11.2025), bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem Bestandsplan im Zeitraum

vom 15.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026.

Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und sich über planerischen Absichten, die auf Wunsch erläutert werden, zu informieren. Jedermann kann dazu Äußerungen und Anregungen abgeben.Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und sich über planerischen Absichten, die auf Wunsch erläutert werden, zu informieren. Jedermann kann dazu Äußerungen und Anregungen abgeben.

 Die Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an annika.frank@meiningen.de übermittelt werden, jedoch können bei Bedarf die Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird, als leicht zu erreichende Zugangs-möglichkeit, eine öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 49 „Rettungswache Dreißigacker“ der Stadt Meiningen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 sowie der Begründung (Vorentwurf; Stand 26.11.2025) und dem Bestandsplan im Raum M18 des Marstallgebäudes (Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen, Schlossplatz 5) in Meiningen während der Dienstzeiten erfolgen.

 Montag – Donnerstag           8:00 Uhr – 11:30 Uhr, 13:30 – 15:00 Uhr

Freitag                                  8:30 Uhr – 11:30 Uhr

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Die Rettungswache Dreißigacker entstand aus dem anhaltenden Platzmangel der DRK Rettungswache Meiningen in der Innenstadt. Inzwischen kamen weitere Fahrzeuge hinzu. Da die Rettungswache Dreißigacker nicht für so viele Fahrzeuge ausgelegt ist, kann endgültig nicht mehr an dem Standort der Wache im Gebäude der Feuerwehr festgehalten werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst etwa 0,43 ha und betrifft Teile der Flurstücke 601/9, 601/42 sowie 601/39 der Gemarkung Dreißigacker.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich am südöstlichen Ortsrand von Dreißigacker, etwa 300 m südwestlich des Klinikum Meiningen. Nördlich grenzt die „Bergstraße“ an den Geltungsbereich an. Dahinter befinden sich das Demenzzentrum Meiningen, eine Außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege, eine Dialyse-Praxis, eine Zahnarztpraxis sowie die Gemeinschaftspraxis Kardiologie Östlich grenzt eine Apotheke an den Geltungsbereich an. Südlich wird der Geltungsbereich von einem Wirtschaftsweg begrenzt. Dahinter erstreckt sich Grünland. Westlich des Geltungsbereichs befindet sich eine kleine Streuobstwiese.

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Frank, im Zimmer 18 des Marstallgebäudes (Fachbereich Stadtentwicklung), Schlossplatz 5 unter der Telefonnummer 03693-454 552, oder alternativ im Sekretariat des Marstalles unter 03693-454 549.

 

Meiningen, den 09.12.2025                                                             -Siegel-

 

G i e s d e r

Bürgermeister

Anlagen:

- Vorentwurf Planzeichnung BP Nr. 49 „Rettungswache Dreißigacker“; Stand: 26.11.2025
- Vorentwurf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 49 „Rettungswache Dreißigacker“, Stand: 26.11.2025
- Bestandsplan, Stand: 26.11.2025
- Externer Ausgleich, Stand: 26.11.2025
- Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Meiningen

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Meiningen

Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans "Sondergebiet für die Nutzung von Solarenergie (Photovoltaik)“ der Stadt Meiningen

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgehoben. Dementsprechend kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.

Der Entwurf zur Veröffentlichung der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans "Sondergebiet für die Nutzung von Solarenergie (Photovoltaik)“ der Stadt Meiningen [Aufhebung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung (Fassung mit Stand vom 16.06.2025) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

vom 10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025

zur Einsicht bereitgestellt.

Die Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an annika.frank@meiningen.de übermittelt werden, jedoch können bei Bedarf die Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird, als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit, eine öffentliche Auslegung der Unterlagen [Vorhaben- und Erschließungsplan „Sondergebiet für die Nutzung von Solarenergie (Photovoltaik)“ der Stadt Meiningen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung (Fassung mit Stand vom 16.06.2025) im Raum M18 des Marstallgebäudes (Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen, Schlossplatz 5) in Meiningen während der Dienstzeiten erfolgen.

 

Montag – Donnerstag              8:00 Uhr – 11:30 Uhr, 13:30 – 15:00 Uhr

Freitag                                    8:30 Uhr – 11:30 Uhr  

Die Lage des Geltungsbereiches des Vorhaben- und Erschließungsplans "Sondergebiet für die Nutzung von Solarenergie (Photovoltaik)“ ist dem Übersichtslageplan zu entnehmen.

Das Plangebiet liegt im Nordosten des Ortsteil Walldorf der Stadt Meiningen. Der Geltungsbereich wird im Norden und Osten überwiegend von landwirtschaftlichen Nutzflächen umschlossen. Im Westen und Süden schließt sich der Geltungsbereich an die im Zusammenhang bebaute Ortslage direkt an. Der Geltungsbereich wird im Westen von der „Wallbacher Straße“ begrenzt. Im Süden verläuft die „Meininger Straße“ (Bundesstraße 19) parallel zum Geltungsbereich.

Mit der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Sondergebiet für die Nutzung von Solar-energie (Photovoltaik)“ wird das Ziel verfolgt, den Vorhaben- und Erschließungsplan, dessen Frist zur Durchführung bereits abgelaufen ist, gem. § 12 Abs. 6 BauGB aufzuheben.

Mit dem gemäß Bundesverkehrswegeplan 2030 bestehenden Straßenbauvorhaben B 19-B87n OU Meiningen im südöstlichen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist auch die Neuanlage eines teilplanfreien Knotenpunktes verbunden. Die nach § 9 Abs. 1 des Bundesfernstraßengesetzes definierte 20m-Bauverbotszone, gemessen vom geplanten äußeren Fahrbahnrand der B 19_neu einschließlich des Knotenpunktes ist laut dem Schreiben frei zu halten. Die Durchführung des im Bundesverkehrswegeplan 2030 vorgesehenen Straßenbauvorhabens wäre bei Verwirklichung des Vorhabens zudem gefährdet.

Anlagen:
- Planzeichnung Entwurf "Aufhebung V+E Plan "Sondergebiet für die Nutzung von Solarenergie (Photovoltaik)" Stand 16.06.2025
- Begründung "Aufhebung V+E Plan "Sondergebiet für die Nutzung von Solarenergie (Photovoltaik)" Stand 16.06.2025

Bebauungspläne der Stadt Meiningen

Machbarkeitsstudie zur Umgestaltung Bahnareal Meiningen

Die Stadt Meiningen beabsichtigt, das Bahnhofsareal in den kommenden Jahren zu einer zukunftsfähigen ÖPNV-Verknüpfungsanlage zu entwickeln. Dabei sind grundlegende Fragen zur strukturellen Ordnung des Bahnsareals im Zuge einer Machbarkeitsstudie zu beantworten. Die Machbarkeitsstudie der Stadt Meiningen wurde in der Stadtratssitzung am 02.05.2023 (Beschluss-Nr. 305/034/2023) bestätigt und damit die Weichen für die künftige zukunftsfähige Umgestaltung des Bahnhofsumfelds Meiningen gestellt.

Im nächsten Schritt sollen weitere Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen werden, u.a. sollen Gebäude rückgebaut. Das für eine ordentliche städtebauliche Entwicklung benötigte Bebauungsplan-Verfahren wurde bereits eingeleitet, um Planungsrecht am Standort zu schaffen.


Machbarkeitsstudie zur Umgestaltung Bahnareal Meiningen

Integriertes Stadtentwicklungskonzept

Das »Integrierte Stadtentwicklungskonzept Fortschreibung 2030« der Stadt Meiningen wurde in der Stadtratssitzung am 02.06.2015 (Beschluss-Nr. 069/11/2015) bestätigt.
Es ist das strategische Planungsinstrument zur langfristigen Entwicklung der Stadt.
Alle weiteren Bauleitplanungen und sektoralen Planungen werden daraus abgeleitet.

Anhang 1-6
Anhang 7-11
Anhang 12-18

Klimaschutzkonzept

Der Stadtrat hat am 4. März 2014 das Integrierte Klimaschutzkonzept für die Stadt Meiningen beschlossen.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Meiningen

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Meiningen wurde in der Stadtratssitzung am 02.05.2017 (Beschluss-Nr. 202/29/2017) gebilligt.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist die Grundlage und Aufgabenstellung für die Bauleitplanung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zur Sicherung der Einzelhandelsentwicklung in Meiningen.
Zur Sicherung der Nahversorgung bzw. wohngebietsnahen Versorgung werden zwei Nahversorgungszentren, ein potentielles Nahversorgungszentrum sowie drei Nahversorgungsstandorte ausgewiesen.
Als Instrument zur Sortimentsdifferenzierung zwischen zentren- und nicht zentrenrelevanten Sortimenten wurde die „Meininger Sortimentsliste“ beschlossen.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Meiningen - Kurzfassung
Sortimentsliste Meiningen
Versorgungsbereiche im Stadtgebiet Meiningen

Wohnungsgipfel

Unsere Stadt Meiningen hat seit 1990 erheblich an Attraktivität und Lebensqualität gewonnen, insbesondere mit Blick auf das sehr attraktive Erscheinungsbild ihrer Wohn- und Geschäftshäuser in der historischen Altstadt. In den vergangenen Jahren haben sich eine Reihe von Institutionen in Meiningen angesiedelt und etabliert, die in den Bereichen des öffentlichen Dienstes bzw. des Gesundheitswesens junge Leute ausbilden. Meiningen ist so zu einem attraktiven Lebens- und Arbeitsort mit Zukunft geworden.

Meiningen ist aktuell in der glücklichen Situation, dass zunehmend Wohnraum in seinen verschiedensten Ausprägungen nachgefragt wird. Nicht in jedem Fall kann die steigende Nachfrage auch bedient werden.

Die Stadt möchte gemeinsam mit der Wohnungsbaugesellschaft sowie der Meiningen GmbH, den Ausbildungsträgern und Ihnen als privaten Eigentümern bzw. Investoren und Planern nach geeigneten kurz- mittel- und langfristigen Lösungen suchen, die einer Stabilisierung und einem ausgewogenen sozialen Miteinander dienen.

In der unten stehenden Datei sind die akuelle Ausgangslage sowie mögliche Lösungen kurz für Sie zusammengefasst.

1.Wohnungsgipfel Meiningen

Lärmkartierung 2022

Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten gemäß § 7 der 34. BImSchV gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

Abschluss der Lärmkartierung 2022 / Beginn Lärmaktionsplanung 2024

 

Im Rahmen der europaweit vorgeschriebenen Lärmkartierung wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Diese Kartierung wurde auch für die Gemeinden Meiningen und Untermaßfeld durchgeführt. Es ist vorgeschrieben, die Lärmkarten zu veröffentlichen. Mehr Informationen zur Lärmkartierung erhalten Sie hier.

Die dazugehörenden Lärmkarten finden Sie ab sofort auf der Internetseite des TLUBN unter: https://www.tlubn.thueringen.de/kd/

Lärmaktionsplan Untermaßfeld 4. Stufe

Lärmaktionsplan Rippershausen 4. Stufe

Lärmaktionsplan Meiningen 4. Stufe

Stadt Meiningen Rathaus

Schlossplatz 1
98617 Meiningen

Öffnungszeiten

Bürgerbüro der Stadtverwaltung
Mo. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00
Di.  08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Mi. 08:00 - 13:00
Do. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Fr. 08:00 - 13:00
1. Samstag im Monat: 09:00 - 12:00

   03693 45 45 45

  E-Mail Bürgerbüro

Öffnungszeiten Bibliothek
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Di. 10:00 - 14:00
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Fr. 13:00 - 18:00

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