Städtebauliche Planungen

Hier finden Sie alle rechtskräftigen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne und Vorentwürfe in der aktuellen Fassung, Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie städtebauliche Konzepte und weitere Satzungen. Die Ansicht ist weboptimiert und daher für den Druck nur bedingt geeignet.

Bei der Änderung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen wird unterschieden zwischen einer Änderung des gesamten Plans und einer Änderung in Teilbereichen.

Bei der Änderung des gesamten Plans wird der ursprüngliche Plan aufgehoben und vollständig durch den geänderten Plan ersetzt (z.B. 1. Änderung.
Bei der Änderung in Teilbereichen wird nur eine abgegrenzte Fläche des gesamten Plans geändert und für die nicht geänderten Bereiche gilt die ursprüngliche Fassung des Plans weiter (z.B. 1. Änderung in Teilbereich).

Stadtentwicklung und Bauen
Stadt Meiningen

Schlossplatz 5
98617 Meiningen

  03693 454549
Email schreiben

Online-Dienste und Formulare

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Wichtige Hinweise zur Nutzung!

Die Bürgerbeteiligung erfolgt nach dem § 3 Abs. 1 bzw. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 bzw. 2 BauGB oder nach dem § 4a Abs. 3 BauGB.

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Meiningen

 

Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans  Nr. 6 „Freizeit- und Ferienhausanlage Stillhof“, der Stadt Meiningen; Fassung 10/2024

 

Am 01.11.2022 wurde im Stadtrat der Stadt Meiningen die Aufhebung des am 24.01.2005 in Kraft getretenen Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 6 „Freizeit- und Ferienhausanlage Stillhof“ der Stadt Meiningen (Beschluss-Nr. 259/030/2022) beschlossen.

Die Unterlagen zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 6 Freizeit- und Ferienhausanlage Stillhof“ in der Fassung vom 10/2024 werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 6 Freizeit- und Ferienhausanlage Stillhof“,

einschließlich der Begründung zur Aufhebung, sowie die amtliche Bekanntmachung werden

vom 21.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024 öffentlich im Internet zur Einsichtnahme unter der Adresse https://www.meiningen.de/leben-wohnen/wohnen-bauen/staedtebauliche-planungen bereitgestellt.

 

Die o.g. Unterlagen werden als zusätzliches Informationsangebot in der Zeit vom

 

21.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024

 

im Raum M18 des Marstallgebäudes (Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen, Schlossplatz 5) in Meiningen während der Dienstzeiten

 

Montag – Donnerstag            8:00 Uhr – 11:30 Uhr, 13:30 – 15:00 Uhr

Freitag                                    8:30 Uhr – 11:30 Uhr            

 

öffentlich ausgelegt.

 

Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zur Aufhebung des o.g. Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung 10/2024 vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

 

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Frank, im Zimmer 18 des Marstallgebäudes (Fachbereich Stadtentwicklung), Schlossplatz 5 unter der Telefonnummer 03693-454 552, oder alternativ im Sekretariat des Marstalles unter 03693-454 549.

 

 

Meiningen, den 13.11.2024

 

Giesder

Bürgermeister

 

Anlage:

Aufhebung Vorhaben- und Erschließungsplan "Freizeit- und Ferienhausanlage Stillhof"

Begründung zur Aufhebung des V+E Plans "Freizeit- und Ferienhausanlage Stillhof"

Bebauungspläne der Stadt Meiningen

Integriertes Stadtentwicklungskonzept

Das »Integrierte Stadtentwicklungskonzept Fortschreibung 2030« der Stadt Meiningen wurde in der Stadtratssitzung am 02.06.2015 (Beschluss-Nr. 069/11/2015) bestätigt.
Es ist das strategische Planungsinstrument zur langfristigen Entwicklung der Stadt.
Alle weiteren Bauleitplanungen und sektoralen Planungen werden daraus abgeleitet.

Anhang 1-6
Anhang 7-11
Anhang 12-18

Klimaschutzkonzept

Der Stadtrat hat am 4. März 2014 das Integrierte Klimaschutzkonzept für die Stadt Meiningen beschlossen.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Meiningen

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Meiningen wurde in der Stadtratssitzung am 02.05.2017 (Beschluss-Nr. 202/29/2017) gebilligt.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist die Grundlage und Aufgabenstellung für die Bauleitplanung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zur Sicherung der Einzelhandelsentwicklung in Meiningen.
Zur Sicherung der Nahversorgung bzw. wohngebietsnahen Versorgung werden zwei Nahversorgungszentren, ein potentielles Nahversorgungszentrum sowie drei Nahversorgungsstandorte ausgewiesen.
Als Instrument zur Sortimentsdifferenzierung zwischen zentren- und nicht zentrenrelevanten Sortimenten wurde die „Meininger Sortimentsliste“ beschlossen.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Meiningen - Kurzfassung
Sortimentsliste Meiningen
Versorgungsbereiche im Stadtgebiet Meiningen

Wohnungsgipfel

Unsere Stadt Meiningen hat seit 1990 erheblich an Attraktivität und Lebensqualität gewonnen, insbesondere mit Blick auf das sehr attraktive Erscheinungsbild ihrer Wohn- und Geschäftshäuser in der historischen Altstadt. In den vergangenen Jahren haben sich eine Reihe von Institutionen in Meiningen angesiedelt und etabliert, die in den Bereichen des öffentlichen Dienstes bzw. des Gesundheitswesens junge Leute ausbilden. Meiningen ist so zu einem attraktiven Lebens- und Arbeitsort mit Zukunft geworden.

Meiningen ist aktuell in der glücklichen Situation, dass zunehmend Wohnraum in seinen verschiedensten Ausprägungen nachgefragt wird. Nicht in jedem Fall kann die steigende Nachfrage auch bedient werden.

Die Stadt möchte gemeinsam mit der Wohnungsbaugesellschaft sowie der Meiningen GmbH, den Ausbildungsträgern und Ihnen als privaten Eigentümern bzw. Investoren und Planern nach geeigneten kurz- mittel- und langfristigen Lösungen suchen, die einer Stabilisierung und einem ausgewogenen sozialen Miteinander dienen.

In der unten stehenden Datei sind die akuelle Ausgangslage sowie mögliche Lösungen kurz für Sie zusammengefasst.

1.Wohnungsgipfel Meiningen

Lärmkartierung 2022

Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten gemäß § 7 der 34. BImSchV gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

Abschluss der Lärmkartierung 2022 / Beginn Lärmaktionsplanung 2024

 

Im Rahmen der europaweit vorgeschriebenen Lärmkartierung wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Diese Kartierung wurde auch für die Gemeinden Meiningen und Untermaßfeld durchgeführt. Es ist vorgeschrieben, die Lärmkarten zu veröffentlichen. Mehr Informationen zur Lärmkartierung erhalten Sie hier.

Die dazugehörenden Lärmkarten finden Sie ab sofort auf der Internetseite des TLUBN unter: https://www.tlubn.thueringen.de/kd/

Lärmaktionsplan Untermaßfeld 4. Stufe

Lärmaktionsplan Rippershausen 4. Stufe

Lärmaktionsplan Meiningen 4. Stufe

Stadt Meiningen Rathaus

Schlossplatz 1
98617 Meiningen


Mehr von Meiningen auf:

Facebook logo Instagram Logo

Öffnungszeiten

Bürgerbüro
Mo. - Fr. 8:00 - 12:00
Mo. & Di. 13:00 - 15:00
Do. 13:00 - 18:00
1. Samstag im Monat: 9:00 - 13:00

   03693 45 45 45

  E-Mail Bürgerbüro

Öffnungszeiten Bibliothek
Mo. 13:00 - 18:00
Di. 10:00 - 14:00
Mi. 10:00 - 18:00
Do. 13:00 - 18:00
Fr. 13:00 - 18:00

   03693 502959

Feedback

Vermissen Sie Inhalte? Haben Sie Lob oder Kritik zur Seite? Wir freuen uns über Ihr Feedback.

Partner