Städtebauliche Planungen

Hier finden Sie alle rechtskräftigen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne und Vorentwürfe in der aktuellen Fassung, Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie städtebauliche Konzepte und weitere Satzungen. Die Ansicht ist weboptimiert und daher für den Druck nur bedingt geeignet.

Bei der Änderung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen wird unterschieden zwischen einer Änderung des gesamten Plans und einer Änderung in Teilbereichen.

Bei der Änderung des gesamten Plans wird der ursprüngliche Plan aufgehoben und vollständig durch den geänderten Plan ersetzt (z.B. 1. Änderung.
Bei der Änderung in Teilbereichen wird nur eine abgegrenzte Fläche des gesamten Plans geändert und für die nicht geänderten Bereiche gilt die ursprüngliche Fassung des Plans weiter (z.B. 1. Änderung in Teilbereich).

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Derzeit keine Bekanntmachungen vorhanden.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Das »Integrierte Stadtentwicklungskonzept Fortschreibung 2030« der Stadt Meiningen wurde in der Stadtratssitzung am 02.06.2015 (Beschluss-Nr. 069/11/2015) bestätigt.
Es ist das strategische Planungsinstrument zur langfristigen Entwicklung der Stadt.
Alle weiteren Bauleitplanungen und sektoralen Planungen werden daraus abgeleitet.

Anhang 1-6
Anhang 7-11
Anhang 12-18

Stadtentwicklung und Bauen
Stadt Meiningen

Schlossplatz 5
98617 Meiningen

  03693 454549
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Städtebauliche Planungen

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Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Wichtige Hinweise zur Nutzung!

Die Bürgerbeteiligung erfolgt nach dem § 3 Abs. 1 bzw. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 bzw. 2 BauGB oder nach dem § 4a Abs. 3 BauGB.

Bebauungsplan Nr. 45 „Sondergebiet Abfallwirtschaft Walldorf“ der Stadt Meiningen Fassung vom 20.06.2023

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Meiningen

Bebauungsplan Nr. 45 „Sondergebiet Abfallwirtschaft Walldorf“ der Stadt Meiningen Fassung vom 20.06.2023

Der Stadtrat der Stadt Meiningen hat am 03.07.2023 mit Beschluss-Nr. 341/036/2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Sondergebiet „Abfallwirtschaft“, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 20.06.2023 gebilligt und die Auslegung beschlossen.

Der zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Sondergebiet „Abfallwirtschaft“ der Stadt Meiningen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht (Fassung mit Stand vom 20.06.2023) und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen sowie Gutachten wird nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB

vom 02.08.2023 bis einschließlich 04.09.2023

im Raum M 18 des Marstallstallgebäudes (Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen, Schlossplatz 5) in Meiningen während der Dienstzeiten

Montag – Donnerstag           8:00 Uhr – 11:30 Uhr, 13:30 – 15:00 Uhr

Freitag                                 8:30 Uhr – 11:30 Uhr            

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen (Bebauungsplan, Begründung, Umweltbericht und die umweltbezogenen Stellungnahmen sowie die Gutachten) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können auf der Internetseite der Stadt Meiningen unter https://www.meiningen.de/leben-wohnen/wohnen-bauen/staedtebauliche-planungen eingesehen werden.

Während der Auslegungsdauer können nur Hinweise und Anregungen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfs vorgebracht werden. Infolgedessen können Stellungnahmen zu den Textlichen Festsetzungen (Teil B) / Punkt A)  Art und Maß der baulichen Nutzung

1. Für das Plangebiet wird als Art der baulichen Nutzung ein sonstiges Sondergebiet „Abfallwirtschaft und Gebiet zur Entwicklung, Erzeugung, Nutzung und Verwertung erneuerbarer  Energien aus Biomasse" (SO 1 - 7) nach § 11 (2) BauNVO mit der Zweckbestimmung Abfallwirtschaftszentrum abfallaffine Betriebe und Anlagen für abfallaffine Tätigkeiten, wie die Lagerung, Aufbereitung, Herstellung und Distribution von Abfällen und Wertstoffen, sowie einer PV-Freiflächenanlage zur Eigennutzung, festgesetzt.

2.  Im sonstigen Sondergebiet "Abfallwirtschaft und Gebiet zur Entwicklung, Erzeugung,

Nutzung und Verwertung erneuerbarer Energien aus Biomasse" SO 1 bis SO 3 sind folgende Anlagen/Nutzungen zulässig:

  • Anlagen zur Gewinnung von Gas/Wasserstoff (wie beispielsweise Biogasanlagen und Vergärungsanlagen),
  • Pyrolyse-Anlagen, Anlagen zur Vergasung von Altholz,
  • Anlagen zur Aufbereitung, Weiterverarbeitung und zur Speicherung von Gas/Wasserstoff,
  • Anlagen zur Aufbereitung bzw. Weiterverarbeitung von Gas/Wasserstoff zu Kraftstoffen,
  • Verbrennungsmotorenanlagen, Gasturbinen und Generatoren zur Gewinnung von Elektrizität/Wärme aus der Verbrennung von Gas/Wasserstoff (beispielsweise BHKW-Anlagen, Gasaufbereitungsanlagen, Anlagen zur Gaslagerung, Anlagen zur Aufbereitung von LNG und CNG),
  • Anlagen zur Herstellung von sonstigen biogenen Kraftstoffen,
  • Aufbereitung von Abgasen durch Algen oder sonstige Kulturen,
  • Flächen zur Lagerung, zum Umschlag und zur Aufbereitung von Abfällen zur Verwertung, Altholz und Substraten sowie Kompostierung und Trocknung organischer Reststoffe,
  • sonstige technische Anlagen, die für die Nutzung und den Betrieb der Abfallverwertungs- und Verbrennungsmotorenanlagen (BHKW), Tankstellen, zur Lagerung von Gas/Wasserstoff, zur Abgasreinigung sowie zur Nutzung solarer Strahlungsenergie erforderlich sind,
  • Lager- und Produktionsgebäude,
  • Büro-, Verwaltungs- und Laborräume,
  • Sozial- und Sanitärbereiche,
  • Werkstätten,
  • Tankstellen für Betriebszwecke,
  • Tankstellen zum Vertrieb von Kraftstoffen, die im funktionalen und räumlichen Zusammenhang von ansässigen produzierenden Gewerbebetrieben hergestellt werden und
  • Kläranlagen, Absetzbecken.

3.  Im sonstigen Sondergebiet "Abfallwirtschaft und Gebiet zur Entwicklung, Erzeugung,

Nutzung und Verwertung erneuerbarer Energien aus Biomasse" SO 4, SO 5 und SO 7 sind folgende Anlagen/Nutzungen zulässig:

  • Lagerplätze,
  • private Verkehrsflächen, Parkplätze,
  • Flächen zur Lagerung, zum Umschlag und zur Aufbereitung von Abfällen zur Verwertung, Altholz und Substraten sowie Kompostierung und Trocknung organischer Reststoffe und
  • sonstige technische Anlagen, die für die Nutzung und den Betrieb der Abfall-verwertungsanlagen erforderlich sind.

4.  Im sonstigen Sondergebiet "Abfallwirtschaft und Gebiet zur Entwicklung, Erzeugung,

Nutzung und Verwertung erneuerbarer Energien aus Biomasse" SO 6 sind folgende Anlagen/Nutzungen zulässig:

  • Photovoltaikfreiflächenanlagen, die der Eigenversorgung der ansässigen Gewerbebetriebe dienen,
  • Lagerplätze,
  • private Verkehrsflächen, Parkplätze,
  • Flächen zur Lagerung, zum Umschlag und zur Aufbereitung von Abfällen zur Verwertung, Altholz und Substraten sowie Kompostierung und Trocknung organischer Reststoffe und
  • sonstige technische Anlagen, die für die Nutzung und den Betrieb der Photovoltaik-freiflächenanlagen sowie Abfallverwertungsanlagen erforderlich sind.

5.  Definition - Oberkante der baulichen Anlage (OK)

Die Festsetzung der OK gilt für die Bauflächen SO 1 - SO 7.

Die angegebene Oberkante der baulichen Anlage bezeichnet den höchsten Punkt einer baulichen Anlage. Bei technischen Aufbauten (Lüftungstechnik u.ä.)  sind Überschreitungen bis max. 3,0 m zulässig. Als Bezugspunkt für die angegebene Oberkante der baulichen Anlage gilt Normalhöhennull (NHN).

abgegeben werden!

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Datenschutzinformationen im Rahmen der Bauleitplanungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auch auf unserer Internetseite zu finden ist.

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Walldorf. Der Geltungsbereich wird im Norden und Osten von der Straße „Kniebreche“ und im Süden vom Landsberg mit Schloss Landsberg begrenzt.

Der 1. und 2. Geltungsbereich des Bebauungsplans Sondergebiet „Abfallwirtschaft“ sind dem Übersichtslageplan zu entnehmen. Der 1. Geltungsbereich stellt den eigentlichen Bebauungsplan dar und der 2. Geltungsbereich betrifft die Ausgleichsmaßnahme E 1.

Hier sind Entbuschung und Entkrautung der Fläche, Erhalt der wegbegleitenden Hecke und Ansaat von Großen Wiesenknöpfen zur Entwicklung eines Wiesenknopf-Habitats geplant.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 

I. Aus dem Umweltbericht

Im Umweltbericht erfolgte die Bestandserfassung, -bewertung sowie Auswirkungsanalyse bei Umsetzung der Planung für die nachfolgenden Schutzgüter. Darüber hinaus sind für die Schutzgüter folgende Informationen verfügbar:

Mensch

  • Informationen zur Betroffenheit der menschlichen Gesundheit und der Bevölkerung durch Planvorhaben

Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt

  • Beschreibung der vorhandenen Vegetationsstrukturen im Plangebiet und der Umgebung
  • Angaben zu vorhandenen Tierarten im Plangebiet und der Umgebung
  • Angaben zu den Ergebnissen der Potentialerfassung Vögel und Fledermäuse

Boden, Fläche und Wasser

  • Informationen zu vorhandenen Bodenarten im Plangebiet
  • Informationen zur Flächennutzung und zum geplanten Flächenverbrauch
  • Information zu vorhandenen Oberflächengewässern (Still- und Fließgewässer) und zur Grundwassersituation im Plangebiet
  • Angaben zu den Ergebnissen der Altlastenuntersuchung im Plangebiet

Klima / Luft

  • Informationen zur Luftsituation im Plangebiet sowie zum Klimabezirk und den dazugehörigen Parametern (Niederschlag, Temperatur, Wind)

Landschaft

  • Informationen zum Naturraum, Oberflächengestalt, landschaftlicher Strukturierung des Untersuchungsraumes
  • Angaben zu den Ergebnissen der Untersuchung zur potentiellen Störung von Sichtbeziehungen und potentiellen Blendwirkungen

Kultur- und Sachgüter

  • Information zur Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern

Natura-2000-Gebiete und andere Schutzgebiete

  • Angaben zu vorhandenen FFH- und SPA-Gebieten im Untersuchungsraum
  • Angaben zu weiteren Schutzgebieten im Untersuchungsraum (NSG, LSG, Nationalpark, Naturpark, u.a.)
  • Angaben zu gesetzlich geschützten Biotopen

Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen

  • Angaben zur Eingriffsminimierung sowie zur Kompensation des geplanten Eingriffs (Beschreibung der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)

II. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)

 

Gemäß TöB-Beteiligung auflisten mit:

 

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

  • Hinweis zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen während der Bauphase
  • Hinweis Lagerung Baumaterial

 Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar

  • Hinweis zur Lage von Teilbereichen im ÜSG der Werra

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen

  • Hinweis Gewässer Haßfurt
  • Beeinträchtigung Boden und Fläche – Ausgleichsmaßnahmen
  • Hinweis Kulturdenkmal Schloss Landsberg

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

  • Belange des Hochwasserschutzes wurden beachtet

ThüringenForst

  • Hinweis zur Ersatzmaßnahme E1 und Ausgleichsmaßnahme A5

III. Aus Gutachten

- „Schallimmissionsprognose zum Angebots-Bebauungsplan Abfallwirtschaft im Ortsteil Walldorf der Stadt Meiningen“ - Bericht-Nr. 70015-001 des Ingenieurbüros ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co vom 19.01.2023.

 

Meiningen, den 22.07.2023                                                              -Siegel-

G i e s d e r 

Bürgermeister

 

Anlage:

Bebauungsplanentwurf, Stand: 20.06.2023

Entwurf Begründung zum Bebauungsplan, Stand: 20.06.2023

Umweltbericht mit integrierter Grünordnung, Stand: 20.06.2023

Schalltechnische Untersuchung

Stellungnahme Thüringer Forstam Kaltennordheim

Stellungnahme Landratsamt Schmalkalden-Meiningen

Stellungnahmen Thüringer Landesverwaltungsamt

Stellungnahmen Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Öffentliche Bekanntmachung Amtsblatt 07/2023

 

Nicht frei zugängliche Regelwerke (insbesondere DIN-Normen), auf die in den Festsetzungen des Bebauungsplans Bezug genommen wird, sind in der Stadtverwaltung, im Raum M 18 des Marstallstallgebäudes (Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen, Schlossplatz 5) in Meiningen einsehbar.

Bebauungspläne der Stadt Meiningen

Integriertes Stadtentwicklungskonzept

Das »Integrierte Stadtentwicklungskonzept Fortschreibung 2030« der Stadt Meiningen wurde in der Stadtratssitzung am 02.06.2015 (Beschluss-Nr. 069/11/2015) bestätigt.
Es ist das strategische Planungsinstrument zur langfristigen Entwicklung der Stadt.
Alle weiteren Bauleitplanungen und sektoralen Planungen werden daraus abgeleitet.

Anhang 1-6
Anhang 7-11
Anhang 12-18

Klimaschutzkonzept

Der Stadtrat hat am 4. März 2014 das Integrierte Klimaschutzkonzept für die Stadt Meiningen beschlossen.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Meiningen

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Meiningen wurde in der Stadtratssitzung am 02.05.2017 (Beschluss-Nr. 202/29/2017) gebilligt.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist die Grundlage und Aufgabenstellung für die Bauleitplanung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zur Sicherung der Einzelhandelsentwicklung in Meiningen.
Zur Sicherung der Nahversorgung bzw. wohngebietsnahen Versorgung werden zwei Nahversorgungszentren, ein potentielles Nahversorgungszentrum sowie drei Nahversorgungsstandorte ausgewiesen.
Als Instrument zur Sortimentsdifferenzierung zwischen zentren- und nicht zentrenrelevanten Sortimenten wurde die „Meininger Sortimentsliste“ beschlossen.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Meiningen - Kurzfassung
Sortimentsliste Meiningen
Versorgungsbereiche im Stadtgebiet Meiningen

Wohnungsgipfel

Unsere Stadt Meiningen hat seit 1990 erheblich an Attraktivität und Lebensqualität gewonnen, insbesondere mit Blick auf das sehr attraktive Erscheinungsbild ihrer Wohn- und Geschäftshäuser in der historischen Altstadt. In den vergangenen Jahren haben sich eine Reihe von Institutionen in Meiningen angesiedelt und etabliert, die in den Bereichen des öffentlichen Dienstes bzw. des Gesundheitswesens junge Leute ausbilden. Meiningen ist so zu einem attraktiven Lebens- und Arbeitsort mit Zukunft geworden.

Meiningen ist aktuell in der glücklichen Situation, dass zunehmend Wohnraum in seinen verschiedensten Ausprägungen nachgefragt wird. Nicht in jedem Fall kann die steigende Nachfrage auch bedient werden.

Die Stadt möchte gemeinsam mit der Wohnungsbaugesellschaft sowie der Meiningen GmbH, den Ausbildungsträgern und Ihnen als privaten Eigentümern bzw. Investoren und Planern nach geeigneten kurz- mittel- und langfristigen Lösungen suchen, die einer Stabilisierung und einem ausgewogenen sozialen Miteinander dienen.

In der unten stehenden Datei sind die akuelle Ausgangslage sowie mögliche Lösungen kurz für Sie zusammengefasst.

1.Wohnungsgipfel Meiningen

Fördermittelhinweis

Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung

Hydraulisch-hydrologische Flussgebietsuntersuchung am Wallbach im Ortsteil Wallbach der Stadt Meiningen

Lärmkartierung 2022

Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten gemäß § 7 der 34. BImSchV gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

Abschluss der Lärmkartierung 2022 / Beginn Lärmaktionsplanung 2024

 

Im Rahmen der europaweit vorgeschriebenen Lärmkartierung wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Diese Kartierung wurde auch für die Gemeinden Meiningen und Untermaßfeld durchgeführt. Es ist vorgeschrieben, die Lärmkarten zu veröffentlichen. Mehr Informationen zur Lärmkartierung erhalten Sie hier.

Die dazugehörenden Lärmkarten finden Sie ab sofort auf der Internetseite des TLUBN unter: https://www.tlubn.thueringen.de/kd/

Stadt Meiningen Rathaus

Schlossplatz 1
98617 Meiningen


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Mo. & Di. 13:00 - 15:00
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1. Samstag im Monat: 9:00 - 13:00

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Fr. 13:00 - 18:00

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