Landtagswahl Thüringen am 01. September 2024

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Allgemeine Informationen und Wahlgebiet

Der Wahltag für die Wahl zum 8. Thüringer Landtag wurde auf den 01. September 2024 festgelegt.

Die Landtagswahl findet nach den Regelungen des Thüringer Landeswahlgesetzes (ThürLWG) und der Thüringer Landeswahlordnung (ThürLWO) statt.

Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen in Thüringen gewählt. Gewählt wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbunden Verhältniswahl. Die Wahlperiode beträgt 4 Jahre. Das Wahlgebiet, also der Freistaat Thüringen, ist in 44 Wahlkreise eingeteilt.

Die Stadt Meiningen gehört zum Wahlkreis 12 – Schmalkalden-Meiningen I.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Thüringen haben. Nicht wahlberechtigt ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt, wem durch Endentscheidung ein Betreuer zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten bestellt wurde, oder wer sich aufgrund einer gerichtlichen Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet. Für die Ausübung des Wahlrechts ist es erforderlich in das Wählerverzeichnis eingetragen zu sein oder einen Wahlschein zu haben. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben.

Jeder Wähler hat zwei Stimmen – eine „Erststimme“ für die Wahl des Wahlkreisbewerbers (= Direktmandat) und eine „Zweitstimme“ für die Wahl einer Landesliste (= Partei).

  • Der Muster-Stimmzettel kann an dieser Stelle voraussichtlich im August 2024 eingesehen werden.

Die Stadtverwaltung Meiningen ist als örtliche Wahlbehörde für die Vorbereitung und die reibungslose Durchführung der Landtagswahl innerhalb der Stadt Meiningen sowie der Vertragsgemeinden Rippershausen und Untermaßfeld verantwortlich.

Wahlräume

In der Stadt Meiningen werden insgesamt 20 Wahlräume eingerichtet. 17 der 20 Wahlräume sind barrierefrei zugänglich. 

In welchem Wahlraum darf ich wählen?

Den für Sie zutreffenden Wahlraum können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen, die Ihnen ab 01. August 2024 bis spätestens 11. August 2024 zugeschickt wird.

 

Verzeichnis der Wahlräume in der Stadt Meiningen

Nr.

Wahlbezirk 

Name

Wahlbezirk

Adresse

Wahlraum

barrierefrei

1

Grund- und Regelschule am Pulverrasen I

Grund- und Regelschule am Pulverrasen I,
Am Pulverrasen 1

ja

2

Grund- und Regelschule am Pulverrasen II

Grund- und Regelschule am Pulverrasen II,
Am Pulverrasen 1

nein

3

Ratssaal Marstall

Ratssaal Marstall, Schlossplatz 5

ja

4

Grundschule Ludwig Chronegk I                               

Grundschule Ludwig Chronegk I,
Leipziger Straße 20

ja

5

Grundschule Ludwig Chronegk II  

Grundschule Ludwig Chronegk II,
Leipziger Straße 20

ja

6

Berufsbildungszentrum Meiningen I

Berufsbildungszentrum Meiningen I,

Gartenstraße 37

ja

7

Berufsbildungszentrum Meiningen II

Berufsbildungszentrum Meiningen II,

Gartenstraße 37

ja

8

Schule für Gesundheit und Soziales

Schule für Gesundheit und Soziales, Haus 3

Ernststraße 9

ja

9

Feuerwehrhaus Meiningen

Feuerwehrhaus Meiningen,
Elisabeth-Schumacher-Straße 5

ja

10

Henfling-Gymnasium I

Henfling-Gymnasium I, Moritz-Seebeck-Allee 1  

ja

11

Henfling-Gymnasium II

Henfling-Gymnasium II, Moritz-Seebeck-Allee 1   

ja

12

Helba

Feuerwehrhaus Helba, Am Anger 2

ja

13

Dreißigacker

Dorfgemeinschaftshaus Dreißigacker,

Schlossberg 3

ja

14

Herpf

Kulturhaus Herpf, Zum Eichig 1

nein

15

Henneberg

Gaststätte Schwarze Henne Henneberg,

Henneberger Hauptstraße 32

ja

16

Wallbach

Bürgerhaus Wallbach, Untere Hauptstraße 3

ja

17

Walldorf I

Kressehof Walldorf I, Kressehof 1

ja

18

Walldorf II

Kressehof Walldorf II, Kressehof 1

ja

19

Stepfershausen

ehem. Gemeindeverwaltung Stepfershausen,
Im Gässchen 2      

nein

20

Sülzfeld

Turnhalle Sülzfeld, Neue Gasse 4

ja

 

 

Verzeichnis der Wahlräume in der Gemeinden Rippershausen und Untermaßfeld

In der Gemeinde Rippershausen werden insgesamt drei Wahlräume eingerichtet. Zwei der drei Wahlräume sind barrierefrei zugänglich.

Nr.

Wahlbezirk

Name

Wahlbezirk

Adresse

Wahlraum

barrierefrei

1

Rippershausen

Gebäude Landfrauen Rippershausen,
Im Dorf 28

ja

2

Rippershausen - Melkers  

Bürgerhaus Melkers, Felsenblick 4

ja

3

Rippershausen - Solz

Bürgerhaus Solz, Meininger Straße 14  

nein

 

In der Gemeinde Untermaßfeld wird ein barrierefreier Wahlraum eingerichtet.      

Nr.

Wahlbezirk 

Name

Wahlbezirk                           

Adresse

Wahlraum

barrierefrei

1

Untermaßfeld

Bürgerhaus Untermaßfeld, Teichstraße 11  

ja

Wahlhelfer

Für die Besetzung der 24 Wahl- und 11 Briefwahlvorstände werden zirka 280 Wahlhelfer benötigt. In jedem Wahlraum wird ein Team aus meist 8 Wahlhelfern eingesetzt.

Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen. Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem der Wahlleiter beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Für Ihre Aufwendungen erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung.

Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, dann nehmen Sie bitte direkt mit Herrn Steven Friedrich Kontakt auf:

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen ab 01. August 2024 bis spätestens zum 11. August 2024 zugeschickt. Sie ist der Nachweis für die Teilnahme an der Landtagswahl. Des Weiteren enthält die Wahlbenachrichtigung Angaben zu dem Wahlraum, in dem Sie wählen gehen dürfen. Am Wahltag bringen Sie die Wahlbenachrichtigung dann mit in den Wahlraum.

Ansonsten können Sie mit der Wahlbenachrichtigung auch die Briefwahlunterlagen beantragen. Wie das geht, erfahren Sie im nächsten Punkt.

Briefwahl und Onlinewahlschein

Briefwahl – so geht’s:

  • Schritt 1 – Briefwahlunterlagen beantragen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
    • Sie scannen den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, vervollständigen das Online-Formular und senden es ab.
    • Oder Sie beantragen Ihre Briefwahlunterlagen hier online.
    • Oder Sie füllen das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig aus und schicken es in einem ausreichend frankierten Umschlag per Post an uns zurück oder geben es im Wahlbüro ab.
    • Oder Sie schreiben uns eine E-Mail mit allen erforderlichen Angaben: Vorname, Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift, ggf. abweichende Versandanschrift.

Hinweis: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

  • Schritt 2 – Sie erhalten Ihre Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag) per Post zugeschickt, voraussichtlich ab 13. August 2024.
    Zusätzlich haben Sie auch die Möglichkeit im Wahlbüro die Briefwahl vor Ort durchzuführen.
  • Schritt 3 – Sie füllen Ihre Briefwahlunterlagen aus.

    Mit den Briefwahlunterlagen bekommen Sie ein Merkblatt zur Briefwahl zugeschickt. Dieses Merkblatt gibt eine genaue Anleitung zu der Stimmabgabe per Briefwahl. Den Hinweisen, insbesondere zur Verwendung der Umschläge und zur Unterzeichnung der Versicherung an Eides statt, sollte sorgfältig gefolgt werden, da die Stimmabgabe ansonsten ungültig werden könnte.

    Für die Vorgehensweise ergibt sich folgende Reihenfolge:
    • Zuerst wird der Stimmzettel persönlich gekennzeichnet und in den kleineren grünen Stimmzettelumschlag gelegt. Dieser wird zugeklebt.
    • Dann unterschreibt der Wähler auf dem Wahlschein die dort aufgedruckte „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ unter Angabe des Ortes und des Datums.
    • Am Ende wird der grüne Stimmzettelumschlag und der Wahlschein in den größeren roten Wahlbriefumschlag gelegt und zugeklebt.
  • Schritt 4 – Sie schicken den Wahlbrief an uns zurück. Die Adresse ist aufgedruckt. Der Brief muss bis spätestens am 01. September 2024 (Wahltag), 18:00 Uhr im Wahlbüro der Stadtverwaltung Meiningen eingegangen sein.

 

Häufige Fragen und Antworten:

Wer kann per Briefwahl wählen?

Wenn Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie Ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen, siehe oben.

Wo befindet sich das Wahlbüro, um vor Ort meine Briefwahlunterlagen zu erhalten?

Das Wahlbüro befindet sich im Raum 201 (2. Obergeschoss) der Stadtverwaltung Meiningen, Schlossplatz 1.

Wann stelle ich den Antrag auf Briefwahlunterlagen?

Wir empfehlen Ihnen, nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung den Antrag auf Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig zu stellen. Die beantragten Briefwahlunterlagen senden wir Ihnen dann voraussichtlich ab dem 13. August 2024 zu.

Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie mit dem ausgefüllten Antrag auch direkt im Wahlbüro, im Raum 201 (2. Obergeschoss) der Stadtverwaltung Meiningen die Briefwahlunterlagen erhalten und sofort vor Ort wählen. 

Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl (30. August 2024) bis 18:00 Uhr beantragt werden.

Ist eine Beantragung der Briefwahlunterlagen für Dritte möglich?

Ein Wahlberechtigter kann sich bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für jemand anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Nur, wenn Sie diese Vollmacht nachweisen können, dürfen Ihnen die Briefwahlunterlagen für einen anderen Wahlberechtigten ausgehändigt werden.

Als bevollmächtigte Person dürfen Sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Dies müssen Sie der Gemeindebehörde schriftlich versichern, bevor Sie die Wahlunterlagen in Empfang nehmen.

Eine Stellvertretung zur Ausübung des Wahlrechts ist unzulässig. Das heißt, Sie dürfen zwar Briefwahlunterlagen für jemand anderen entgegennehmen, aber nicht für jemand anderen ausfüllen. Das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.

Einzige Ausnahme: Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese hat durch Unterschreiben der Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat. Die Hilfsperson muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.                

Wann müssen Wahlbriefe abgeschickt werden?

Der Wahlbrief muss der Gemeinde so rechtzeitig übersandt werden, dass er spätestens am 01. September 2024 bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle vorliegt. Bitte beachten Sie die Post- und Zustellungszeiten bei postalischer Übersendung des Wahlbriefes!

Wenn Sie Ihren Wahlbriefumschlag über die Deutsche Post AG innerhalb Deutschlands an uns zurücksenden, müssen Sie diesen nicht freimachen. Lediglich im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden; die Kosten hierfür müssen Sie dann selbst tragen.

Hinweis

Damit alle Wahlbriefe pünktlich dem Wahlbüro vorliegen, sollten sie drei Werktage vor dem Wahlsonntag in einen Briefkasten eingeworfen, oder in einer Filiale der Deutschen Post abgeben werden.

Alternativ zum Postversand können Sie den Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben.

In jedem Fall trägt der Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig bei der zuständigen Gemeinde eingeht. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. 

 

Bekanntmachungen

Die entsprechenden Links werden nach jeweiliger Veröffentlichung im Amtsblatt hier ergänzt.

  • Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 8. Thüringer Landtag am 01. September 2024 – Amtsblatt vom 17. Juli 2024
  • Wahlbekanntmachung der Stadt Meiningen für die Wahl zum 8. Thüringer Landtag am 01. September 2024 – Amtsblatt vom 21. August 2024
  • Wahlbekanntmachung der Gemeinde Rippershausen für die Wahl zum 8. Thüringer Landtag am 01. September 2024 – Amtsblatt vom 21. August 2024
  • Wahlbekanntmachung der Gemeinde Untermaßfeld für die Wahl zum 8. Thüringer Landtag am 01. September 2024 – Amtsblatt vom 21. August 2024

 

Wahlergebnisse

Hier erhalten Sie nach der Wahl die zusammengefassten Daten der Landtagswahl vom 01. September 2024.

Landtagswahl 2019 in Thüringen

Stadt Meiningen
Wahlbüro

Wahlleiter der Stadt Meiningen:
Andreas Werner

Stellvertretender Wahlleiter:
Sven Schmidt

Kontakt zum Wahlbüro:
  03693 454-142
   03693 454-186
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Ihre Anlaufstelle für den Einsatz als Wahlhelfer:

Herr Friedrich
03693 454-147
E-Mail schreiben

Postadresse

Stadtverwaltung Meiningen
Wahlbüro
Schlossplatz 1
98617 Meiningen

Ihre Anlaufstelle für die Briefwahl ist das Wahlbüro der Stadtverwaltung Meiningen.

Wahlbüro
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     03693 454545
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Das Wahlbüro befindet sich im Raum 201 (2. Obergeschoss) der Stadtverwaltung Meiningen.

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8 - 12 Uhr
Mo. - Di. 13 - 15 Uhr
Do. 13 - 18 Uhr
1. Sa im Monat 9 - 13 Uhr

Zusätzlich hat das Wahlbüro am Freitag, den 30. August 2024 von 8:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Dies ist die letzte Möglichkeit zur Beantragung von Wahlscheinen bzw. Briefwahlunterlagen.

Hier können Sie Ihre Briefwahlunterlagen online beantragen.

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98617 Meiningen


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