Neue Telefonnummer und neue Adresse:

Achtung: Ab sofort dürfen wir Sie in unseren neuen Büroräumen unter der Adresse Markt 13 bei allen Fragen zu den Themen Städtebauförderung, Bachflächen- und Leerstandsmanagement sowie zur steuerlichen Abschreibung im Sanierungsgebiet beraten.

Tel.: 03693 8823860

Mail: sanierungsbuero@kobeg-meiningen.de

Sanierungsbetreuung

Die Stadt Meiningen hat ein großes Interesse daran, Eigentümer bei der Sanierung ihrer Grundstücke und Häuser –auch finanziell- zu unterstützen. Zu diesem Zweck stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die für jedes Vorhaben individuell und effektiv eingesetzt werden sollen.

Das Sanierungsbüro ist Beratungsstelle für Bürgerinnen und Bürger zu Anfragen rund um alle Baumaßnahmen in den Sanierungsgebieten und zur Fördermittelbeantragung. Im Auftrag der Stadt akquirieren wir Städtebaufördermittel und betreuen sowohl Private als auch kommunale Fördervorhaben von der Beantragung über die Durchführung bis hin zur Abrechnung und dem Abruf der Finanzmittel beim Fördermittelgeber. Zu unseren Aufgabenbereichen zählen darüber hinaus das sogenannte Brachflächen- und Leerstandsmanagement, in dessen Rahmen wir Sie gerne bei der Vermarktung oder der Suche einer Immobilie bzw. eines Grundstückes in den Sanierungsgebieten unterstützen. Weiterhin bearbeiten wir Ihre Anliegen zum Thema steuerliche Begünstigung von Gebäuden in Sanierungsgebieten.

Sanierungsbüro
KOBEG Meiningen mbH

Markt 13
98617 Meiningen

    03693 8823860

Unsere Sprechzeiten

 

Mo: nach Vereinbarung

Di: 8.00 – 12.00  und 13.00 – 17.00

Mi: 8.00 – 12.00

Do: 13.00 – 17.00

Fr: nach Vereinbarung

Was ist Stadtsanierung?

Manchmal auch als Stadterneuerung bezeichnet, ist es Aufgabe der Stadtsanierung städtebauliche Mängel und soziale Missstände in als Sanierungsgebiet ausgewiesenen Stadtgebieten zu beseitigen. Aus diesem Grund bedeutet die Bezeichnung (Alt-)Stadtsanierumg die Umsetzung umfassender Planungs- und bauordnungsrechtlicher Maßnahmen, um die Qualität eines Stadtgebietes zu steigern. Die Städtebauförderung ist ein Förderinstrument des Bundes, des Freistaates Thüringen und der Kommune, das unter anderem die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden unterstützt, die sich in diesen Stadtgebieten befinden. Grundlage dafür ist das Sanierungsrecht im Baugesetzbuch.

Sanierungsgebiete und Satzungen

Im Stadtgebiet von Meiningen finden sich gleich mehrere ausgewiesene Sanierungsgebiete. Im Erhaltungssatzungsgebiet in der Meininger Altstadt sowie den Sanierungsgebieten "Bahnareal" und "Kiliansberg-Jerusalem" können verschiedene Bund-Länderprogramme der Städtebauförderung mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten bedient werden. Im historischen Stadtkern Meiningens kommt zusätzlich die Richtlinie zur Vergabe von Fördermittel aus dem Kommunalen Förderprogramm der Stadt Meiningen zum tragen.

In den Ortsteilen Dreißigacker, Herpf und Walldorf sind Bezuschussungen aus dem Thüringer Landesprogramm für Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen für kommunale Vorhaben möglich.

Wichtige Informationen

Richtlinine zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Kommunalen Förderprogramm der Stadt Meiningen


Informationen zur Städtebauförderung in Thüringen sowie die Thüringer Städtebauförderungsrichtlinie finden Sie hier:
Städtebauförderung | Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Aktuelle Projekte

Gesamtsanierung Villa Strupp, Bernhardstraße 4

Bauherr: Landkreis Schmalkalden-Meiningen
geplante Fertigstellung: Beginn Schuljahr 2021/2022
Nutzung: Das Gebäude beherbergt künftig die Max-Reger

Städtebauförderung über das Bund-Länderprogramm für Städtebaulichen Denkmalschutz

Umbau der historischen ehemaligen Kantine des Dampflokwerkes zur Erlebniswelt Dampflok

Bauherr: Stadt Meiningen
geplante Fertigstellung: 2023

Städtebauförderung über das Bund-Länderprogramm Stadtumbau Ost – Sicherung

Schweizergasse 24

Sicherung

Bauherr: Privat
geplante Fertigstellung: Ende 2021 - es entstehen vier Wohneinheiten

Städtebauförderung über das Bund-Länderprogramm Stadtumbau Ost - Sicherungen

Meininger Stadtplätzchen

Fischergasse 11

Flurstk.-Nr.: 158/4; 158/3
Nutzfäche: 1203,10 m²
Grundstücksfläche: 792m²
Eigentümer: Stadt Meiningen

Objektbeschreibung

Bei dem Anwesen handelt es sich um ein Innerstädtisches Grundstück, auf dem sieben Gebäude errichtet wurden.
Das gesamte Enselmble besteht aus Haupthaus, Westflügel, Westhaus, Lagerhaus, Nordhaus, Hofhaus und Ostflügel. Das Haupthaus, an der Fischergasse gelegen, wurde als Wohn- und Geschäftshaus mit Toreinfahrt, in Fachwerkbauweise errichtet. Durch die Toreinfahrt werden alle anderen Gebäudeteile erschlossen. Bei den weiteren Bauten handelt es sich mehrheitlich um Werkstattgebäude, die ebenfalls überwiegend in Fachwerkbauweise errichtet wurden. Die genauen Baujahre sind nicht bekannt da die Gebäude entsprechend des Bedarfs gebaut, verändert und ergänzt wurden. Das Objekt befindet sich im Umgriff der Baugestaltungssatzung sowie der Erhaltungssatzung der Stadt Meiningen. Die Beantragung von Städtebaufördermitteln ist möglich. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Insanspruchnahme von Steuervergünstigungen gemäß §§ 7h, 10f und 11a EStG für Eigentümer von Gebäuden in Sanierungsgebieten.

Eine Teilung des Grundstückes ist ggf. möglich.

Besichtigung und Einsicht in ein vorliegendes Modernisierungsgutachten nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Möchten Sie Verkaufen?

Sie möchten eine Immobilie oder ein Grundstück in der Meininger Innenstadt verkaufen und wüschen sich Hilfe bei der Vermarktung? Wir unterstüzen Sie gerne!

 

 03693 8823860

 

Stadt Meiningen Rathaus

Schlossplatz 1
98617 Meiningen


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Öffnungszeiten

Bürgerbüro
Mo. - Fr. 8:00 - 12:00
Mo. & Di. 13:00 - 15:00
Do. 13:00 - 18:00
1. Samstag im Monat: 9:00 - 13:00

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Öffnungszeiten Bibliothek
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Fr. 13:00 - 18:00

   03693 502959

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