Ortsteil Henneberg inkl. Einödhausen u. Unterharles
Henneberg liegt zehn Kilometer südlich der Stadt Meiningen am Fuße der Henneburg, die auch das Wahrzeichen des Ortes ist. Im Sommer wird auf der Henneburg Theater gespielt. Henneberg hat ca. 600 Einwohner.
An der ehemaligen innerdeutschen Grenze zu Bayern wurde am Skulpturenpark ein Denkmal, die “Güldene Brücke“ errichtet. Des Weiteren werden ehemalige Grenzsicherungsanlagen zur Schau gestellt, der alte Grenz-Wachturm wurde ebenfalls als Mahnmal stehengelassen. Die Kirche Sankt Jakob ist ein weiteres Wahrzeichen des Ortes.
Wahl der Ortsteilbürgermeisterin bzw. des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil Henneberg
Zu einer Stichwahl kommt es am 6. April 2025 im Meininger Ortsteils Henneberg. Zur zweiten Runde der Ortsteilbürgermeisterwahl werden laut Wahlergebnis Harald Heyn und Anika Hauck stehen. Beide waren zur Wahl am 23. März nicht als Kandidaten angetreten. Ihre Namen wurden jedoch häufiger in das freie Feld des Wahlscheines eingetragen als das Kreuz bei Susi Prinzhorn gemacht, die sich im Vorfeld als Kandidatin gemeldet hatte und als Wahlvorschlag feststand.
Wahlergebnis | 23.03.2025
286 Wählende am 23.03.2025
- 7 Stimmen ungültig
- 279 Stimmen gültig
495 Wahlberechtigte (Henneberg, Einödhausen, Unterharles)
Stichwahl | 06.04.2025
Stichwahl am 06.04.2025 zwischen:
- Harald Heyn (98 Stimmen)
- Anika Hauck (57 Stimmen)
Hintergrund
Es ist im Vorfeld ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt war. Der Wähler kann in diesem Fall seine Stimme vergeben, indem er die Bewerberin des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.
Der Wahlvorschlag lautete Susi Prinzhorn. Sie erhielt 38 Stimmen und somit weniger als die beiden Kandidaten, die nun zur Stichwahl stehen.
Wählen dürfen alle Deutschen und EU-Bürger, die am Wahltag
• das 16. Lebensjahr vollendet haben,
• mindestens seit dem 23. Dezember 2024 (= 3 Monate vor dem Wahltag) ihren Aufenthalt bzw. ihre Hauptwohnung in Henneberg, Einödhausen oder Unterharles haben und
• nicht nach § 2 ThürKWG vom Wahlrecht infolge Richterspruchs ausgeschlossen sind.
Ortsteil Henneberg
0151 42213141
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Öffnungszeiten:
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