Ortsteil Henneberg inkl. Einödhausen u. Unterharles

Die ehemalige Gemeinde Henneberg mit ihren Ortsteilen Einödhausen und Unterharles wurde zum 01.01.2019 eingemeindet. Alle drei sind eigenständige Ortsteile der Stadt Meiningen und bilden einen gemeinsamen Ortsteilrat.

Henneberg liegt zehn Kilometer südlich der Stadt Meiningen am Fuße der Henneburg, die auch das Wahrzeichen des Ortes ist. Im Sommer wird auf der Henneburg Theater gespielt. Henneberg hat ca. 600 Einwohner.

An der ehemaligen innerdeutschen Grenze zu Bayern wurde am Skulpturenpark ein Denkmal, die “Güldene Brücke“ errichtet. Des Weiteren werden ehemalige Grenzsicherungsanlagen zur Schau gestellt, der alte Grenz-Wachturm wurde ebenfalls als Mahnmal stehengelassen. Die Kirche Sankt Jakob ist ein weiteres Wahrzeichen des Ortes.

Wahl der Ortsteilbürgermeisterin bzw. des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil Henneberg

Zu einer Stichwahl kommt es am 6. April 2025 im Meininger Ortsteils Henneberg. Zur zweiten Runde der Ortsteilbürgermeisterwahl werden laut Wahlergebnis Harald Heyn und Anika Hauck stehen. Beide waren zur Wahl am 23. März nicht als Kandidaten angetreten. Ihre Namen wurden jedoch häufiger in das freie Feld des Wahlscheines eingetragen als das Kreuz bei Susi Prinzhorn gemacht, die sich im Vorfeld als Kandidatin gemeldet hatte und als Wahlvorschlag feststand.    

Wahlergebnis | 23.03.2025

286 Wählende am 23.03.2025

  • 7 Stimmen ungültig
  • 279 Stimmen gültig

495 Wahlberechtigte (Henneberg, Einödhausen, Unterharles)

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Henneberg der Stadt Meiningen - Amtsblatt vom 26.03.2025 - Seite 3

Stichwahl | 06.04.2025

Stichwahl am 06.04.2025 zwischen:

  • Harald Heyn (98 Stimmen) 
  • Anika Hauck (57 Stimmen)

Wahlbekanntmachung zur Stichwahl für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil Henneberg der Stadt Meiningen am 6. April 2025 - Amtsblatt vom 26.03.2025 - Seite 4

Hintergrund

Es ist im Vorfeld ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt war. Der Wähler kann in diesem Fall seine Stimme vergeben, indem er die Bewerberin des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Der Wahlvorschlag lautete Susi Prinzhorn. Sie erhielt 38 Stimmen und somit weniger als die beiden Kandidaten, die nun zur Stichwahl stehen. 

Wählen dürfen alle Deutschen und EU-Bürger, die am Wahltag

• das 16. Lebensjahr vollendet haben,

• mindestens seit dem 23. Dezember 2024 (= 3 Monate vor dem Wahltag) ihren Aufenthalt bzw. ihre Hauptwohnung in Henneberg, Einödhausen oder Unterharles haben und

• nicht nach § 2 ThürKWG vom Wahlrecht infolge Richterspruchs ausgeschlossen sind.

Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen

Ortsteil Henneberg

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98617 Meiningen


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