Kommunale Wärmeplanung
Einladung zur Einwohnerversammlung der Stadt Meiningen
Am Dienstag, den 9. Dezember 2025, um 17 Uhr lädt die Stadt Meiningen alle Einwohnerinnen und Einwohner – einschließlich der Ortsteile – herzlich zur Einwohnerversammlung ein. Die Veranstaltung findet in der Strupp’schen Villa, Bernhardstraße 4, Raum 1.00, 98617 Meiningen statt. Die Teilnahme ist kostenlos und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Im Rahmen der Einwohnerversammlung informiert Bürgermeister Fabian Giesder über aktuelle städtische Angelegenheiten. Der Termin bietet die Gelegenheit, sich über wichtige Projekte und Entwicklungen in Meiningen zu informieren und direkt mit den Verantwortlichen ins Gespräch zu kommen.
Zu den Themen des Abends gehören unter anderem die Vorstellung des aktuellen Projektstandes der Kupfer Copper Germany GmbH (KCG) durch Geschäftsführer Sebastian Stelter sowie der Suedlink-Trasse durch Kevin Zdiara, Projektsprecher Thüringen der TransnetBW GmbH. Ein weiterer Schwerpunkt ist die kommunale Wärmeplanung, die gemeinsam mit der BCC-Energie GmbH vorgestellt wird. Präsentiert werden dabei die Ergebnisse und die Potenziale für den Einsatz erneuerbarer Energien in der zukünftigen Wärmeversorgung. Außerdem werden verschiedene Szenarien zu den Versorgungsmöglichkeiten erläutert, die aufzeigen, wie eine klimafreundliche Wärmeversorgung in Meiningen umgesetzt werden kann. Darüber hinaus gibt die Stadtverwaltung einen Ausblick auf den Haushalt 2026. Im Anschluss an die Präsentationen steht Bürgermeister Fabian Giesder für Fragen und Anregungen der Einwohner bereit.
Die Stadt Meiningen freut sich auf eine rege Teilnahme und lädt alle Einwohnerinnen und Einwohner herzlich ein, sich zu informieren und mitzudiskutieren.
WANN
09.12.2025 | 17 Uhr
WO
98617 Meiningen, Bernhardstraße 4, Strupp’sche Villa, Raum 1.00
Öffentliche Auslegung des Kommunalen Wärmeplans für Meiningen
Die Stadt Meiningen informiert über den aktuellen Arbeitsstand ihres kommunalen Wärmeplans. Der Entwurf wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 7 i. V. m. § 13 Abs. 4 WPG) der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Die Auslegung erfolgt im Zeitraum vom
20. November bis zum 20. Dezember 2025.
Während dieser Zeit können Interessierte den Entwurf bequem einsehen. Die Dokumente und Links finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.
Ergänzend besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in der Stadtverwaltung Meiningen, Schlossplatz 5, Büro 19 (Marstallgebäude), von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung zu sichten.
Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, ihre Stellungnahmen und Anregungen bis spätestens 20. Dezember 2025 einzureichen – entweder per E-Mail oder schriftlich an die Stadt Meiningen, Schlossplatz 5, 98617 Meiningen. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten.
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Die internationale Staatengemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, den Temperaturanstieg der Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Im Fokus steht dabei eine zügige Energiewende, die vor allem die Sektoren Strom, Wärme und Mobilität umfasst, insbesondere, da die Auswirkungen des Klimawandels auch in 2024 und 2025 weltweit bereits deutlich spürbar waren.
Gesetzlicher Auftrag: Das Wärmeplanungsgesetzt verpflichtet die Länder und Kommunen
Die Aufgabe, strategische, effiziente und langfristige Lösungen für das ganze Gemeindegebiet zu entwickeln, ist durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) an die Kommunen übertragen worden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hingegen setzt direkt an der Heizungstechnik an. Neue Heizungen müssen in den kommenden Jahren Schritt für Schritt mit höheren Anteilen erneuerbarer Energie betrieben werden. Hauseigentümerinnen und -eigentümer müssen sich aber nicht allein Gedanken machen, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung sichergestellt werden kann.
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger, strategischer Prozess, der darauf abzielt, eine weitgehend treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu erreichen, betrachtet aber auch die Energieplanung als Ganzes. Grundsätzlich umfasst die Wärmeplanung das gesamte Gemeindegebiet und berücksichtigt private Wohngebäude, kommunale Liegenschaften sowie gewerbliche Gebäude.
Die Kommune spielt eine zentrale Rolle bei der Planung und Entwicklung der Wärmeinfrastruktur. Sie ist verantwortlich für die räumliche Planung, besitzt die relevanten Kenntnisse und Daten zum Gebäudebestand und ist oft Inhaberin der Wegerechte sowie Eigentümerin der Infrastruktureinrichtungen. Durch ihre räumliche Nähe und ihren Auftrag zur Daseinsvorsorge kann die Kommune maßgeblich dazu beitragen, Bürgerinnen und Unternehmen für das Thema zu sensibilisieren. Letztlich kann die Kommune die Wärmewende gezielt unterstützen, indem sie quartiersbezogene Ansätze zur verstärkten Nutzung von Wärmepumpen im Bestand oder den Bau von Wärmenetzen als Mittel zur Wärmeverteilung fördert. Hierbei steht Meiningen nicht am Anfang. Die Kreisstadt hat sich bereits vor einigen Jahren auf den Weg gemacht, das Fernwärmenetz nach und nach zu erweitern.
Kontakt
Maria Götze
Klimaschutzmanagerin/Koordination KWP
Dokumente zum Download
Wärmeplan (Entwurf):
Karten:
Warming Stripes
Diese „Warming Stripe“-Grafiken sind visuelle Darstellungen der Temperaturänderung, die in den letzten 100 Jahren in Deutschland gemessen wurde. Jeder Streifen oder Balken repräsentiert die Temperatur über ein Jahr. Die Streifen beginnen typischerweise um das Jahr 1900 und enden im Jahr 2024.
Dieses Projekt wurde gefördert.
Erstellung Kommunale Wärmeplanung Stadt Meiningen








