Stadtwald
Hier finden Sie Informationen zu forstbetriebliche Grunddaten, zum Forstbetrieb, zur Jagd, zur Holzvermarktung und zur Forstgeschichte
Forstliche Betriebsfläche: 1.986 ha
Höhenlage: 270 bis 711 m üNN
Mittlere Lufttemperatur 2019: 9,4 ° C
Durchschnittlicher Niederschlag 2019: 637 mm
Grundgestein: Unterer Muschelkalk mit kleinen Flächen auf Kalkton, Lößlehm und Lehm
Wuchsgebiet: Meininger Muschelkalk, Südthüringer Buntsandstein, Stedtlinger Gebiet
überwiegend vorkommende Waldgesellschaften: Kiefer, Fichte, Buche
Personalausstattung:
2 Forstwirte, 1 Forstwirtschaftsmeister
Ansprechpartner:
Stadt Meiningen Herr Dummer: 0151 42213072
Dipl.-Forstingenieur (FH) Andre Groß
Revierleiter Wallbach Herr Schulz: 0172 3480226
1. Grundsätze des Waldkonzeptes
- Der Stadtwald ist dem Gemeinwohl verpflichtet und wird dabei als Wirtschaftsfaktor, Schutzfaktor, als den Bürgern dienender offener Erlebnis- und Erholungsraum sowie als natürliche Lebensstätte für Tiere und Pflanzen als vernetztes Ökosystem betrachtet. Er soll in hoher Verantwortung gegenüber dem Menschen und der Umwelt bewahrt, genutzt und geschützt werden. Die gegenseitige Abwägung dieser verschiedenen Interessen gestaltet sich angesichts des aktuellen und weiter zu erwartenden Klimawandels und der drohenden Umweltgefahren durch Schadstoffeinträge in Luft und Wasser immer schwieriger.
- Waldnutzung bedeutet Nutzung in der Natur. Die Art und Weise der Waldbewirtschaftung bestimmt wesentlich die wirtschaftlichen Ergebnisse des Forstbetriebes, aber auch dessen ökologischen Zustand. Die Ziele und Methoden des Waldbaus sind vielfältig und unterliegen einem steten Wandel. Ökologisch optimales Funktionieren ist die Voraussetzung für wirtschaftlich gute Ergebnisse und für die Erfüllung sozialer und kultureller Anforderungen an Wälder. Deshalb müssen sich Waldkonzepte künftig stärker als bisher vorrangig an den sich verändernden ökologischen Bedingungen orientieren und ausrichten. Das Konzept soll und muss sich ebenso entwickeln wie der Wald sich natürlich verändert.
2. Leitlinien für die Bewirtschaftung
- Die Bodenfruchtbarkeit wird flächendeckend erhalten, geschützt und langfristig verbessert. Feinreisig und Dürrholz verbleiben im Wald. Es wird auf Bodenverdichtung durch flächiges Befahren verzichtet. Biologisch abbaubare Kraft- und Schmierstoffe werden verwendet. Verfahren, Maßnahmen, Geräte, Maschinen und Stoffe sollen möglichst waldverträglich sein.
- Baumarten der natürlichen heimischen Waldgesellschaft, die den jeweiligen Standortbedingungen optimal angepasst sind und diese am besten durch Wertzuwachs nutzen, sollen befördert und bestandsbildend werden. Baumarten, die von Natur aus hier nicht vorkommen, werden schrittweise reduziert. Zu ihnen gehören u.a. Fichte, Schwarzkiefer, Lärche und Douglasie.
- Durch die Pflege der Wälder sollen die Lebens- und Reproduktionsfähigkeit der natürlichen Waldgesellschaft und die Holzqualität der Erntebäume gefördert werden. Eingriffe erfolgen nach dem Minimum-Prinzip nur dann, wenn nichtheimische und qualitativ schlechte Bäume qualitativ gute heimische Bäume bedrängen.
- Die Waldbewirtschaftung mit dem Ziel der höchsten Holzproduktion mit einem hohen technischen und finanziellen Einsatz wird grundsätzlich aufgegeben. Ziel ist die Entwicklung eines klimastabilen vorratsreichen Dauerwaldes, in dem Flora und Fauna der natürlichen Waldgesellschaft vorherrschen. Der Holzvorrat von zurzeit 230 VFm/ha soll kontinuierlich erhöht werden. Eine naturnahe Forsteinrichtung soll als Grundlage für die langfristige Holzanreicherung dienen.
- Die Holzernte erfolgt durch konsequente, permanente Auslesedurchforstung und Vorratspflege. Die Produktreife eines Baumes bemisst sich nach definierten Zieldurchmessern der Stämme in 1,3 m Höhe. Hohe Zieldurchmesser sichern ein hohes Alter und damit auch eine hohe ökologische, ökonomische und ästhetische Wertigkeit. Es werden nur einzelne Bäume oder kleine Baumgruppen entnommen. Je nach Ausgangszustand und Standortverhältnissen entwickeln sich so allmählich stufige, ungleichaltrige, strukturreiche und vitale sowie ästhetisch ansprechende Waldbilder. Die einzelnen Waldentwicklungsphasen sind nicht mehr voneinander getrennt, sondern räumlich vereint. Verjüngung, Pflege und Holznutzung finden zur gleichen Zeit auf der gleichen Fläche statt.
- Voraussetzung für den Erfolg einer natürlichen Waldwirtschaft ist eine angepasste Schalenwilddichte. Diese gilt dann als erreicht, wenn sich alle Baum- und Straucharten der natürlichen heimischen Waldgesellschaft ohne künstliche Schutzmaßnahmen verjüngen können. Besonders wichtig ist dabei die Kontrolle der Verbissschäden. Zur Kontrolle von Wildschäden dienen Weiserflächen und Verbissgutachten sowie deren gemeinsame Auswertung mit den Jagdpächtern. Die Ergebnisse sind bei der Abschussplanung zu berücksichtigen.
- Es werden unbewirtschaftete Referenzflächen ausgewiesen. Diese sollen die wichtigsten Bestandstypen der Wirtschaftswälder und die potenziellen natürlichen Waldverhältnisse repräsentativ abbilden.
- Gegenüber der forstlichen Bewirtschaftung der übrigen Waldflächen sollen eine Beobachtung zu den natürlichen Vorgängen der Waldentwicklung erfolgen und daraus abgeleitete Erkenntnisse in die Behandlung der Wirtschaftswälder einfließen. Referenzflächen können sich relativ ungestört zu Urwäldern entwickeln.
Diese Entwicklungsflächen werden in einer Größenordnung von ca. 10% der gesamten Waldfläche an folgenden 6 Standorten ausgewiesen:
Name | Nr. | Fläche | Bestände |
Hainig | 2 | 23,5 ha | Me211 |
Michelsberg | 3 | 53,9 ha | Me101 r8, Me102, Me103 r1-r5 |
Lotzenhackberg | 4 | 27,6 ha | Me105 r1-r3, Me106 r1-r6 |
Breite Seite | 5 | 24,2 ha | Me32 r1-r3, Me33 r1-r4 |
Herrenberg-Dietrich | 6 | 52,4 ha | Me23 b3 (teilw.), Me24 r1, a1 (teilw.) Me25 r1-r3 |
Mönchskopf | 7 | 7,1 ha | Me1 |
Referenzflächen Stadtwald Meiningen gesamt:188,7 ha
- Naturschutzziele verwirklichen sich vor allem durch ökologische Selbstorganisation hin zur Entwicklung einer natürlichen Biodiversität. Durch die naturnahe Bewirtschaftung des Waldes sollen natürliche Entwicklungen im Ökosystem ungestörter ablaufen. Daneben sollen Habitatbäume sowie besonders schöne Bäume ungenutzt bleiben. Der Anteil an stehendem und liegendem Totholz soll unter Beachtung der Verkehrssicherungspflicht und des Arbeitsschutzes auf 10 % der oberirdischen Baummasse (gerechnet auf die gesamte Waldfläche) erhöht werden.
- Vor über 200 Jahren wurde mit der flächigen Neubegründung der Wälder um Meiningen auch der Grundstein für ein einzigartiges Naherholungsgebiet direkt vor der Haustür gelegt. Die Waldbewirtschaftung soll damals, wie heute auch den ästhetischen Ansprüchen der Erholungssuchenden Rechnung tragen. Die Zielstärkennutzung im direkten Sichtbereich entlang der ausgewiesenen Wanderwege (ca. 20 m) wird grundsätzlich aufgegeben. Bäume in Sichtbereichen entlang der Hauptwanderwege sollten auch wieder eine natürliche Altersgrenze erreichen können. Attraktive Einzelbäume und Sträucher werden gefördert. Einblicke in Schneisen an Wanderwegen werden durch geeignete Maßnahmen vermieden. Historische Sichtachsen an Wanderwegen und -plätzen werden erhalten bzw. wieder freigelegt. Forsteinrichtung und Holznutzung nehmen Rücksicht auf Anforderungen einer abwechslungsreichen Waldästhetik.
3. Grundsätzlich verboten sind
- Kahlschläge
- Monokulturen
- Pflanzung von nichtheimischen Baumarten
- Ausbringung waldfremder Stoffe, z.B. Gifte, Mineraldünger, Gülle, Klärschlamm
- Bearbeiten oder Verdichten des Mineralbodens
- Flächiges Abräumen
- Verbrennen von Biomasse
- Störende Arbeiten während ökologisch sensibler Zeiten.
4. Zusammenfassung
Die Stadt Meiningen bekennt sich zu einer naturnahen ökologischen Bewirtschaftung ihrer Wälder nach den Grundprinzipien und den Erfahrungen der Bewirtschaftung nach dem „Lübecker Modell“ mit dem Ziel der Annäherung an die jeweilige "Natürliche Waldgesellschaft“ als langfristig risikoärmste und produktivste Erscheinungsform des Waldes. Die Richtlinien des FSC® (FSC® 007867) und von Naturland (Verband für ökologischen Landbau e.V.) bilden den Rahmen für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes Meiningen.
Zudem ist die Stadt Meiningen Mitglied in den Forstbetriebsgemeinschaften Herpf, Stepfershausen und Metzels-Wallbach.
Vor über 200 Jahren wurde mit der flächigen Neubegründung der Wälder um Meiningen auch der Grundstein für ein einzigartiges Naherholungsgebiet direkt vor der Haustür gelegt.
Der Stadtwald ist dem Gemeinwohl verpflichtet und wird dabei als Wirtschaftsfaktor, Schutzfaktor, als den Bürgern dienender offener Erlebnis- und Erholungsraum sowie als natürliche Lebensstätte für Tiere und Pflanzen in einem vernetzten Ökosystem betrachtet. Er soll in hoher Verantwortung gegenüber dem Menschen und der Umwelt bewahrt, genutzt und geschützt werden.
Ab sofort können sich Schulklassen, Hort- und Kita-Gruppen wieder für das Grüne Klassenzimmer Meiningen anmelden. Ziel ist es, möglichst vielen Kindern die Möglichkeit zu geben, Natur und Naturnutzung zu erfahren und erfassen zu lernen.
Grünes Klassenzimmer? Was ist das?
- Grünes Klassenzimmer ermöglicht „Lernen am außerschulischen Lernort“.
- Aufgreifen von Lehrplanthemen aus dem Heimat- und Sachkundeunterricht (z.B. Baumarten, Tiere im Wald, Aufgaben des Waldes).
- Waldlernen und Walderleben unter fachkundiger Anleitung.
- Neben Lehrplanrelevanten Themen werden Elemente der Erlebnispädagogik und des Naturresilienztrainings umgesetzt.
Für wen: Grundschulklassen, Hortgruppen und Kitagruppen
Wo: Marstall Meiningen & Stadtwald Meiningen
Wann: Ganzjährig nach Terminabsprache
Ansprechpartnerin: Anja Urban
Kindheitspäd. (B.A.), Erlebnispäd., Naturresilienztrainerin für Kinder und Jugendliche
Telefonnummer: 01590 6668026
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6. Jh. |
Besiedlung des Werratals durch einwandernde Franken |
bis 12. Jh |
Schlechter Waldzustand durch Raubwirtschaft, fehlende Pflege und versäumte Nachpflanzung |
1341 |
Bischof Otto II. von Wolfstehl schenkt der Stadt die Haßfurtwaldung |
1745-1768 |
Dank Bürgermeister Derk wird dem Wald wieder Achtung geschenkt, Aufforstung in der Kalten Staude durch Kiefernsaat |
1801-1843 |
Bestehen der Forstakademie in Dreißigacker und damit verbunden eine Verbesserung der forstwirtschaftlichen Verhältnisse |
1808-1815 |
Aufnahme und Taxation des städtischen Waldes durch Herrle, 366 ha |
1815 |
Übergang zur planmäßigen Bwirtschaftung, schlagweise Hauung, natürliche Verjüngung und Lückenbepflanzung |
1839 bis zum Beginn 20.Jh. |
Aufforstung im Umfang von ca. 700 ha |
1933 |
Beginn der Umwandlung der Fichten- in Mischbestände |
1933 - 1945 |
Verzögerung des Waldumbaues durch häufigen Personalwechsel und erhöhten Holzbedarf während des Krieges |
1952 |
Übergang des Stadtwaldes in Volkswald |
1958 |
Der Nadelholzanteil beträgt noch 95 % der Fläche |
bis 1990 |
Bewirtschaftung durch den Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb der DDR |
1952 - 1978 |
Beginn der Umwandlung der Fichtenbestände in Mischbestände |
1990 |
Vergrößerung des Stadtwaldes um ca. 300 ha durch die Eingemeindung der Gemeinde Dreißigacker |
1994 |
Rückführung des Stadtwaldes in das Eigentum der Stadt Meiningen, Bewirtschaftung mit Unterstützung des Thüringer Forstamtes Meiningen |
2002 |
Der Stadtrat beschließt den Stadtwald nach den Richtlinien des FSC für Deutschland zertifizieren zu lassen |
2003 |
Der Stadtrat beschließt die Betriebsziele für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes |
2004 |
25.02.2004 Verleihung des FSC® -Zertifikates |
2009 |
Rezertifizierung und Fortführung der Zertifizierung bis 24.02.2014 |
2010 |
Vergrößerung des Stadtwaldes um ca. 600 ha durch die Eingemeindung der Gemeinde Herpf |
2012 |
Der Stadtrat beschließt, den gesamten Stadtwald gemeinsam mit anderen Waldbesitzern in der Forstbetriebsgemeinschaft Herpf zu bewirtschaften |
2014 |
Rezertifizierung, Zertifizierung bis 2019 |
2019 |
Vergrößerung des Stadtwaldes um ca. 78 ha durch die Eingemeindung der Gemeinden Wallbach und Henneberg Beschluss des Konzeptes -Wald für Meiningen 2100 "Betriebsstrategie für den Stadtwald Meiningen"- 31.07.2019 Verleihung des Zertifikates durch den Naturland-Verband für ökologischen Waldbau e. V., Mitglied in der FSC-Gruppenzertifizierung der Naturlandwaldbetriebe |
2020 |
Vergrößerung des Stadtwaldes um ca. 376 ha durch die Eingemeindung der Gemeinde Stepfershausen |
Bürgermeister
Stadt Meiningen
Schlossplatz 1
98617 Meiningen
03693 454121
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