Bürgerservice und Generationen
Was benötige ich?
Welche Unterlagen Sie genau benötigen, finden Sie unter dem jeweiligen Anliegen.
FB Bürgerservice & Generationen
Stadt Meiningen
Schlossplatz 1
98617 Meiningen
03693 454151
Worum geht es?
Sportstätten
Darüber hinaus bietet die Stadt Meiningen Individualsportlern die Möglichkeit, in Abstimmung mit dem jeweiligen Belegungsplan, die Sportstätten kostenfrei zu nutzen.
Die Stadt verwaltet die in ihrem Eigentum stehenden Sportstätten und vergibt u. a. die Hallenzeiten für den Freizeitsport, die Vereine und Schulen. Das gilt für folgende Sportstätten:
Sportplätze und Freianlagen
- Stadion Maßfelder Weg
- Sportplatz Dreißigacker
- Sportplatz Herpf
- Sportplatz Helba
- Sportplatz Walldorf
- Sportplatz Henneberg
- Multihalle
- Turnhalle Karlsallee
- Bootshaus
- Stockplatz
Online-Dienste und Formulare
- Antrag auf Nutzung der Sportstätten – Schuljahr 2024/2025
- FAQ „Vergabe von Nutzungszeiten für die Meininger Sportstätten“
- Dieses Informationsblatt dient Ihnen bei Beantragung von Nutzungszeiten als Unterstützung.
Belegungspläne der Turnhallen – Schuljahr 2023/2024:
Worum geht es?
Jugendarbeit; Internationale Jugendarbeit/ Internationaler Jugendaustausch
Die Zugehörigkeit zu einer evangelischen Landeskirche oder zur römisch-katholischen Kirche wird durch den Akt der Taufe begründet. Die Kirchensteuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des folgenden Monats, der dem Beginn der Mitgliedschaft und der Begründung eines Wohnsitzes in Thüringen folgt.
Die Kirchensteuerpflicht wird beendet durch den Tod oder den Austritt aus der Kirche. Wenn Sie aus der Kirche austreten wollen, müssen Sie dies gegenüber dem Standesamt Ihres Wohnsitzes erklären.
Der Kirchenaustritt kann persönlich oder durch Einreichung einer Austrittserklärung in öffentlich beglaubigter Form erklärt werden. Die öffentliche Beglaubigung kann das Standesamt oder der Notar vornehmen. Die Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erfolgt automatisch, nachdem das Standesamt die zuständige Meldebehörde über die Austrittserklärung benachrichtigt hat.
Für die Austrittserklärung fallen Gebühren in Höhe von 30 € an.
Was benötige ich?
- Personalausweis
- Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde
Worum geht es?
Kindergärten
Jedes Kind hat ab dem vollendeten 1. Lebensjahr einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz.
In Meiningen einschließlich seiner Ortsteile gibt es insgesamt 11 Kindergärten, davon 3 in städtischer und 8 in freier Trägerschaft (DRK Meiningen, Volkssolidarität Meiningen, evangelisch-lutherische Kirchgemeinde Meiningen, AWO Meiningen, Lebenshilfe Schweinfurt). In allen Einrichtungen ist eine Betreuung ab dem 1. Lebensjahr möglich.
Geöffnet sind die Kindergärten montags bis freitags mindestens 10 Stunden. Die genauen Öffnungszeiten finden Sie hier: Meiningen für Kinder & Familien / Kindergärten
Elternbeiträge sind in allen Meininger Kindertageseinrichtungen sind gleich hoch, unabhängig vom Träger. Meininger Kinder erhalten einen Zuschuss für die Betreuung in Höhe von 50,00 €. Ein Antrag dazu ist nicht nötig.
Die letzten zwei Kindergartenjahre sind für Kinder, die in Thüringen wohnen, gebührenfrei.
Es besteht die Möglichkeit der Übernahme von Elternbeiträgen durch das Jugendamt und der Kostenübernahme des Mittagessens über das Jobcenter.
Sie können sich, im Rahmen freier Plätze, zwischen den verschiedenen Kindergärten innerhalb Meiningens entscheiden. Auch eine Betreuung außerhalb Meiningens ist möglich, sofern freie Plätze vorhanden sind.
Was benötige ich?
Sie können sich die Kita-Card persönlich im Bürgerbüro ausstellen lassen.
Eine Online-Beantragung ist ebenfalls möglich. Nutzen Sie dazu Kontaktformular unten. Die Kita-Card wird Ihnen in wenigen Tagen nach Hause geschickt.
Suchen Sie außerhalb Meiningens einen Platz? Dann nehmen Sie mit dem jeweiligen Kindergarten Kontakt auf. Eine Kita-Card benötigen Sie dazu nicht.
Online-Dienste und Formulare
- Antrag auf Ausstellung einer Kita-Card
- Infos rund um die Kita-Card
- Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung
- Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Meiningen vom 07.12.2020
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Stadt Meiningen vom 07.12.2020
Worum geht es?
Seniorenvertretung/Seniorenbüro
Die Seniorenvertretung ist ehrenamtlich, überkonfessionell und überparteilich tätig. Sie verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele und ihre Mitglieder erhalten keine Zuwendungen. Auch in Meiningen gibt es eine Seniorenvertretung: den Seniorenbeirat.
Der Seniorenbeirat
- berät die Angehörigen der eigenen Generation über die individuellen Möglichkeiten im persönlichen Lebensbereich mit dem Ziel, Aktivitäten und Selbstständigkeit zu fördern und solange wie möglich zu erhalten.
- informiert in der Öffentlichkeit über grundsätzliche Möglichkeiten und Entwicklungen der Altenpolitik, auch mit der Zielsetzung, ältere Menschen zur aktiven Mitarbeit in allen Lebenslagen anzuregen.
- berät Stadtrat und Stadtverwaltung sowie Träger der Altenarbeit und sonstige Einrichtungen im Vorfeld von Entscheidungen über Planungen und Maßnahmen mit Relevanz für die ältere Generation.
Seniorenbüros sind Informations-, Beratungs- und Vermittlungsstellen für ehrenamtliches und freiwilliges Engagement in der nachberuflichen Lebensphase. Sie richten sich an Menschen ab 50 Jahren, die für sich und andere aktiv werden möchten. Auch für vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausgeschiedene und jüngere Menschen können Seniorenbüros wichtige Treffpunkte sein und sinnvolle Aufgaben anbieten. Seniorenbüros sind Ansprechpartner für Seniorengruppen und Initiativen sowie für gemeinnützige Träger, die freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen.
Worum geht es?
Vereinsförderung, Ehrenamtsförderung
Die Stadt Meiningen unterstützt das Ehrenamt und das Vereinsleben der Stadt mit freiwilligen finanziellen Zuschüssen. Meininger Vereine – ob aus den Bereichen Sport, Kultur oder Soziales – können von der Stadt Fördermittel im Rahmen der Vereinsförderung erhalten, die zweimal jährlich beantragt werden kann und vom Hauptausschuss des Stadtrates nach Vorberatung im Jugend-, Sozial-, Kultur- und Sportausschuss beschlossen wird. Damit werden vor allem Vereine und ehrenamtliche Aktionen gefördert, die in besonderem Maße zum Wohl und Ansehen der Stadt beitragen und sich an städtischen Aktionen beteiligen. Näheres ist in der Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts festgehalten.