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Oberzentrum Südthüringen: Positiver Blick in eine gemeinsame Zukunft

Entscheidung des Ministerkabinetts für Oberzentrum Südthüringen aus 6 Städten

Meiningens Bürgermeister Fabian Giesder sieht die Entscheidung zu einem Oberzentrum, bestehend aus sechs Städten nicht als Rückschlag, sondern als großen Vorteil für den Süden Thüringens.  „Mein Dank gilt der Landesregierung für den intensiven Prozess und die Erkenntnis, dass ein Oberzentrum in Südthüringen nur gemeinsam Sinn macht. Nach diesem durchs Land für sich erklärtem Ziel, ein funktionsteiliges Oberzentrum in Südthüringen zu entwickeln, liegt der Ball nun auch bei uns Kommunen, unsere Zusammenarbeit zum Wohl unserer Region zu intensivieren und verstetigen. Meiningen ist dazu bereit! Es braucht dazu aber auch, wie im Raumordnerischen Vertrag vereinbart, das Zutun des Freistaates – wozu sich diese Landesregierung überhaupt als erste seit Bestehen des Freistaats bekannt hat“, sagt Giesder am Dienstagnachmittag. Es sei ein Novum und zugleich wichtiger Schritt, dass sich die Landesregierung zur Entwicklung von Oberzentren jenseits der A4 bekenne. „Meiningen hält klar oberzentrale Einrichtungen vor, die einem Oberzentrum ansonsten fehlen würden“, betont der Bürgermeister. Die Entscheidung sei also zu begrüßen und zeige, dass eine fachliche Bewertung auch durch ein wissenschaftlich fundiertes Gutachten in der Debatte geholfen hat. Die Pläne seien definitiv kein Rückschlag, vor allem wenn ein geplantes Oberzentrum durch zwei weitere Städte mit deutlichen oberzentralen Funktionen gestärkt wird.

Hintergrund

Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms stärkt ländliche Räume in Thüringen

Staatssekretär Torsten Weil zum Kabinettbeschluss: „Mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms stärken wir insbesondere unsere ländlichen Räume. Durch die Aufnahme weiterer Kleinstädte und Landgemeinden als sogenannte Grundzentren stellen wir die Weichen für die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen. Außerdem setzen wir die verbindlichen Bundesvorgaben zum Ausbau der Windenergie um und legen regionale Teilflächenziele in den Thüringer Planungsregionen vor.“

Das Kabinett hat heute die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) beschlossen. Mit der Teilfortschreibung wurden nur bestimmte Abschnitte des bestehenden LEP aktualisiert. Das betrifft die Themenbereiche ‚Handlungsbezogene Raumkategorien‘, ‚Zentrale Orte‘ / ‚Mittelbereiche‘ / ‚Grundversorgungsbereiche‘ und ‚Energie‘. Die beschlossene Teilfortschreibung des LEP enthält zehn zusätzliche Grundzentren (Gemeinden Am Ettersberg, Amt Wachsenburg, Drei Gleichen, Föritztal, Georgenthal, Grammetal, Harztor, Nessetal, Nobitz und Unterwellenborn) und drei zusätzliche Oberzentren. Damit befindet sich in jeder der vier Thüringer Planungsregionen mindestens ein Oberzentrum. Die Ausweisung neuer Oberzentren dient der Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnis und stärkt alle Landesteile. Neben den bereits bestehenden Oberzentren Erfurt, Jena und Gera kommen folgende Oberzentren kommen neu hinzu: das Oberzentrum Eisenach, das Oberzentrum Nordhausen und das funktionsteilige Oberzentrum Südthüringen, das aus den sechs Städten Suhl, Zella-Mehlis, Schleusingen, Oberhof, Meiningen und Schmalkalden gebildet wird.

Mit dem LEP geht der Freistaat Thüringen außerdem einen großen Schritt in Richtung Umsetzung der Energiewende, Dekarbonisierung und Ausbau der Windenergie. Der LEP berücksichtigt die verbindlichen Bundesvorgaben, nach denen 2,2 % der Landesfläche bis 2032 für den Ausbau der Windenergie ausgewiesen sein müssen. Das entspricht 35.600 Hektar. Der LEP macht erstmals verbindliche Vorgaben für den regionalen Ausbau der Windenergie in den vier Planungsregionen. Angesichts unterschiedlicher landschaftsräumlicher Voraussetzungen werden für die Planungsregionen folgende Flächenausbauziele für das Jahr 2032 festgelegt: für Nordthüringen 3 %,  für Mittelthüringen 2,2 %, für Südwestthüringen 2,0 % und für Ostthüringen 1,7 %.

Die Bekanntmachung der Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen. Eine Vorabversion der Änderung des Landesentwicklungsprogramms steht auf der TMIL-Homepage zur Einsicht bereit.

Quelle: Bericht aus der Kabinettsitzung am 9. Juli 2024

 

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