Schiedsstellen
Die Schiedsstellen sind eine ehrenamtliche Einrichtung zur vorgerichtlichen Streitschlichtung. Die beiden Schiedsleute sind derzeit Frau Silvia Seifert für die Schiedsstelle Meiningen Nord und Frau Kornelia Graf für die Schiedsstelle Meiningen Süd.
Sie stehen nach telefonischer Voranmeldung in der Stadtverwaltung Meiningen (Schlossplatz 1, 98617 Meiningen, Obergeschoss, Zimmer 237) als Ansprechpartner in bestimmten rechtlichen Streitfällen zur Verfügung.
Sie stehen nach telefonischer Voranmeldung in der Stadtverwaltung Meiningen (Schlossplatz 1, 98617 Meiningen, Obergeschoss, Zimmer 237) als Ansprechpartner in bestimmten rechtlichen Streitfällen zur Verfügung.
Worum geht es?
Schlichten statt Richten
Nach dem Prinzip „Schlichten statt Richten“ können die Schiedspersonen in vielen Fällen schlichten, bevor Anwälte und Gerichte sich kostspielig mit dem Fall befassen müssen. Das entlastet auf der einen Seite die Justiz, auf der anderen Seite Ihren Geldbeutel.
Ein Schiedsverfahren hat viele Vorteile Die Schiedspersonen sind unentgeltlich tätig und setzen sich unparteiisch für die Streitparteien ein. Die einzigen Kosten, die für Sie als Ratsuchender anfallen, sind Verfahrens- und Sachkosten (z.B. Porto) und belaufen sich im Durchschnitt auf etwa 50 Euro.
Ist das Schlichtungsverfahren erfolgreich, wird eine Einigung zwischen beiden Parteien erzielt, die in den meisten Fällen auch von Dauer ist. Deshalb sind beide Streitparteien nach einem Schlichtungserfolg meistens zufriedener als nach einem gerichtlichen Urteil, bei dem es immer einen Sieger und einen Besiegten gibt. Dank der schnellen Bearbeitung auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten spart Ihnen ein Schlichtungsverfahren zudem Zeit und Nerven. Die Schiedsstellen leisten also wertvolle und dabei kostengünstige, bürgernahe Arbeit.
In bestimmten Fällen sind Schiedsverfahren dem Gerichtsverfahren sogar zwingend vorgeschaltet. Solche Fälle sind:
Die häufigsten Fälle, mit denen die beiden Meininger Schiedspersonen betraut werden, sind Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei denen es zum Beispiel um die Bepflanzung, den Gartenzaun oder die Haustiere des Nachbarn geht. Wenn Ihnen ein Rechtsstreit bevorsteht, wenden Sie sich zunächst an die Schiedspersonen, bevor Sie einen Anwalt einschalten und vor Gericht ziehen. Das spart Ihnen nicht nur Zeit, Geld und Nerven, sondern kann mit großer Wahrscheinlichkeit ein Ergebnis erzielen, mit dem Sie zufriedener sind als mit einem Gerichtsurteil.
Ein Schiedsverfahren hat viele Vorteile Die Schiedspersonen sind unentgeltlich tätig und setzen sich unparteiisch für die Streitparteien ein. Die einzigen Kosten, die für Sie als Ratsuchender anfallen, sind Verfahrens- und Sachkosten (z.B. Porto) und belaufen sich im Durchschnitt auf etwa 50 Euro.
Ist das Schlichtungsverfahren erfolgreich, wird eine Einigung zwischen beiden Parteien erzielt, die in den meisten Fällen auch von Dauer ist. Deshalb sind beide Streitparteien nach einem Schlichtungserfolg meistens zufriedener als nach einem gerichtlichen Urteil, bei dem es immer einen Sieger und einen Besiegten gibt. Dank der schnellen Bearbeitung auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten spart Ihnen ein Schlichtungsverfahren zudem Zeit und Nerven. Die Schiedsstellen leisten also wertvolle und dabei kostengünstige, bürgernahe Arbeit.
In bestimmten Fällen sind Schiedsverfahren dem Gerichtsverfahren sogar zwingend vorgeschaltet. Solche Fälle sind:
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- die meisten Nachbarschaftsstreitigkeiten
Die häufigsten Fälle, mit denen die beiden Meininger Schiedspersonen betraut werden, sind Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei denen es zum Beispiel um die Bepflanzung, den Gartenzaun oder die Haustiere des Nachbarn geht. Wenn Ihnen ein Rechtsstreit bevorsteht, wenden Sie sich zunächst an die Schiedspersonen, bevor Sie einen Anwalt einschalten und vor Gericht ziehen. Das spart Ihnen nicht nur Zeit, Geld und Nerven, sondern kann mit großer Wahrscheinlichkeit ein Ergebnis erzielen, mit dem Sie zufriedener sind als mit einem Gerichtsurteil.