Finanzen
Der Geschäftsbereich Finanzen ist Ihre erste Anlaufstelle in der Stadtverwaltung Meiningen, wenn es um das Thema Steuern geht.
Nachfolgend finden Sie Formulare und Dienstleistungen welche nicht durch das Bürgerbüro abgedeckt werden.
Stadt Meiningen
Geschäftsbereich Finanzen
Schlossplatz 1
98617 Meiningen
03693 454311
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Worum geht es?
Grundsteuerreform
Die Umsetzung der Grundsteuerreform geht in die finale Phase. Bisher waren die Eigentümer aufgefordert, sich gegenüber dem Finanzamt zu erklären und das Finanzamt hat die Daten/Steuererklärungen entgegengenommen und verarbeitet.
Nach Verarbeitung der Daten wurde dem Eigentümer durch das Finanzamt ein Grundsteuerwert- und ein Grundsteuermessbescheid bekannt gegeben. Die Daten aus dem Grundsteuermessbescheid wurden und werden auch an die zuständige Kommune, hier der Stadt Meiningen, übermittelt.
Nun sind die Kommunen in der Pflicht, alle Daten zu verarbeiten, sodass ab dem nächsten Jahr rechtsgültige Grundsteuerbescheide nach dem neuen Grundsteuerrecht erstellt und versendet werden können.
Was benötige ich?
- Ihren persönlichen Grundsteuerbescheid für alle Rücksprachen mit dem Finanzamt.
Online-Dienste und Formulare
- Kontakt zum Finanzamt Südthüringen (ehemals Suhl)
- Sollten Sie sich jetzt für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zum Einzug der Grundsteuer entscheiden, verwenden Sie bitte diesen Link: https://meiningen.de/rathaus-politik/buergerservice/rathaus-digital/rd-sepa-lastschriftmandat
Fragen zur Grundsteuer anklicken & Antworten erhalten
Im Mittelpunkt der Grundsteuer steht der Grundbesitz, einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Persönliche Verhältnisse des Eigentümers werden nicht berücksichtigt. Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümern. Im Fall der Vermietung kann die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Worum geht es?
Spielapparatesteuer
Die Stadt Meiningen erhebt eine Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte als örtliche Aufwandsteuer. Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Benutzung von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten, soweit sie öffentlich zugänglich sind. Als öffentlich zugänglich gelten auch Orte, die nur gegen Entgelt gleich weder Art oder nur von einem bestimmten Personenkreis (z.B. Vereinsmitgliedern) bzw. nur in eingegrenzten Zeiten betreten werden dürfen. Sportgeräte wie z.B. Billard, Darts oder Tischfußball sowie Musikautomaten unterliegen nicht der Spielapparatesteuer. Bemessungsgrundlage bei Spielapparaten mit manipulationssicherem Zählwerk ist die elektronisch gezählte Bruttokasse (zuzüglich Röhrenentnahme, abzüglich Röhrenauffüllung, Falschgeld und Fehlgeld). Die Steuer beträgt je Apparat und in jedem Kalendermonat
- für Apparate mit und ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen, Gaststätten und sonstigen Aufstellungsorten 10 v.H. der Bruttokasse
- für Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben 30 v.H. der Bruttokasse.
Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Bis zum 15. Tage nach Ablauf eines Kalendervierteljahres ist dem Geschäftsbereich Finanzen der Stadtverwaltung Meiningen eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen und die errechnete Steuer an die Stadtkasse zu entrichten.
Was benötige ich?
- Steuererklärung
- Anlage zur Steuererklärung
- Zählwerkausdrucke der Spielapparate für den jeweiligen Besteuerungszeitraum
Online-Dienste und Formulare
Formulare
- Formblatt Steuererklärung (XLSX-Format)
- Anlage Steuererklärung - 10 Prozent (XLSX-Format)
- Anlage Steuererklärung - 30 Prozent (XLSX-Format)