Bürgerbüro
Das Bürgerbüro ist Ihre erste Anlaufstelle in der Stadtverwaltung Meiningen. In den meisten Fällen werden Ihnen unsere Bürgerberaterinnen und Bürgerberater direkt weiterhelfen. Oder sie nennen Ihnen den richtigen Ansprechpartner und geben weitere Auskünfte.
Nachfolgend finden Sie alle Formulare, die Ihnen das Bürgerbüro zu Verfügung stellt. Im Anschluss daran folgt die Übersicht all unserer Leistungen und Serviceangebote.Sie haben weitere Fragen zu einem bestimmten Thema oder finden Ihr Anliegen im digitalen Bürgerbüro nicht? Dann kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail. Wir helfen Ihnen weiter!
A
B
Baumfällung beantragen
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Briefwahlunterlagen und Wahlscheine
E
Einzahlungen (bar/EC-Karte), z.B. Hundesteuer, Grundsteuer, Friedhofsgebühren usw.
F
Feuer, Lagerfeuer: Erlaubnis für ein öffentliches Feuer
Fischereischeine, Jugendfischereischeine, Vierteljahresfischereischeine
Führungszeugnisse
Fundsachen, Fundbüro: Annahme, Verwahrung und Ausgabe
G
Gelbe Säcke, Müllsäcke, Windelsäcke
H
Hausnummernvergabe
Hund: An- und Abmeldung, Hundesteuer
K
Kita-Card-Beantragung für die Anmeldung eines Kindergartenplatzes
L
Lebensbescheinigung
Lebensbescheinigung: Steuerliche Lebensbescheinigung
M
Meldebescheinigung
Melderegister: Auskunfts- und Übermittlungsperren
Melderegisterauskunft: Beantragung Selbstauskunft aus dem Melderegister
P
Parkausweise: Innenstadtparkausweise für Bewohner, Schwerbehinderte, Gewerbetreibende und Hotels
Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe
U
Untersuchungsberechtigungsschein
V
Veranstaltungen: Anzeige, Antrag inkl. Sperrzeitverkürzung
W
Wählbarkeitsbescheinigung
Wohnungsgeberbescheinigung
Wohnsitz: Abmeldung, Abmeldung, Ummeldung
Z
Bürgerbüro
Stadt Meiningen
Schlossplatz 1
98617 Meiningen
03693 454545
03693 454599
E-Mail Bürgerbüro
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 8 - 12 Uhr
Mo. - Di. 13 - 15 Uhr
Do. 13 - 18 Uhr
1. Sa im Monat 9 - 13 Uhr
Worum geht es?
Alters- und Ehejubiläen
Dies betrifft folgende Jubiläen
- Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag, jeder 5. weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag
- Ehejubiläen ab 50. Ehejahr und jedes folgende Ehejubiläum
Was benötige ich?
- formloser Antrag möglich oder direkt im Bürgerbüro
Was benötige ich?
- formloser Antrag möglich oder direkt im Bürgerbüro
Worum geht es?
Meldebescheinigung
In der Meldebescheinigung sind persönliche Daten aus dem Melderegister enthalten, also Vorname, Name, Geburtsdatum und Anschrift bei Bedarf ebenso die Nationalität, Familienstand und Haushaltsangehörige (Ehegatte und minderjährige Kinder). Diese Bescheinigung können Sie für sich selbst oder als bevollmächtigte Person für jemand anderen erhalten.
Was benötige ich?
- Ausweisdokument
- ggf. Vollmacht
Online-Dienste und Formulare
Online-Antragstellung
Worum geht es?
Auskunfts- und Übermittlungsperren im Melderegister
Eintragung einer Übermittlungssperre
Sie können eine Übermittlungssperre ohne Angabe von Gründen beantragen und damit der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen für:- Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Adressbuchverlage
Was benötige ich?
formloser schriftlicher Antrag (oder zur Niederschrift im Bürgerbüro)evtl. Nachweise, um Ihre Angaben glaubhaft zu machen
Was benötige ich?
- formloser schriftlicher Antrag (oder zur Niederschrift im Bürgerbüro)
- evtl. Nachweise, um Ihre Angaben glaubhaft zu machen
Online-Dienste und Formulare
Online Antragstellung
Worum geht es?
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- amtliche Urkunden von deutschen Behörden zur Verwendung im Inland
- sonstige Dokumente, die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.
Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn
- dafür ausschließlich eine andere Behörde zuständig ist (z. B. Personenstandsurkunden, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster usw.) oder wenn
- Grund zur Annahme besteht, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments geändert worden ist (z. B. wegen Lücken, Durchstreichungen und Einschaltungen) oder wenn
- ein aus mehreren Blättern bestehendes Schriftstück nicht mehr als solches zusammenhängt.
- ausländische, nicht übersetzte Dokumente
- Dokumente, welche einer notariellen Beglaubigung bedürfen
Unterschriften können grundsätzlich von Behörden wie dem Bürgerbüro amtlich beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen ist. Die Unterschrift muss direkt im Bürgerbüro geleistet werden. Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. privatrechtliche Verträge) oder ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden.
Was benötige ich?
- Originale der zu beglaubigenden Dokumente
Zur Beglaubigung von Unterschriften:
- Personalausweis oder Reisepass sowie
- das Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
Worum geht es?
Fischereischein, Angeln, Erlaubnisschein zum Fischfang
Fischereischein
Um die Fischerei auszuüben, brauchen Sie zunächst einen Fischereischein. Diesen erhalten Sie im Bürgerbüro – vorausgesetzt, Sie haben eine Fischereiprüfung bestanden oder können nachweisen, dass Sie diese nicht benötigen.Den Fischereischein gibt es in verschiedenen Ausführungen:
- Fischereischein für 1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre (kann verlängert werden)
- Vierteljahresfischereischein (Touristenfischereischein)
- Jugendfischereischein für Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
- Fischereischein auf Lebenszeit
Erlaubnisschein zum Fischfang
Um dann aber tatsächlich in Meininger Gewässern angeln zu dürfen, brauchen Sie zusätzlich einen Erlaubnisschein zum Fischfang, den Sie beim Eigentümer bzw. Pächter des jeweiligen Gewässers erhalten.Was benötige ich?
- Prüfungszeugnis einer bestandenen Fischerprüfung oder Nachweis über fischereiliche Ausbildung
- Personalausweis
- Passbild
Online-Dienste und Formulare
Worum geht es?
Führungszeugnis
Personen ab 14 Jahren können ein Führungszeugnis beantragen.
Das erweiterte Führungszeugnis wird benötigt für berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten mit Bezug zu Kindern und Jugendlichen, also beispielsweise Erzieher, Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen, Bademeister, Schulbusfahrer usw. Es umfasst neben den Angaben des Führungszeugnisses auch Vorstrafen im niedrigen Strafbereich, insbesondere wegen Sexualdelikten, der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und der Misshandlung von Schutzbefohlenen. Damit dient das erweiterte Führungszeugnis dem Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Das Führungszeugnis kann auch online direkt beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Dafür benötigen Sie Ihren elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN und die AusweisApp2 für das Handy oder ein Kartenlesegerät, um die Ausweisdaten auslesen zu können.
Was benötige ich?
- Personalausweis oder Reisepass
- für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
- Für ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Sie zusätzlich die schriftliche Aufforderung der Stelle, die dieses verlangt, mit der Bestätigung, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.
Online-Dienste und Formulare
Worum geht es?
Fundsachen, Fundbüro
Das Bürgerbüro bewahrt die Fundsachen dann mindestens 6 Monate lang auf. Wenn sich in dieser Zeit der Besitzer nicht meldet, hat der Finder Anspruch auf die Fundsache. Nimmt dieser sein Recht nicht wahr (oder ist gar nicht ausfindig zu machen, weil die Gegenstände z. B. in öffentlichen Verkehrsmitteln gefunden wurden), gehen die Fundsachen in das Eigentum der Stadt über.
Die Stadt Meiningen versteigert Fundsachen (z. B. Fahrräder, Handys) in unregelmäßigen Abständen in Online-Auktionen. Die Versteigerungen werden bei www.zoll-auktion.de eingestellt und im Voraus im Amtsblatt veröffentlicht. Die Einnahmen aus der Versteigerung fließen in den städtischen Haushalt.
Was benötige ich?
Online-Dienste und Formulare
Worum geht es?
Hund anmelden, ummelden, abmelden
Sie haben einen Hund, der älter als 4 Monate ist?
Sie haben einen Hund neu erworben oder sind mit Ihrem Hund nach Meiningen gezogen?
Sie pflegen einen Hund über mehr als 2-3 Monate? Dann müssen Sie ihn bei uns anmelden.
Sie haben Ihren Hund nicht mehr oder ziehen mit Ihrem Hund aus Meiningen weg? Dann können Sie ihn bei uns abmelden.
In Meiningen können Sie einen Hundeführerschein machen. Damit sparen Sie 50 % der Hundesteuer ein – und lernen, sich mit Ihrem Hund harmonisch und sicher in der Öffentlichkeit zu bewegen. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Was benötige ich?
- Nachweis Hundehalter-Haftpflicht
- Nachweis Chippung des Hundes
Online-Dienste und Formulare
- Formular Hund an-, ab- oder ummelden
- Hundesteuersatzung
- Hundeführerschein
- Bescheinigung Tierarzt zur Datenweitergabe
- Hundebesitzer
Worum geht es?
Selbstauskunft aus dem Melderegister (Melderegisterauskunft)
Sie können persönlich oder schriftlich eine Selbstauskunft aus dem Melderegister beantragen. Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen der Speicherung sowie der regelmäßigen Datenübermittlungen.
Was benötige ich?
-
Personalausweis oder Reisepass
Worum geht es?
Parkausweis
Für Bewohner
Wenn Sie mit Hauptwohnsitz im Innenstadtparkgebiet gemeldet sind, können Sie für Ihren Pkw einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder blinde Menschen (Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis) können einen Parkausweis erhalten.
Parkerleichterungen
(außer der Nutzung der Behindertenparkplätze)
erhalten auch schwerbehinderte Menschen, die die Zuerkennung des Merkzeichens „aG“ nur knapp verfehlen. Die Straßenverkehrsbehörde stellt bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen eine entsprechende Bescheinigung aus. Diese Parkerleichterungen gelten für das ganze Bundesgebiet.
Der Antrag ist persönlich oder durch einen bestellten Betreuer einzureichen.
Was benötige ich?
- Personalausweis
- Führerschein
- Fahrzeugschein bzw. KFZ-Zulassung
- Nutzungsüberlassung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
- Ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises und
- Bescheinigung für die Straßenverkehrsbehörde zum Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen
Online-Dienste und Formulare
Formular Parken – Ausnahmegenehmigung beantragen
- Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Bewohnerinnen und Bewohner
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO
Formular Schwerbehinderten-Parkausweis beantragen
Worum geht es?
Personalausweis und Reisepass
Personalausweis
Ab dem 16. Geburtstag benötigen alle deutschen Staatsbürger eine gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), um sich gegenüber öffentlichen und privaten Stellen ausweisen zu können. Der Personalausweis muss aber nicht ständig mitgeführt werden.
Wenn sich Ihre persönlichen Daten geändert haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet dies auf dem Ausweisdokument aktualisieren zu lassen. Ggf. muss ein neues Dokument beantragt werden.
Der Verlust des Personalausweises muss unverzüglich beim Bürgerbüro oder der Polizei angezeigt werden.
Gültigkeit: 6 Jahre für unter-24-Jährige, 10 Jahre für Über-24-Jährige. Der Personalausweis kann nicht verlängert werden, sondern muss nach Ablauf neu beantragt werden. Hierzu muss ein aktuelles biometrisches Passbild, welches nicht älter als 2 Jahres ist, sowie das alte Dokument vorgelegt werden.
Zusatzfunktionen des Personalausweises:
- eID-Funktion: elektronischer Identitätsnachweis, z. B. für einen Altersnachweis an Automaten oder für die Identifizierung im Internet
- elektronische Signatur: damit können Sie digitale Dokumente unterzeichnen
- 2 digitale Fingerabdrücke: Nur die berechtigten staatlichen Stellen dürfen hierauf zugreifen (z. B. Beamte an Grenzkontrollen)
Reisepass
Einen Reisepass benötigen Sie, um aus der Europäischen Union ausreisen oder wieder einreisen zu können. Der Reisepass ersetzt außerdem den Personalausweis.
Reisedokumente für Kinder
Bei Reisen ins Ausland müssen sich auch Kinder mit einem eigenen Dokument ausweisen. Das kann entweder ein „normaler“ Reisepass sein oder alternativ, ein Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU). Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden. Weitere Informationen hierüber erhalten Sie hier.
Der Verlust muss unverzüglich angezeigt werden.
Die Bearbeitungsdauer für Ausweisdokumente beträgt in der Regel 2-3 Wochen. Es muss schneller gehen? Dann können Sie sich bei uns einen vorläufigen Ausweis ausstellen lassen oder einen Expressreisepass beantragen.
Was benötige ich?
- Biometrisches Lichtbild (auch bei Kinderreisepässen)
- Den bisherigen Personalausweis, (Kinder-)Reisepass und -bei erstmaliger Beantragung eines Ausweisdokuments- die Geburtsurkunde
- Zur Überprüfung der Personenidentität ist es außerdem notwendig, dass die Person, für welche das Dokument ausgestellt werden soll, bei der Beantragung anwesend ist
- Personalausweis
- bei Kindern unter 16 Jahren muss mind. eine sorgeberechtigte Person anwesend sein (ggf. muss eine Einverständniserklärung des/ der weiteren Sorgeberechtigten vorgelegt werden)
- Reisepass
- bei Kindern unter 18 Jahren muss mind. eine sorgeberechtigte Person anwesend sein (ggf. muss eine Einverständniserklärung des/ der weiteren Sorgeberechtigten vorgelegt werden)
Gebühren:
- Personalausweis: 37,00 € (bei über 24-Jährigen), 22,80 € (bei unter 24-Jährigen)
- vorläufiger Personalausweis: 10 €
- Reisepass: 70 € (bei über 24-Jährigen) bzw. 37,50 € (bei unter 24-Jährigen)
- Vorläufiger Reisepass: 26 €
Online-Dienste und Formulare
- Broschüre zum neuen Personalausweis
- Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei
- PIN-Rücksetzbrief bestellen (Link geht direkt zum BMI - Bundesministerium des Innern und für Heimat)
Worum geht es?
Steuerliche Lebensbescheinigung
Wenn Ihr Kind nicht in Ihrem Haushalt lebt und Sie für dieses Kind einen Kinderfreibetrag bei der Lohnsteuer eintragen lassen wollen, dann benötigen Sie eine so genannte steuerliche Lebensbescheinigung.
Sie erhalten diese Bescheinigung im Bürgerbüro gebührenfrei wenn Sie nachweisen, dass Sie mit dem Kind im ersten Grad verwandt sind, wenn das Kind nicht in Ihrer Wohnung gemeldet ist und zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Zuständig ist das Bürgerbüro der Stadt Meiningen, wenn Ihr Kind mit Hauptwohnsitz in Meiningen, einem Ortsteil von Meiningen oder in Rippershausen, Sülzfeld oder Untermaßfeld gemeldet ist.
Die steuerliche Lebensbescheinigung ist 3 Jahre gültig.Was benötige ich?
- Kopie der Vaterschaftsanerkennung
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Kopie einer anderen behördlichen Unterlage, die den Nachweis der Verwandtschaft ersten Grades mit dem Kind belegt
Worum geht es?
Untersuchungsberechtigungsschein
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss vorher ärztlich untersucht werden. Ohne die so genannte Jugendarbeitsschutzuntersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen. Für die Untersuchung müssen Sie der Ärztin bzw. dem Arzt einen Untersuchungsberechtigungsschein abgeben. Außerdem müssen Sie für die Untersuchung noch einen Erhebungsbogen vollständig ausgefüllt vorlegen.
Den Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie im Bürgerbüro.
Übrigens: Für einen Neben- oder Ferienjob wird in der Regel kein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt – wenn der Job geringfügig ist oder nicht länger als zwei Monate dauert und nur leichte Tätigkeiten umfasst die keine gesundheitlichen Nachteile für die Jugendlichen bringen.
Was benötige ich?
-
Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderreisepass
Worum geht es?
Wählbarkeitsbescheinigung
Wenn Sie als Bewerberin oder Bewerber zu einer Wahl antreten wollen, müssen Sie beim Einreichen des Wahlvorschlags nachweisen, dass Sie wählbar sind. Das bedeutet, dass Sie ein gewisses Mindestalter haben müssen und ausreichend lange Ihren Wohnsitz in Meiningen bzw. der Gemeinde haben, in der Sie gewählt werden möchten.
Was benötige ich?
-
Personalausweis oder Reisepass
Worum geht es?
Wohnsitz anmelden, ummelden, abmelden
Wenn Sie in Meiningen, Rippershausen, Sülzfeld oder Untermaßfeld eine Wohnung beziehen, müssen Sie innerhalb von 2 Wochen nach Einzug Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden.
Wird der Wohnsitz nicht rechtzeitig angemeldet, kann ein Bußgeld fällig werden; zudem könnte es Probleme bei der Kfz-Zulassung, dem Führerscheinerwerb oder dem Beantragen eines Führungszeugnisses geben.
Ein Familienmitglied kann alle anderen mit an- bzw. ummelden. Dafür brauchen Sie nur eine entsprechende Vollmacht der anderen volljährigen Familienmitglieder. Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht vorlegen, die auch melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst, reicht auch diese.
Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Ausland haben und im Inland nicht gemeldet sind, müssen sich erst nach 3 Monaten anmelden.
Die Meldefrist von 2 Wochen gilt auch für Umzüge innerhalb der o. g. Gemeinden.
Ihren Wohnsitz abmelden müssen Sie nur, wenn Sie ins Ausland verziehen, Ihre Nebenwohnung aufgeben oder nach Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung beziehen. Auch hier gilt eine Frist von 2 Wochen.
Jede Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung eines Wohnsitzes wird Ihnen schriftlich mit einer sog. Meldebestätigung bestätigt.
Was benötige ich?
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
Online-Dienste und Formulare
Worum geht es?
Wohnungsgeberbestätigung
Seit dem 1. November 2015 muss Ihnen Ihr Wohnungsgeber für die Anmeldung Ihres Wohnsitzes im Bürgerbüro eine so genannte Wohnungsgeberbestätigung aushändigen. Es reicht nicht aus, den Mietvertrag vorzulegen.
Falls Sie in eine eigene Immobilie ziehen, müssen Sie bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abgeben.
Der Auszug soll vom Wohnungsgeber bestätigt werden, wenn Sie ins Ausland wegziehen.
Die Wohnungsgeberbestätigung muss bei jeder An- oder Ummeldung eines Wohnsitzes vorgelegt werden.
Online-Dienste und Formulare
Online-Antragstellung
Formulare
Worum geht es?
Zweitwohnung bzw. Nebenwohnung
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland bewohnen, ist eine davon Ihre Hauptwohnung, alle anderen sind Nebenwohnungen. Die Hauptwohnung ist die, die Sie vorwiegend nutzen, wo Sie also den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen haben.
Eine Nebenwohnung müssen Sie ebenso wie Ihre Hauptwohnung im Bürgerbüro anmelden. Eine Zweitwohnungsteuer wird in Meiningen nicht erhoben.
Was benötige ich?
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
- Ggf. Vollmacht