Bürgerbudget 2024
Ende der Vorschlagsfrist für das Bürgerbudget 2024 - 30.04.2023
Auf einem Blick: So läuft das Ganze ab
Bürgerbüro
Stadt Meiningen
Schlossplatz 1
98617 Meiningen
03693 454545
03693 454599
E-Mail Bürgerbüro
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 8 - 12 Uhr
Mo. - Di. 13 - 15 Uhr
Do. 13 - 18 Uhr
1. Sa im Monat 9 - 13 Uhr
Vorschlag einreichen
Um einen Vorschlag einzureichen, nutzen Sie das Antragsformular auf der rechten Seite.
Das wichtigste in Kürze:
- Vorschlagsberechtigt sind alle mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner:innen von Meiningen
- Sie benötigen für ihren Vorschlag 20 Unterstützungsunterschriften
- Bitte beschreiben Sie das Vorhaben möglichst detailiert
- Das Vorhaben soll der Allgemeinheit dienen und sich auf den (freiwilligen) Zuständigkeitsbereich der Stadt Meiningen beziehen (Kultur, Kinder- und Jugendarbeit, Sport etc.)
- Ein Vorhaben darf mit allen zusammenhängenden Tätigkeiten nicht mehr als 20.000 € Kosten verursachen
- Weitere Details entehmen Sie dem Bereich: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bürgerbudget oder der nebenstehenden Richtlinie zum Bürgerbudget.
Die Vorschläge sind per Post oder elektronisch an folgende Adressen zu richten:
Stadt Meiningen
Geschäftsbereich Finanzen
Bürgerbudget
Schlossplatz 1
98617 Meiningen
buergerbudget@meiningen.de
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bürgerbudget
Die Höhe des Bürgerbudgets für das Folgejahr wird durch Stadtratsbeschluss im laufenden Jahr bestimmt. Die Mittel werden nach Maßgabe des Haushaltsplans zur Verfügung gestellt. Sollte die Stadt Meiningen ein Haushaltssicherungskonzept erstellen müssen, kann kein Bürgerbudget zur Verfügung gestellt werden.
Die Mindesthöhe ist auf 50.000 € festgelegt.
Eingereichte Vorschläge
Status | Jahr | Kosten | Stimmen |
---|---|---|---|
eingereicht / gültig / ungültig | 2024 | 10.000 € | --- |
Einreicher:in
Kari Nordmann
Beschreibung des Vorschlags
Kostenloses Lesematerial für alle zu jeder Tages- und Nachtzeit möchten wir mit einem öffentlichen Bücherschrank erreichen. Neben der Bereicherung des kulturellen Angebots gibt es kaum einen nachhaltigeren Weg, Bücher weiter zu nutzen. Das Prinzip ist einfach, jeder darf Bücher aus dem Bücherschrank mitnehmen. Nach dem Lesen kann das Buch zurückgebracht oder behalten werden. Idealerweise wird im Gegenzug ein eigenes aussortiertes Buch in den Schrank gestellt. Da das Angebot auf diese Weise sehr niederschwellig ist, können auch Lesefreunde mit geringem Einkommen profitieren.
Geeignete Aufstellungsorte sind beispielsweise der Schlossplatz, Bahnhof oder der Markt.
Stellungnahme der Verwaltung
Der Vorschlag ist gültig
Die Leistung kann durch die Stadt erbracht werden, ein geeigneter Aufstellungsort wird im Falle der Wahl zusammen mit der Antragstellerin abgestimmt.