Die Stadt Meiningen beabsichtigt den Verkauf folgenden Grundstückes:
Lage: Meiningen, Bernhardstraße 1,
Flurstück: 3871, Gemarkung Meiningen
Größe: Grundstück 1.836m² (Gebäude und Freifläche)

Kaufpreis: gegen Gebot
Belastungen im Grundbuch: keine Eintragung in Abteilung 3 des Grundbuches
Baulasten: Ja (siehe Anlage)
1. Beschreibung:
Das Verkaufsobjekt befindet sich in zentraler Lage der Stadt Meiningen und ist als „Großes Palais“ bekannt.
Das Grundstück mit einer Größe von 1.836m² ist mit einem denkmalgeschützten Gebäude bebaut und grenzt unmittelbar an den Englischen Garten an. Aufgrund seiner städtebaulich bedeutenden Lage sowie der historischen Bausubstanz bietet das Objekt vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten.
Das Objekt ist teilweise vermietet (Auslastung ca. 61%) Bei den vermieteten Einheiten handelt es sich im Wesentlichen um Arztpraxen bzw. Tagespflegeeinrichtungen. Die aktuellen Mietpreise befinden sich im Durchschnitt der vergleichbaren, nachhaltig erzielbaren Mietwerte (kein sog. „overrent“ oder „underrent“).
Das Gebäude ist denkmalgeschützt. Bauliche Veränderungen und Umnutzungen, die insbesondere das äußere Erscheinungsbild betreffen, bedürfen der Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Schmalkalden-Meiningen.
Bei Interesse kann ein Exposé zu dem Grundstück bereitgestellt werden.
2. Planungsrecht und Erschließung:
Das Grundstück befindet sich aktuell nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Es liegt jedoch innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Altstadt Meiningen“ gemäß Satzung vom 13.09.1998. Sanierungsmaßnahmen werden im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen.
Die Fläche ist erschlossen nach BauGB (Straße, Straßenbeleuchtung, Gehweg). Ver- und Entsorgungsleitungen sind vorhanden für Elektroenergie, Wasser-/Abwasser, Fernwärme, Telekommunikation. Ein Energieausweis liegt nicht vor.
Im direkten Anschluss an das Gebäude befindet sich ein öffentlicher, kostenpflichtiger Parkplatz.
Darüber hinaus stehen im näheren Umfeld folgende öffentliche Parkmöglichkeiten zur Verfügung:
- Parkplatz Volkshaus (ca. 600 m) – kostenpflichtig
- Lindenallee (ca. 400 m) – kostenpflichtig
- Charlottenstraße (ca. 400 m) – kostenpflichtig
3. Weitere Vereinbarungen:
• Beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Wege-/Nutzungsrecht) für Stadt Meiningen für öffentliche Flächen ist im Falle des Kaufs zu vereinbaren und grundbuchlich zu sichern
• Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle für die Stadt Meiningen ist im Falle des Kaufs zu vereinbaren und grundbuchlich zu sichern
Der Verkauf erfolgt im Rahmen eines öffentlichen Interessenbekundungsverfahrens. Bewertet werden insbesondere das Nutzungskonzept sowie das Kaufpreisangebot. Die bisherige Zweckbindung als medizinisches Versorgungszentrum wird aufgehoben.
Alternativ wird die Einräumung eines Erbbaurechts unter bestimmten Voraussetzungen nicht ausgeschlossen.
Die Kosten der Beurkundung und die Grundbucheintragung trägt der Käufer.
4. Die Bewerbung soll folgende Angaben enthalten:
• Name und Anschrift des Interessenten
• Unternehmensprofil
• Nutzungskonzeption für das Objekt
• Ggf. Referenzen für vergleichbare Projekte
• Finanzierungsbestätigung bzw. Bonitätsnachweis
Interessierte senden ihre Interessensbekundung bis zum 30.10.2026 im verschlossenen und wie folgt rot gekennzeichneten Briefumschlag.
"Verkauf Objekt Lindenallee 1"
Stadt Meiningen
GB Stadtentwicklung und Bauen
Liegenschaften
Schlossplatz 1
98617 Meiningen
Verhandlungsbevollmächtigter/Ansprechpartner Verkauf:
Herr Lars Weber, Tel.: 03693 484-0
Mail:
5. Weitere Bedingungen und Hinweise zum Verfahren:
Über das vorliegende Auswahlverfahren soll ein geeigneter Erwerber für das Grundstück gefunden werden. Dabei handelt es sich nicht um die Ausschreibung eines öffentlichen Auftrags im Sinne des Vergaberechts, sondern um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Auch wenn das Verfahren nicht dem Vergaberecht unterfällt, legt die Stadt Meiningen großen Wert auf eine offene und transparente sowie gleichbehandelnde und nichtdiskriminierende Gestaltung und Durchführung des Verfahrens. Dem wird durch die Aufstellung und Beachtung der vorliegenden Verfahrensinformationen nachgekommen.
Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Grundstückes besteht nicht.
Nur vollständige Einsendungen werden berücksichtigt.
Nach Ablauf der Einsendungsfrist wird aus den eingegangenen (vollständigen) Konzepten eine erste Vorauswahl getroffen. Maximal 3 - 5 Interessenten werden zu weiteren Gesprächen bzw. zur Vorstellung ihrer Konzepte eingeladen. Diese Interessenten können – nach vorheriger telefonischer Absprache – das gesamte Objekt besichtigen.
Die Verkaufsentscheidung erfolgt im Rahmen einer Jurysitzung unter Wertung sowohl des von den Interessenten vorgelegten Konzeptes für das Objekt, weitere qualitativer Kriterien als auch unter Gewichtung des Kaufpreisgebotes.
Meiningen, den 02.09.2026
Fabian Giesder
Bürgermeister
Anlage: Baulastenverzeichnis
News-Beitrag online seit: 20.01.2025

