Ab dem 1. Januar 2027 gelten in Thüringen neue Regelungen für die Grundsteuer. Ziel ist es, die Auswirkungen der Grundsteuerreform auszugleichen und die Belastung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken gerechter zu verteilen. Die Messbescheide wurden vom Finanzamt Südthüringen im Juli 2026 an die betroffenen Steuerpflichtigen verschickt.
Wer ist betroffen?
- Die Änderungen betreffen bebaute Grundstücke, also beispielsweise Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder Geschäftsgrundstücke.
- Für unbebaute Grundstücke sowie für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ändert sich nichts.
Was müssen Eigentümerinnen und Eigentümer tun?
- Nichts. Die Finanzämter berechnen die Grundsteuermessbeträge automatisch neu und versenden die entsprechenden Bescheide. Für Grundstücke im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Südthüringen erfolgt der Versand voraussichtlich Ende Juni beziehungsweise Anfang Juli.
- Ein neuer Antrag oder eine weitere Erklärung ist nicht erforderlich.
Wann kommt der neue Grundsteuerbescheid?
- Die bisherigen Grundsteuerbescheide behalten bis Ende 2026 ihre Gültigkeit.
- Die Stadt Meiningen erhält die neuen Daten elektronisch vom Finanzamt und wird voraussichtlich Anfang 2027 die neuen Grundsteuerbescheide versenden.
Ändert sich die Höhe der Grundsteuer?
- Ja, bei vielen Grundstücken wird sich der Steuerbetrag ändern.
- Grundsätzlich gilt:
- Wohngrundstücke werden voraussichtlich geringer belastet.
- Nichtwohngrundstücke werden voraussichtlich höher belastet. - Wie hoch die Grundsteuer ab dem Jahr 2027 im Einzelfall ausfällt, hängt neben den neuen Messbeträgen auch vom Hebesatz der Stadt Meiningen ab. Dieser wird vor dem Erlass der neuen Steuerbescheide vom Stadtrat beschlossen.
Was ist noch zu beachten?
- Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate gelten in der Regel weiterhin.
- Wer die Grundsteuer per Dauerauftrag bezahlt, sollte diesen erst nach Erhalt des neuen Grundsteuerbescheids für das Jahr 2027 anpassen.
- Die Stadt Meiningen bittet darum, bis zum Versand der neuen Grundsteuerbescheide von Anfragen zur künftigen Steuerhöhe abzusehen. Eine Berechnung ist derzeit noch nicht möglich.
- Bei Fragen zum Grundsteuermessbescheid ist das zuständige Finanzamt Ansprechpartner. Fragen zum Grundsteuerbescheid beantwortet die Stadt Meiningen nach dessen Versand.
Hintergrund und Details
Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform nach dem Bundesmodell zum 01.01.2025 kam es in Thüringen zu Aufkommensverschiebungen. Insbesondere wurden Nichtwohngrundstücke im Vergleich zu Wohngrundstücken bevorzugt, weshalb Wohnraum in Thüringen durch die Umsetzung der Grundsteuerreform zum Teil übermäßig belastet wurde. Zur Korrektur der entstandenen Aufkommensverschiebung wurde durch den Thüringer Landtag im November 2025 das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR) erlassen.
Weitere Details und die Änderungen in Zahlen finden Sie auf der Seite des Thüringer Finanzministeriums.

