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Neue Parkregelungen: modern, komfortabel und transparent

Mit der Einführung der neuen Parkgebühren ab dem 01.06.2026 geht Meiningen einen wichtigen Schritt in Richtung moderner Parkraumbewirtschaftung. Die neuen Parkscheinautomaten bieten zahlreiche Vorteile: digitale Tickets ohne Papier, bequeme bargeldlose Bezahlung, die Nutzung beliebter Park-Apps sowie klar strukturierte Parkzonen mit attraktiven Tages , Wochen  und Monatstarifen. Auch Anwohner, Hotelgäste und Menschen mit Behinderung profitieren von speziellen Regelungen.

Zur besseren Orientierung hat die Stadtverwaltung Meiningen die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die neuen Parkautomaten und Parkgebühren übersichtlich zusammengefasst. Weitere Informationen folgen mit Einführung des Systems. 

Fragen und Antworten

(Stand: 12.05.2026)

1.    Ab welchem Datum werden die Parkgebühren eingeführt?
Ab dem 01.06.2026

2.    In welchem Zeitfenster werden Gebühren fällig? Ist das Parken ab 18 Uhr oder am Wochenende frei?

  • Zone I (Innenstadt) bei einer Höchstparkdauer von 2 Stunden - Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr
  • Zone II (Charlottenstraße, Justizzentrum, Wettiner Straße (Zufahrt ehem. Kohlehof)) - Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr 
  • Zone III (Parkplatz Volkshaus) - Montag bis Sonntag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 08:00 bis 22:00 Uhr
  • Zone IV (Parkplatz Landratsamt) - Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr
  • Zone V (Lindenallee, Bahnhofsvorplatz und Park & Ride-Parkplatz (Bahnhofsumfeld)) - Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr
  • Busparkplätze (Parkplatz Volkshaus) - Montag bis Sonntag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 08:00 bis 22:00 Uhr 
  • Reisemobilstellplätze (Parkplatz Volkshaus) - Montag bis Sonntag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 08:00 bis 22:00 Uhr 

3.    Ab welcher Parkdauer muss ich zahlen? Gibt es z.B. eine Gratisparkdauer von 30 Minuten oder so?
Optional wird es pro Vorgang ein Freiticket mit einer Kurzparkzeit von 15 Minuten geben.

4.    Wo genau wird es diese neuen Automaten geben?
Zone III - Parkplatz Volkshaus, Zone IV - Parkplatz Landratsamt, Zone V - Lindenallee, Bahnhofsvorplatz und Park & Ride-Parkplatz (Bahnhofsumfeld).

Ältere Parkscheinautomaten in den anderen Zonen bekommen ein neues Touchdisplay.

5.    Gibt es verschiedene Parkzonen und wie ist die Preisstaffelung?
Es wird verschiedene Parkzonen sowie Preisstaffelungen geben: Tages-, Wochen- und Monatstickets. Diese werden in einer neuen Parkgebührenordnung festgehalten, die im Amtsblatt und auf der Internetseite der Stadt Meiningen nach finaler Festsetzung veröffentlicht wird.

6.    Welche Zahlvarianten werden angeboten? Kann ich weiterhin mit Münzen bezahlen? Wenn ja, an welchen Standorten?
Ab dem 01.06.2026 wird das Bezahlen nur noch bargeldlos in den o.g. Zonen möglich sein. Ausgenommen davon sind der Parkplatz an der Reithalle (Klostergasse) und die Parkflächen in der Charlottenstraße. Hier kann weiterhin an jeweils einem Automaten mit Münzgeld bezahlt werden.  

7.    Muss ich noch ein Ticket hinter die Windschutzscheibe legen?
Nein, ab dem 01.06.2026 wird es das Ticket nur noch digital geben. Man kann sich das Ticket per E-Mail zusenden lassen oder per QR-Code auf dem Smartphone anzeigen lassen.

8.    Werden Park-Apps in Meiningen unterstützt? Wenn ja, welche?
Ja, EasyPark, Parkster, PayByPhone und Stadtraum.

9.    Wie funktioniert das kamerabasierte Parken (z.B. Am Mittleren Rasen)?
Der Parkplatz ‚Am Mittleren Rasen‘ wird nicht durch die Stadtverwaltung Meiningen bewirtschaftet. Detaillierte Infos zu diesem Parkplatz sind hier aufgeführt

10.     Was passiert, wenn ich vergesse zu bezahlen?
Durch den Vollzugsdienst werden Kontrollen durchgeführt. Bei Parken ohne Parkschein wird das Kennzeichen aufgenommen und, wie bisher auch, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

11.    Was mache ich, wenn ein Automat defekt ist?
§ 13 Abs. 1 S. 2 StVO - Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden.

12.    Gibt es Vergünstigungen für Anwohner?
Es gibt eine Sonderregelung für Anwohner nur in der Zone I. Die Tageskarte kostet in diesem Fall 1,- Euro. 

13.    Gibt es Wochen- und/oder Monatstarife?
In den Zonen III bis V wird es Tages-, Wochen- sowie Monatstickets geben.

14.    Gibt es Tagestickets für Hotelgäste?
Es gibt eine Sonderregelung für Hotelgäste nur in der Zone I. Die Tageskarte kostet in diesem Fall 3,50 Euro. 

15.    Gibt es Vergünstigungen für Pendler (im Bereich des Bahnhofs)?
Nein.

16.    Parken Schwerbehinderte weiterhin kostenlos?
Soweit ein gültiger von der unteren Straßenverkehrsbehörde ausgestellter Parkausweis (Behindertenparkausweis (aG oder BI) oder Behinderten-parkausweis für besondere Gruppen von Schwerbehinderten) vorliegt, besteht für die betreffenden Inhaber eine Befreiung von der Gebührenpflicht entsprechend den Regelungen der StVO.

17.    Welche Tarife gelten für Wohnmobile/Reisebusse?
Je angefangene Stunde 0,50 Euro und Tageskarte 3,50 Euro. Gekennzeichnete Flächen für Wohnmobile und Reisebusse sind in Zone III (Volkshaus) vorhanden.

18.    Muss ich Parkgebühren zahlen, während mein E-Auto lädt?
Fahrzeuge, die den besonderen Ansprüchen des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität (EmoG) entsprechen, sind für die Zeit des Ladevorganges auf entsprechend gekennzeichneten Stellplätzen von der Entrichtung der Parkgebühr befreit. Die maximale Zeit der Befreiung ist der Kennzeichnung des Stellplatzes zu entnehmen. Der Beginn des Ladevorgangs ist mit einer deutlich sichtbaren Parkscheibe zu belegen.

19.     Wie funktioniert das System bei ausländischen Kennzeichen?
Am Parkscheinautomaten kann jedes beliebige Kennzeichen eingegeben werden.

Beitragsfoto: wirestock

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