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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) definiert sexuelle Belästigung als jedes unerwünschte Verhalten mit sexuellem Bezug – etwa sexuelle Handlungen, Aufforderungen, Berührungen, anzügliche Kommentare oder das Zeigen pornografischer Inhalte – die die Würde einer Person verletzt oder ein feindliches, erniedrigendes oder einschüchterndes Umfeld schafft (§ 3 Abs. 4 AGG).
Sexuelle Belästigung ist im Arbeitskontext ausdrücklich verboten (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–4 AGG). Beschäftigte haben das Recht, sich dagegen zu wehren, und Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Obwohl Frauen besonders häufig betroffen sind, gilt der Schutz des AGG für alle Menschen – unabhängig von Geschlecht oder anderen Merkmalen.
Sexismus zeigt sich auch im Alltag, etwa durch abwertende oder sexualisierte Bemerkungen („Du siehst heute aber scharf aus“). Solche Aussagen können ein toxisches Arbeitsklima fördern und Teil sexueller Belästigung sein.
Das Sexismus-Paradoxon
Laut der Pilotstudie von Wippermann (2020) lehnt die Mehrheit der Menschen in Deutschland offenen Sexismus und die Diskriminierung von Frauen ab. Gleichzeitig empfindet jedoch ein großer Teil der Bevölkerung (62 Prozent) Sexismus als „nicht so schlimm“ und verharmlost ihn damit. Dieses widersprüchliche Verhalten wird als Sexismus‑Paradoxon bezeichnet.
Es entsteht unter anderem dadurch, dass Sexismus gesellschaftlich unerwünscht ist – niemand möchte als sexistisch gelten. Daher werden sexistische Vorfälle, wie etwa sexuelle Belästigung, in Organisationen häufig verschwiegen, um den eigenen Ruf zu schützen. Auch viele betroffene Frauen möchten sich nicht eingestehen, dass sie Sexismus erlebt haben.
Hinzu kommt die sogenannte Täter*innen‑Opfer‑Umkehr (victim blaming): Betroffene werden für das Geschehen mitverantwortlich gemacht oder nicht ernst genommen. Diese Mechanismen führen dazu, dass Sexismus oft nicht offen angesprochen wird, wodurch er schwerer zu erkennen und zu bekämpfen ist.
Erst wenn eine offene Gesprächskultur entsteht, in der sexistische Erfahrungen nicht tabuisiert, sondern ernst genommen werden, kann Sexismus wirksam eingedämmt werden.
FAQ
Sexuelle Belästigung bedeutet, dass jemand unerwünschte sexuelle Handlungen, Worte oder Gesten zeigt, die eine andere Person verletzen oder unangenehm berühren. Das kann durch Worte, Blicke, Nachrichten oder körperliche Berührungen passieren. Wichtig ist: Die betroffene Person möchte dieses Verhalten nicht, und es sorgt dafür, dass sie sich am Arbeitsplatz unwohl oder bedroht fühlt. Man unterscheidet drei Arten sexueller Belästigung:
1. Verbale Belästigung (durch Worte)
Dazu gehören zum Beispiel:
- Sexuelle oder anzügliche Sprüche und Witze
- Kommentare über Aussehen, Kleidung oder das Privatleben
- Zweideutige Bemerkungen oder „Komplimente“
- Fragen zu intimen Themen
- Aufforderungen zu sexuellen Handlungen
- Unangemessene Einladungen zu Dates
2. Nonverbale Belästigung (ohne Worte)
Dazu zählen:
- Aufdringliches Starren oder anzügliche Blicke
- Sexuelle Gesten
- Hinterherpfeifen
- Unerwünschte Nachrichten, Fotos oder Videos mit sexuellem Inhalt
- Aufdringliche Kontaktversuche in sozialen Netzwerken
- Verbreiten von pornografischem Material
- Unsittliches Entblößen
3. Körperliche Belästigung
Dazu gehören:
- Jede unerwünschte Berührung (z. B. Tätscheln, Umarmen, Küssen), auch wenn sie „zufällig“ wirken soll
- Wiederholtes zu nahes Herantreten oder Drängeln
- Körperliche Gewalt oder sexualisierte Übergriffe
- Vergewaltigung

