Die Gemeinde Rippershausen plant die Veräußerung des Objektes "Wohn- und Geschäftshaus Im Dorf 19, Rippershausen":
1. Beschreibung:
Bezeichnung: Zweifamilienhaus
Gemarkung: Rippershausen
Flurstück-Nr.: 101/2
Lage: Im Dorf 19
Größe: 355 m²
Kaufpreis (Mindestgebot): 78.000,00 EUR
Es handelt sich um ein freistehendes Zweifamilienhaus (Baujahr ca. 1780) mit zwei abgeschlossenen Wohneinheiten. Das Objekt wurde im Jahr 1996 umfassend kernsaniert (z.B. Heizungsanlage (Etagenheizung), Sanitäranlagen, Sanitärinstallation, Dach, Treppenanlage, Fenster, Türen, Innenräume). Im Jahr 2019 wurde ein Holzbalkon angebaut.
Anzahl der Vollgeschosse: 2
Keller: teilunterkellert
Dachgeschoss: teilausgebaut
Aktuelle Nutzung:
- EG: 2-Raumwohnung, vermietet als Sozialwohnungen ohne Bindungswirkung hinsichtlich
der Miethöhe - OG: 2-Raumwohnung, vermietet als Sozialwohnungen ohne Bindungswirkung hinsichtlich
der Miethöhe
Sämtliche Mietverhältnisse sind mit der entsprechenden Mietbindung zu übernehmen.
Für das Objekt liegt ein Verkehrswertgutachten vor, welches bei Bedarf eingesehen werden kann.
Eine Besichtigung des Objektes ist nach vorheriger Terminvereinbarung
2. Planungsrecht und Erschließung:
Bebaute Fläche: ca. 100 m²
Freifläche: ca. 255 m²
Das Grundstück ist erschlossen i.S.d. BauGB (Straße, Straßenbeleuchtung).
Es befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Laut Flächennutzungsplan der Gemeinde Rippershausen vom 27.05.2017 ist das Flurstück als gemischte Baufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO ausgewiesen. Die tatsächliche Nutzung steht der rechtlich zulässigen Nutzung nicht entgegen.
Ver- und Entsorgungsleitungen sind vorhanden für Strom und Trinkwasser sowie abwasserseitig durch Volleinleitung in den öffentlichen Mischwasserkanal. Die Internetversorgung ist laut Auskunft des Anbieters aktuell mit bis zu 250 Mbit/s möglich.
3. Bedingungen:
Bewerber senden ihren Kaufantrag mit dem Betreff Verkauf Objekt „Im Dorf 19“, Rippershausen an:
Stadt Meiningen
als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Rippershausen
GB Stadtentwicklung und Bauen
z.Hd. Frau Burkhardt
Schlossplatz 1
98617 Meiningen
- Die Bewerbung soll folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift und Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) des Interessenten
- ggf. Unternehmensprofil
- Kaufpreisgebot
- Finanzierungsnachweis (Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder einer Sparkasse über die grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzierung des Ankaufs; die Finanzierungsbereitschaftserklärung ist auch im Falle einer vorgesehenen Finanzierung aus Eigenmitteln vorzulegen)
4. Weitere Bedingungen:
- Über das vorliegende Auswahlverfahren soll ein geeigneter Erwerber für das Grundstück gefunden werden. Dabei handelt es sich nicht um die Ausschreibung eines öffentlichen Auftrags im Sinne des Vergaberechts, sondern um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Auch wenn das Verfahren nicht dem Vergaberecht unterfällt, legt die Gemeinde Rippershausen großen Wert auf eine offene und transparente sowie gleichbehandelnde und
nichtdiskriminierende Gestaltung und Durchführung des Verfahrens. Dem wird durch die Aufstellung und Beachtung der vorliegenden Informationen nachgekommen. - Der/die Bewerber/in versichert, dass er/sie alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht hat. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht der Fall ist, wird er/sie vom Verfahren ausgeschlossen.
- Nicht eindeutig gekennzeichnete Bewerbungen können keine Berücksichtigung finden.
- Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung besteht nicht.
- Bei Vorliegen mehrerer vollständiger Bewerbungen entscheidet das Kaufpreisgebot; bei Vorliegen mehrerer Bewerbungen mit gleichem Gebot entscheidet die Reihenfolge des Eingangs des Antrags; bei mehreren zeitgleichen Anträgen entscheidet das Los.
- Bei Abschluss des Kaufvertrages wird ein allgemeines Vorkaufsrecht für die Gemeinde Rippershausen für alle Verkaufsfälle grundbuchlich gesichert.
Nicht im Kaufpreis enthalten sind:
- Kosten der Veräußerung bei Notar und Grundbuchamt
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch unter 03693/454-553 oder
Rippershausen, den 07.01.2025
Rapp
Bürgermeisterin

