Wald für Meiningen 2100
"Betriebsstrategie für den Stadtwald Meiningen"

1. Grundsätze des Waldkonzepts

  • Der Stadtwald ist dem Gemeinwohl verpflichtet und wird dabei als Wirtschaftsfaktor, Schutzfaktor, als den Bürgern dienender offener Erlebnis- und Erholungsraum sowie als natürliche Lebensstätte für Tiere und Pflanzen als vernetztes Ökosystem betrachtet. Er soll in hoher Verantwortung gegenüber dem Menschen und der Umwelt bewahrt, genutzt und geschützt werden. Die gegenseitige Abwägung dieser verschiedenen Interessen gestaltet sich angesichts des aktuellen und weiter zu erwartenden Klimawandels und der drohenden Umweltgefahren durch Schadstoffeinträge in Luft und Wasser immer schwieriger.
  • Waldnutzung bedeutet Nutzung in der Natur. Die Art und Weise der Waldbewirtschaftung bestimmt wesentlich die wirtschaftlichen Ergebnisse des Forstbetriebes, aber auch dessen ökologischen Zustand. Die Ziele und Methoden des Waldbaus sind vielfältig und unterliegen einem steten Wandel. Ökologisch optimales Funktionieren ist die Voraussetzung für wirtschaftlich gute Ergebnisse und für die Erfüllung sozialer und kultureller Anforderungen an Wälder. Deshalb müssen sich Waldkonzepte künftig stärker als bisher vorrangig an den sich verändernden ökologischen Bedingungen orientieren und ausrichten. Das Konzept soll und muss sich ebenso entwickeln wie der Wald sich natürlich verändert.

2. Leitlinien für die Bewirtschaftung

  • Die Bodenfruchtbarkeit wird flächendeckend erhalten, geschützt und langfristig verbessert. Feinreisig und Dürrholz verbleiben im Wald. Es wird auf Bodenverdichtung durch flächiges Befahren verzichtet. Biologisch abbaubare Kraft- und Schmierstoffe werden verwendet. Verfahren, Maßnahmen, Geräte, Maschinen und Stoffe sollen möglichst waldverträglich sein.
  • Baumarten der natürlichen heimischen Waldgesellschaft, die den jeweiligen Standortbedingungen optimal angepasst sind und diese am besten durch Wertzuwachs nutzen, sollen befördert und bestandsbildend werden. Baumarten, die von Natur aus hier nicht vorkommen, werden schrittweise reduziert. Zu ihnen gehören u.a. Fichte, Schwarzkiefer, Lärche und Douglasie.
  • Durch die Pflege der Wälder sollen die Lebens- und Reproduktionsfähigkeit der natürlichen Waldgesellschaft und die Holzqualität der Erntebäume gefördert werden. Eingriffe erfolgen nach dem Minimum-Prinzip nur dann, wenn nichtheimische und qualitativ schlechte Bäume qualitativ gute heimische Bäume bedrängen.
  • Die Waldbewirtschaftung mit dem Ziel der höchsten Holzproduktion mit einem hohen technischen und finanziellen Einsatz wird grundsätzlich aufgegeben. Ziel ist die Entwicklung eines klimastabilen vorratsreichen Dauerwaldes, in dem Flora und Fauna der natürlichen Waldgesellschaft vorherrschen. Der Holzvorrat von zurzeit 230 VFm/ha soll kontinuierlich erhöht werden. Eine naturnahe Forsteinrichtung soll als Grundlage für die langfristige Holzanreicherung dienen.
  • Die Holzernte erfolgt durch konsequente, permanente Auslesedurchforstung und Vorratspflege. Die Produktreife eines Baumes bemisst sich nach definierten Zieldurchmessern der Stämme in 1,3 m Höhe. Hohe Zieldurchmesser sichern ein hohes Alter und damit auch eine hohe ökologische, ökonomische und ästhetische Wertigkeit. Es werden nur einzelne Bäume oder kleine Baumgruppen entnommen. Je nach Ausgangszustand und Standortverhältnissen entwickeln sich so allmählich stufige, ungleichaltrige, strukturreiche und vitale sowie ästhetisch ansprechende Waldbilder. Die einzelnen Waldentwicklungsphasen sind nicht mehr voneinander getrennt, sondern räumlich vereint. Verjüngung, Pflege und Holznutzung finden zur gleichen Zeit auf der gleichen Fläche statt.
  • Voraussetzung für den Erfolg einer natürlichen Waldwirtschaft ist eine angepasste Schalenwilddichte. Diese gilt dann als erreicht, wenn sich alle Baum- und Straucharten der natürlichen heimischen Waldgesellschaft ohne künstliche Schutzmaßnahmen verjüngen können. Besonders wichtig ist dabei die Kontrolle der Verbissschäden. Zur Kontrolle von Wildschäden dienen Weiserflächen und Verbissgutachten sowie deren gemeinsame Auswertung mit den Jagdpächtern. Die Ergebnisse sind bei der Abschussplanung zu berücksichtigen.
  • Es werden unbewirtschaftete Referenzflächen ausgewiesen. Diese sollen die wichtigsten Bestandstypen der Wirtschaftswälder und die potenziellen natürlichen Waldverhältnisse repräsentativ abbilden.
  • Gegenüber der forstlichen Bewirtschaftung der übrigen Waldflächen sollen eine Beobachtung zu den natürlichen Vorgängen der Waldentwicklung erfolgen und daraus abgeleitete Erkenntnisse in die Behandlung der Wirtschaftswälder einfließen. Referenzflächen können sich relativ ungestört zu Urwäldern entwickeln.

Diese Entwicklungsflächen werden in einer Größenordnung von ca. 10% der gesamten Waldfläche an folgenden 6 Standorten ausgewiesen:

Name

Nr.

Fläche

Bestände

Hainig

2

23,5 ha

Me211

Michelsberg

3

53,9 ha

Me101 r8, Me102, Me103 r1-r5

Lotzenhackberg

4

27,6 ha

Me105 r1-r3, Me106 r1-r6

Breite Seite

5

24,2 ha

Me32 r1-r3, Me33 r1-r4

Herrenberg-Dietrich

6

52,4 ha

Me23 b3 (teilw.), Me24 r1, a1 (teilw.) Me25 r1-r3

Mönchskopf

7

7,1 ha

Me1

 

Referenzflächen Stadtwald Meiningen gesamt:188,7 ha

  • Naturschutzziele verwirklichen sich vor allem durch ökologische Selbstorganisation hin zur Entwicklung einer natürlichen Biodiversität. Durch die naturnahe Bewirtschaftung des Waldes sollen natürliche Entwicklungen im Ökosystem ungestörter ablaufen. Daneben sollen Habitatbäume sowie besonders schöne Bäume ungenutzt bleiben. Der Anteil an stehendem und liegendem Totholz soll unter Beachtung der Verkehrssicherungspflicht und des Arbeitsschutzes auf 10 % der oberirdischen Baummasse (gerechnet auf die gesamte Waldfläche) erhöht werden.
  • Vor über 200 Jahren wurde mit der flächigen Neubegründung der Wälder um Meiningen auch der Grundstein für ein einzigartiges Naherholungsgebiet direkt vor der Haustür gelegt. Die Waldbewirtschaftung soll damals, wie heute auch den ästhetischen Ansprüchen der Erholungssuchenden Rechnung tragen. Die Zielstärkennutzung im direkten Sichtbereich entlang der ausgewiesenen Wanderwege (ca. 20 m) wird grundsätzlich aufgegeben. Bäume in Sichtbereichen entlang der Hauptwanderwege sollten auch wieder eine natürliche Altersgrenze erreichen können. Attraktive Einzelbäume und Sträucher werden gefördert. Einblicke in Schneisen an Wanderwegen werden durch geeignete Maßnahmen vermieden. Historische Sichtachsen an Wanderwegen und -plätzen werden erhalten bzw. wieder freigelegt. Forsteinrichtung und Holznutzung nehmen Rücksicht auf Anforderungen einer abwechslungsreichen Waldästhetik.

3. Grundsätzlich verboten sind

  • Kahlschläge
  • Monokulturen
  • Pflanzung von nichtheimischen Baumarten
  • Ausbringung waldfremder Stoffe, z.B. Gifte, Mineraldünger, Gülle, Klärschlamm
  • Bearbeiten oder Verdichten des Mineralbodens
  • Flächiges Abräumen
  • Verbrennen von Biomasse
  • Störende Arbeiten während ökologisch sensibler Zeiten.

4. Zusammenfassung

Die Stadt Meiningen bekennt sich zu einer naturnahen ökologischen Bewirtschaftung ihrer Wälder nach den Grundprinzipien und den Erfahrungen der Bewirtschaftung nach dem „Lübecker Modell“ mit dem Ziel der Annäherung an die jeweilige "Natürliche Waldgesellschaft“ als langfristig risikoärmste und produktivste Erscheinungsform des Waldes. Die Richtlinien des FSC® (FSC® 007867) und von Naturland (Verband für ökologischen Landbau e.V.) bilden den Rahmen für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes Meiningen.

Stadt Meiningen Rathaus

Schlossplatz 1
98617 Meiningen

Öffnungszeiten

Bürgerbüro der Stadtverwaltung
Mo. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00
Di.  08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Mi. 08:00 - 13:00
Do. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Fr. 08:00 - 13:00
1. Samstag im Monat: 09:00 - 12:00

   03693 45 45 45

  E-Mail Bürgerbüro

Öffnungszeiten Bibliothek
Mo. 13:00 - 18:00
Di. 10:00 - 14:00
Mi. 10:00 - 18:00
Do. 13:00 - 18:00
Fr. 13:00 - 18:00

   03693 502959

Feedback

Vermissen Sie Inhalte? Haben Sie Lob oder Kritik zur Seite? Wir freuen uns über Ihr Feedback.

Partner


Mehr von Meiningen auf: