Sicherheit und Ordnung
ACHTUNG! Unser Bereich "Sicherheit und Ordnung" wird gerade neu entwickelt, nachfolgende Ansicht dient nur als eine Vorschau und ist noch nicht vollständig.
Ordnungsamt
Stadt Meiningen
Schlossplatz 1
98617 Meiningen
03693 454161
03693 454599
Worum geht es?
Hundeführerschein
Der Meininger Hundeführerschein ist eine gemeinsame Aktion von Stadtverwaltung Meiningen, Hundesportverein Meiningen e.V., Verein für Deutsche Schäferhunde e.V. Ortsgruppe Meiningen und Tierschutzverein Meiningen e.V. Ziel ist, dass Hund und Halter so gut harmonieren, dass beide sich problemlos im Alltag und in der Öffentlichkeit gemeinsam bewegen können. Dies wird mit einer praktischen und einer theoretischen Prüfung nachgewiesen.
Die Teilnahme ist freiwillig.
Detalierte Informationen zum Thema, sowie Anmeldeformulare und Prüfungsorndungen finden Sie auf unserer Sonderseite zum Meininger Hundeführerschein.
Was benötige ich?
-
Worum geht es?
Aufstellen von Verkehrszeichen, Verkehrsraumeinschränkungen – Straßenverkehrsordnung (§ 45 StVO)
Verkehrsregelnde Maßnahmen, wie das Aufstellen von Verkehrszeichen, werden durch die Straßenverkehrsbehörden angeordnet.
Vor einer Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen (z.B. Aufstellen von Verkehrsschildern) durch die untere Straßenverkehrsbehörde werden die rechtlichen Vorgaben des § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und die einschlägigen Richtlinien geprüft. In Abstimmung mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger und der Polizei über Art und Umfang der Maßnahme wird durch die untere Straßenverkehrsbehörde eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, soweit sich dies als erforderlich herausstellt.
Neben dem genannten Aufstellen von Verkehrszeichen können auf Antrag weitere verkehrsregelnde Maßnahmen aufgrund von Baumaßnahmen angeordnet werden. Hierunter fällt beispielsweise:
- Halbseitige Straßensperrung
- Einengung der Fahrbahn / des Fahrstreifens
- Sicherungsmaßnahmen entlang der Straße
Was benötige ich?
- Ausgefüllter Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO mit entsprechenden Angaben und Begründung.
- Für Baustellen und Baumaßnahmen ausgefüllter Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Baustellen / Baumaßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO mit entsprechenden Angaben und Begründung.