Informationen zur Nutzung digitaler Behördenleistungen
Die Nutzung digitaler Behördenleistungen in Deutschland ist über vielfältige Wege möglich. Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen den Einstieg in das Thema erleichtern und behandeln die wichtigsten Themen, Fragestellungen und notwendige Voraussetzung, um die Online-Dienste der Stadtverwaltung Meiningen aber auch anderer Behörden nutzen zu können.
Inhalt
- Antragsplattformen
- Service Konto Thüringen
- Zuständigkeitsfinder
- Online-Verwaltung Thüringen
- Onlinezugangsgesetz
Antragsplattformen
Die Stadtverwaltung Meiningen bietet ihre digitalen Behördenleistungen über verschiedene Antragsplattformen an. Primäres Antragssystem ist das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Dieses ermöglicht Ihnen, im Gegensatz zu unverschlüsselten E-Mails, Anträge sicher an die Verwaltung zu übermitteln. Sofern für Anträge ein höheres Vertrauensniveau notwendig wird, kann zusätzlich eine Legitimierung mit dem elektronischen Personalausweis erfolgen, welcher mit dem Service Konto verknüpft werden kann.
Zur Nutzung von ThAVEL benötigen Sie das Servicekonto Thüringen.
Servicekonto Thüringen
Das Servicekonto Thüringen ist ein zentrales Benutzerkonto für Ihre digitalen Behördenleistungen in Thüringen. Zukünftig können Sie mit dem Servicekonto Thüringen Behördenleistungen in ganz Deutschland und der Europäischen Union beantragen.
Weitere Informationen zum Servicekonto Thüringen erhalten Sie unter https://servicekonto.thueringen.de/
Zuständigkeitsfinder
Zur behördenübergreifenden Suche von Verwaltungsleistungen gibt es mehrere Suchmaschinen. Diese werden als Zuständigkeitsfinder bezeichnet und erleichtern Ihnen insbesondere dann die Suche, wenn Sie nicht wissen, welche Behörde für Ihr Anliegen zuständig ist.
Suchen Sie Leistungen einer Thüringer Behörde, starten Sie Ihre Suche am Besten beim Zuständigkeitsfinder Thüringen unter: https://verwaltung.thueringen.de/.
Thüringen arbeitet mit anderen Bundesländern im Verbund zusammen, sodass Sie über den Thüringer Zuständigkeitsfinder auch Leistungen der Behörden aus nachfolgenden Bundesländern finden können:
- Sachsen-Anhalt
- Niedersachen
- Hessen
- Rheinland-Pfalz
- Schleswig-Holstein
- Mecklenburg-Vorpommern
- Brandenburg
- Saarland
Mehr Informationen zum Verbund erhalten Sie unter: https://linie6plus.de/
Online-Verwaltung Thüringen
Das Portal der Online-Verwaltung Thüringen bündelt Informationen zu den Leistungen Thüringer Behörden, übersichtlich gruppiert nach den Bereichen:
- Für Bürger
- Für Unternehmen
- Für Verwaltungen
Es ist außerdem der zentrale Einstiegspunkt für den Zugriff auf den Zuständigkeitsfinder und den zentralen Thüringer Formular Service.
Sie erreichen das Portal unter: https://verwaltung.thueringen.de/
Onlinezugangsgesetz (OZG)
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (kurz Onlinezugangsgesetz) verpflichtet Behörden bis Ende 2022 Ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Insgesammt sind derzeit etwa 600 Leistungspakete definiert, diese enthalten wiederum eine vielzahl von Einzelleistungen. Für Kommunen wie die Stadt Meiningen sind etwa 60-90 Leistungspakete relevant.
Um den Grad der digitalisierung einer Verwaltungsleistung zu bestimmen wurde das Reifegradmodell eingeführt. Ursprünglich von der EU entwickelt, wird in Deutschland eine abgewandelte Form des Modells genutzt. Dieses gibt in Stufen von 0 bis 4 den Digitalisierungsgrad einer Leistung an. Die Gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt, sobald eine Leistung Stufe 3 erreicht hat.
Nachfolgenden erhalten Sie eine Kurzbeschreibung des Modells. Ausführlichere Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite des BMI.
Es sind keine Informationen zur Leistung online verfügbar.