1. Die Gemeinde Rippershausen veräußert das Grundstück
Lagebezeichnung | Flurstück | Größe
Gartenweg 8 472/3 900 m²
472/4 Teilfläche ca. 1.500 m²
zum Kaufpreis in Höhe von 55.000,00 €.
Das Gebäude ist ein ehemaliger Rinderstall im Rohbauzustand. Das Dach wurde im Jahr 2019 mit Trapezblech erneuert. Die Zufahrt ist teilweise befestigt mit
Bitumen und Betonplatten.
2. Planungsrecht und Erschließung:
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes »Hohlfeld« 1. Änderung.
Ausgeschlossen sind folgende Nutzungen:
- Gartenbaubetriebe
- Tankstellen
- Anlagen für Verwaltung.
Unmittelbar angrenzend befinden sich Wohnbauflächen und landwirtschaftlich genutzte Grundstücke.
Erschließung:
Das Grundstück ist erschlossen nach BauGB (Straße, Gehweg, Straßenbeleuchtung). Ver- und Entsorgungsleitungen sind vorhanden für Elektroenergie, Wasser/Abwasser, Telekommunikation.
Die Abrechnung der Erschließungsmaßnahme ist noch nicht erfolgt.
Die Erschließungskosten gemäß BauGB (Straßenbau) und die Beiträge und Gebühren für Wasserversorgung und Entwässerung nach den Satzungen des Kommunalen Wasser- und Abwasserzweckverbandes Meininger Umland, die Kosten für die Haus- und Grundstücksanschlüsse der Versorgungsträger, für die Herstellung der Grundstückszufahrt und die Vermessungskosten sind vom Käufer zu tragen.
3. Kaufantrag:
Bewerber senden ihren Kaufantrag im verschlossenen und wie folgt rot gekennzeichneten Briefumschlag:
Ausschreibung Gartenweg 8 in Melkers
an den Verkäufer:
Gemeinde Rippershausen
über erfüllende Gemeinde Stadt Meiningen
GB Stadtentwicklung und Bauen
Schlossplatz 1
98617 Meiningen.
3.1. Die Bewerbung soll folgende Angaben enthalten:
1) Name und Anschrift des Käufers
2) Unternehmensprofil
3) Geplantes Vorhaben, falls gewerblich genutzt, Anzahl der Arbeitsplätze
4) Falls zutreffend, Informationen zu weiteren Betriebsstätten
3.2. Auflagen für den Käufer:
1) Nutzbarmachung des Objektes zur Eigennutzung innerhalb von 2 Jahren ab Kaufvertragsabschluss entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hohlfeld“ 1. Änderung.
2) Ein Wiederkaufsrecht bei Nichterfüllung der Verpflichtung nach Pkt. 1 wird grundbuchlich gesichert.
3.3. Weitere Bedingungen
1) Nicht eindeutig gekennzeichnete Bewerbungen können keine Berücksichtigung finden.
2) Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Grundstückes besteht nicht.
3) Liegen mehrere Kaufanträge pro Grundstück vor, findet neben den Angaben nach Punkt 3.1. der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung Berücksichtigung.
Rippershausen, den 21.03.2023
Bandemer
Bürgermeister