Der zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Abfallwirtschaft Walldorf“ der Stadt Meiningen in der Fassung vom 05/2022 wird nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich ausgelegt und die Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Abfallwirtschaft Walldorf“ der Stadt Meiningen einschließlich der Begründung, dem Grünordnungsplan, dem Umweltbericht sowie die amtliche Bekanntmachung werden vom
01.08.2022 bis einschließlich 05.09.2022
im Ratssaal des Marstallgebäudes (Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen, Schlossplatz 5) in Meiningen während der Dienstzeiten
Montag – Donnerstag 8:00 Uhr – 11:30 Uhr, 13:30 – 15:00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr – 11:30 Uhr
öffentlich ausgelegt. Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Als zusätzliches Informationsangebot wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Abfallwirtschaft Walldorf“ der Stadt Meiningen einschließlich der Begründung, dem Grünordnungsplan, dem Umweltbericht sowie die amtliche Bekanntmachung öffentlich im Internet zur Einsichtnahme unter der Adresse
https://www.meiningen.de/leben-wohnen/wohnen-bauen/staedtebauliche-planungen
bereitgestellt.
Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zum Planentwurf in der Fassung 05/2022 vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Bei fachlichen Fragen sowie für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an Frau Frank, im Zimmer 18 des Marstallgebäudes (Fachbereich Stadtentwicklung), Schlossplatz 5 unter der Telefonnummer 03693-454 552, oder alternativ im Sekretariat des Marstalles unter 03693-454 549.
Meiningen, den 06.07.2022
Giesder
Bürgermeister
Weitere Informationen/Anhänge
Bebauungsplan "Sondergebiet Abfallwirtschaft Walldorf" der Stadt Meiningen
Begründung "Sondergebiet Abfallwirtschaft Walldorf" der Stadt Meiningen