Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der Meiningen GmbH
1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an Gewinnspielen der Meiningen GmbH. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion auf der Webseite der Meiningen GmbH.
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Meiningen GmbH, Ernestinerstraße 2, 98617 Meiningen.
Mit Teilnahme am jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen akzeptiert.
2. Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die bis spätestens 14.10.2024, 23:59 Uhr ihre ausgefüllte Gewinnspielkarte in einem der teilnehmenden Geschäfte oder der Tourist-Information abgeben. Die Teilnehmer müssen das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Meiningen GmbH sowie deren Angehörige. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt. Gewinnspielvereine oder automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt. Mehrfachteilnahmen erhöhen nicht die Gewinnchance und werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung
Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlost die Meiningen GmbH:
5 x Gutscheine im Wert von jeweils 50 €
5 x Bildband Meiningen
5 x exklusive Meiningen-Trinkflasche
5 x nachhaltige Meiningen-Einkaufstasche
Die/Der Gewinner/in werden/wird zeitnah nach Beendigung des Gewinnspiels per Zufallsprinzip ermittelt und per E-Mail oder Telefon kontaktiert. Erhält die Meiningen GmbH vom Gewinner keine Rückmeldung bis zum 30.11.2024, 15 Uhr auf die Gewinnbenachrichtigung, erlischt der Gewinnanspruch. Die Meiningen GmbH ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.
4. Ausschluss
Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt die Meiningen GmbH, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder gegen geltendes Recht verstößt.
5.Erhalt des Gewinns
Die Gewinnerin/der Gewinner kann ihren/seinen Gewinn jeweils zu den Öffnungszeiten der Tourist-Information Meiningen abholen. Ein Versand des Gewinns ist nicht vorgesehen, kann aber bei Übernahme der Portokosten durch den Gewinner veranlasst werden.