Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025

Nachfolgend finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

Wenn Sie direkt zu einem bestimmten Thema gelangen möchten, klicken Sie bitte den entsprechenden Punkt an.

fas fa-info-circle

Allgemeine Informationen und Wahlgebiet

  • Der Wahltag für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wurde vom Bundespräsidenten auf den 23. Februar 2025 festgelegt.
  • Die Wahlperiode beträgt 4 Jahre.
  • Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen gewählt.
  • Gewählt wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbunden Verhältniswahl.
  • Die Bundestagswahl findet nach den Regelungen des Bundeswahlgesetzes (BWG) und der Bundeswahlordnung (BWO) statt.
  • Das Wahlgebiet, also die Bundesrepublik Deutschland, ist in 299 Wahlkreise eingeteilt.
  • Die Stadt Meiningen gehört zum Wahlkreis 195 Suhl – Schmalkalden-Meiningen – Hildburghausen – Sonneberg.
  • Jeder Wähler hat zwei Stimmen – eine „Erststimme“ für die Wahl des Wahlkreisbewerbers (= Direktmandat) und eine „Zweitstimme“ für die Wahl einer Landesliste (= Partei).
  • Die Stadtverwaltung Meiningen ist als örtliche Wahlbehörde für die Vorbereitung und die reibungslose Durchführung der Bundestagswahl innerhalb der Stadt Meiningen sowie der Vertragsgemeinden Rippershausen und Untermaßfeld verantwortlich.
  • Rechtsgrundlagen
fas fa-map-marker-alt

Wahlräume

In der Stadt Meiningen wurden insgesamt 20 Urnenstimmbezirke gebildet. Die Wahlräume in 19 dieser 20 Stimmbezirke sind barrierefrei zugänglich.  

In welchem Wahlraum ("Wahllokal") darf ich wählen?

Den für Sie zutreffenden Wahlraum können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen, die Ihnen bis spätestens 02.02.2025 zugeschickt wird. 
Zusätzlich wurden in der Stadt Meiningen 8 Briefwahlbezirke gebildet. Die Briefwahlvorstände sind am Wahltag im Henfling-Gymnasium für die Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses zuständig. 

Verzeichnis der Wahlräume in der Stadt Meiningen

Nr. Wahlbezirk 

Adresse Wahlraum

1

Grund- und Regelschule am Pulverrasen I, Am Pulverrasen 1

2

Grund- und Regelschule am Pulverrasen II, Am Pulverrasen 1

3

Ratssaal Marstall, Schlossplatz 5

4

Grundschule Ludwig Chronegk I, Leipziger Straße 20

5

Grundschule Ludwig Chronegk II, Leipziger Straße 20

6

Berufsbildungszentrum Meiningen I, Gartenstraße 37

7

Berufsbildungszentrum Meiningen II, Gartenstraße 37

8

Schule für Gesundheit und Soziales, Ernststraße 9

9

Feuerwehrhaus Meiningen, Elisabeth-Schumacher-Straße 5

10

Henfling-Gymnasium I, Moritz-Seebeck-Allee 1  

11

Henfling-Gymnasium II, Moritz-Seebeck-Allee 1   

12

Feuerwehrhaus Helba, Am Anger 2

13

Dorfgemeinschaftshaus Dreißigacker, Schlossberg 3

14

Kulturhaus Herpf, Zum Eichig 1 (nicht barrierefrei zugänglich)

15

Gaststätte Schwarze Henne Henneberg, Henneberger Hauptstraße 32

16

Bürgerhaus Wallbach, Untere Hauptstraße 3

17

Kressehof Walldorf I, Kressehof 1

18

Kressehof Walldorf II, Kressehof 1

19

Sportlerheim Stepfershausen, Träbeser Straße 3      

20

Turnhalle Sülzfeld, Neue Gasse 4

Briefwahlräume I bis VIII

Henfling-Gymnasium Meiningen, Moritz-Seebeck-Allee 1
(Hinweis: Nur Auszählung am Wahltag im Henfling-Gymnasium.
Das Briefwahlbüro befindet sich in der Stadtverwaltung, Schlossplatz 1.)

Wahlraum in der Gemeinde Untermaßfeld: 

  1. Gemeindezentrum, Teichstraße 5 a (ehem. Sparkasse), 98617 Untermaßfeld

Wahlräume in der Gemeinde Rippershausen:

  1. Rippershausen, Gebäude Landfrauen Rippershausen, Im Dorf 28, 98639 Rippershausen
  2. Rippershausen-Melkers, Bürgerhaus Melkers, Felsenblick 4, 98639 Rippershausen
  3. Rippershausen-Solz, Bürgerhaus Solz, Meininger Straße 14, 98639 Rippershausen

Barrierefreies Wählen
Hinweise für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte zum barrierefreien Wählen.

fas fa-hands-helping

Wahlhelfer

Für die Durchführung einer Wahl sind ehrenamtliche Wahlhelfer unverzichtbar. Über 250 Wahlhelfer werden im Stadtgebiet Meiningen am Wahltag im Einsatz sein. In jedem Wahlraum wird ein Team aus in der Regel 8 Wahlhelfern eingesetzt.

Sie sind am Tag der Wahl in den Wahlräumen und wickeln zum einen die Stimmabgabe in ihrem Wahlraum ab: Sie kontrollieren, ob der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist, geben die Stimmzettel aus, überwachen die Einhaltung des Wahlgeheimnisses beim Ankreuzen und beim Einwerfen der Stimmzettel in die Wahlurne. Zum anderen zählen sie ab 18 Uhr die Stimmzettel ihres Wahlraums aus, tragen die ermittelten Ergebnisse in eine Niederschrift ein und verpacken die Stimmzettel nach bestimmten Vorgaben.

In jedem Wahlraum wird ein Team aus meist 8 Wahlhelfern eingesetzt, der sog. Wahlvorstand. Es gibt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, einen Schriftführer und einen stellvertretenden Schriftführer sowie die Beisitzer.

Wahlhelfer zu sein ist ein Ehrenamt, in das man berufen wird und das nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden darf.

Für den Einsatz am Wahltag erhalten die Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung, das sog. Erfrischungsgeld.

Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, dann nehmen Sie bitte direkt mit Herrn Steven Friedrich Kontakt auf:

fas fa-paper-plane

Wahlbenachrichtigung

Sie erhalten Ihre Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl bis spätestens 02.02.2025 per Post zugeschickt.

Die Wahlbenachrichtigung ist der Nachweis, dass Sie an der Bundestagswahl teilnehmen dürfen.

Sie enthält Angaben zu dem Wahlraum, in dem Sie wählen gehen dürfen.

Wenn Sie am Wahltag vor Ort wählen möchten, bringen Sie das Schreiben in den Wahlraum mit.

Ansonsten können Sie mit der Wahlbenachrichtigung auch Briefwahlunterlagen beantragen.

fas fa-mail-bulk

Briefwahl und Onlinewahlschein

Wer am Wahltag verhindert ist, kann mit der Briefwahl bereits vor dem eigentlichen Wahltag seine Stimme abgeben – bequem von zu Hause oder unterwegs. Wo können die Unterlagen beantragt werden? Welche Fristen gelten? Alle Informationen zur Briefwahl im Überblick können Sie unter den nachfolgenden Punkten lesen, wenn Sie diese entsprechend anklicken.

Wir bereiten uns auf einen Beginn der Briefwahl zwischen dem 03.02. und dem 10.02.2025 vor. Ein früherer Beginn ist wahrscheinlich nicht möglich, da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30. Januar 2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über eventuelle Beschwerden entschieden haben. Dann erst kann der Druck der Stimmzettel und ihre Auslieferung an die Gemeindebehörden erfolgen; das wird einige Tage in Anspruch nehmen. Erst wenn die Stimmzettel da sind, können wir Briefwahlunterlagen ausstellen und versenden bzw. im Briefwahlbüro vor Ort aushändigen.

Die Urnenwahl ist in Deutschland nach wie vor der vorrangige Weg der Stimmabgabe. Für die Wahlberechtigten, die ins Wahllokal gehen, spielt der verkürzte Briefwahlzeitraum keine Rolle.

Selbstverständlich können Sie aber auch per Briefwahl wählen, wenn Sie am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen können oder möchten. Dann sollte Ihnen jedoch der verkürzte Briefwahlzeitraum bei einer vorgezogenen Neuwahl des Bundestags bewusst sein. Sie müssen Ihre Briefwahlunterlagen erheblich schneller beantragen, ausfüllen und zurücksenden, als dies bei einer Bundestagswahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode der Fall ist.

Bei frühzeitiger Beantragung können wir die Briefwahlunterlagen in der Regel bis zum 10. Februar 2025 an den jeweiligen Postdienstleister übergeben. Innerhalb weniger Tage sollten sie dann bei Ihnen ankommen, so dass Sie sie rechtzeitig vor dem Wahltag zurücksenden können.

fas fa-exclamation-circle

In jedem Fall müssen alle Wahlbriefe spätestens am Wahltag, den 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Hierfür tragen Sie als Wählerin bzw. Wähler selbst Sorge.

Die Deutsche Post verweist darauf, dass Wahlbriefe, die bis Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Post-Filiale abgegeben werden, rechtzeitig die Wahlämter erreichen. Zudem richtet die Deutsche Post eine bundesweite Sonderlogistik zur rechtzeitigen Zustellung der Wahlbriefe ein.

Sie möchten die mit den Postlaufzeiten verbundenen Unsicherheiten vermeiden oder können bis zur letzten Briefkastenleerung am Donnerstag vor der Wahl den Wahlbrief nicht absenden? Dann sollten Sie den Wahlbrief direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abgeben oder einwerfen. Alternativ können Sie sich trotz beantragter Briefwahl auch noch dazu entscheiden, am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Dafür müssen Sie den Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, und einen Lichtbildausweis ins Wahllokal mitbringen. Wer einmal einen Wahlschein beantragt hat, kann nur noch mit diesem wählen, und zwar per Briefwahl oder am Wahltag in jedem beliebigen Wahlraum des eigenen Wahlkreises.

Wer seine Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhält oder verloren hat, kann bis zum Samstag vor der Wahl (22. Februar 2025) um 12 Uhr zu seinem Wahlamt gehen, den Umstand glaubhaft versichern und daraufhin einen neuen Wahlschein erteilt bekommen.

Diejenigen, die den Erhalt der Briefwahlunterlagen per Post nicht abwarten möchten, können im Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins auch angeben, dass sie die Briefwahlunterlagen direkt bei uns im Wahlbüro abholen. Vor Ort kann man auch seine Wahlentscheidung treffen, den Stimmzettel entsprechend kennzeichnen und den Wahlbrief abgeben. So werden gleich zwei Postwege eingespart.

fas fa-globe-americas

Wahlbeteiligung aus dem Ausland

Eine Beteiligung an der Wahl zum Deutschen Bundestag ist für Deutsche auch aus dem Ausland möglich. Grundsätzlich kann wählen, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Deutsche, die sich lediglich vorübergehend im Ausland aufhalten und weiterhin mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen.

Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind ("Auslandsdeutsche"), werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Das Antragsformular und weitere Hinweise zum Thema finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin.

fas fa-newspaper

Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Auslegung des Wählerverzeichnisses – Amtsblatt vom 15.01.2025

Wahlbekanntmachung inkl. Wahlräume und Briefwahl zur Bundestagswahl – Amtsblatt vom 12.02.2025

Stadt Meiningen
Wahlbüro

Wahlleiter der Stadt Meiningen:
Andreas Werner

Stellvertretende Wahlleiterin: Katharina Gaßdorf

Kontakt zum Wahlbüro:
  03693 454-142
 03693 454-186
E-Mail schreiben

Ihre Anlaufstelle für den Einsatz als Wahlhelfer:

Herr Friedrich
  03693 454-147
E-Mail schreiben

Postadresse

Stadtverwaltung Meiningen
Wahlbüro
Schlossplatz 1
98617 Meiningen

Ihre Anlaufstelle für die Briefwahl ist ab dem 03.02.2025 das Wahlbüro der Stadtverwaltung Meiningen.

Wahlbüro
Stadt Meiningen

Schlossplatz 1
98617 Meiningen

     03693 454545
    E-Mail Wahlbüro


Das (Brief-)Wahlbüro befindet sich im Raum 201 (2. Obergeschoss) der Stadtverwaltung Meiningen.

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8 - 12 Uhr
Mo. - Di. 13 - 15 Uhr
Do. 13 - 18 Uhr

Zusätzlich hat das Briefwahlbüro am Freitag, den 21.02.2025 von 8:00 – 15:00 Uhr geöffnet. Dies ist die letzte Möglichkeit zur Beantragung von Wahlscheinen bzw. Briefwahlunterlagen.

Hier können Sie Ihre Briefwahlunterlagen online beantragen.

Stadt Meiningen Rathaus

Schlossplatz 1
98617 Meiningen


Mehr von Meiningen auf:

Facebook logo Instagram Logo

Öffnungszeiten

Bürgerbüro der Stadtverwaltung
Mo. - Fr. 8:00 - 12:00
Mo. & Di. 13:00 - 15:00
Do. 13:00 - 18:00
1. Samstag im Monat: 9:00 - 13:00

   03693 45 45 45

  E-Mail Bürgerbüro

Öffnungszeiten Bibliothek
Mo. 13:00 - 18:00
Di. 10:00 - 14:00
Mi. 10:00 - 18:00
Do. 13:00 - 18:00
Fr. 13:00 - 18:00

   03693 502959

Feedback

Vermissen Sie Inhalte? Haben Sie Lob oder Kritik zur Seite? Wir freuen uns über Ihr Feedback.

Partner