Vor dem Hintergrund der sehr dynamischen Verbreitung von Infektionen mit den SARS-CoV-2 Viren wird die Stadtverwaltung über die Weihnachts- und Neujahrszeit nur im Notbetrieb für die Bürger erreichbar sein. Während der Zeit vom 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 bleibt die Stadtverwaltung für den Publikumsverkehr geschlossen.
Für den Publikumsverkehr geschlossen werden während der Zeit des Notbetriebs auch sämtliche städtische Einrichtungen: die Stadt- und Kreisbibliothek, das Stadtarchiv, die Galerie ada, sowie sämtliche Sport- und Veranstaltungsstätten.
Anfragen in unaufschiebbaren Angelegenheiten die insbesondere das Standesamt und die Friedhofsverwaltung betreffen, können während dieser Zeit telefonisch an das Bürgerbüro der Stadtverwaltung gerichtet und Termine vereinbart werden. Das Bürgerbüro wird an allen Werktagen außer Samstag von 8.00 bis 16.00 Uhr telefonisch unter 03693 454545 beziehungsweise unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! per E-Mail-Nachricht erreichbar sein.
Die Kindergärten in der Stadt Meiningen und ihren Ortsteilen sichern in der Zeit vom 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 lediglich die Notbetreuung, entsprechend des den einzelnen Einrichtungen gemeldeten Bedarfs.