Die Kreisstadt Meiningen hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiter (m/w/d) Steuern im Fachbereich Finanzverwaltung zu besetzen.
Den Aufgabenschwerpunkt bildet die Bearbeitung von Grundsteuerangelegenheiten. Dies beinhaltet u.a.:
- Prüfung der Grundlagenbescheide des Finanzamtes,
- Wahrnehmung gemeindlicher Interessen bei den Festsetzungs- und Bewertungsverfahren des Finanzamtes,
- Prüfung und Ermittlung der ordnungsgemäßen Besteuerung sowie Festsetzung der Grundsteuer (Bescheiderstellung),
- Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anliegen der Abgabepflichtigen,
- Durchführung von Abhilfeprüfungen,
- Bearbeitung von Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung sowie Stundungs- und Erlassanträgen,
- Umsetzung der Grundsteuerreform.
Ihr Befähigungsprofil:
- erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder eine vergleichbare Qualifikation,
- Kenntnisse im Grundsteuerrecht sowie im kommunalen Abgabenrecht,
- eigenständiges und eigenverantwortliches Arbeiten,
- sicherer Umgang mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik,
- Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Sorgfalt.
Unser Angebot für Sie:
- einen Arbeitsplatz bei einem modernen dienstleistungs- und bürgerorientierten Arbeitgeber in einer kulturgeprägten Stadt,
- eine unbefristete Vollzeitstelle (derzeit 39 Stunden/Woche), Teilzeitarbeit möglich,
- eine Eingruppierung je nach Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis zur EG 6 TVöD VKA,
- fachspezifische und fachübergreifende Fortbildungen,
- ein jährlicher Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen,
- flexible Arbeitszeiten zur guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie
- zusätzliche Altersversorgung.
Gleichstellung
Die Stadt Meiningen fördert aktiv die Gleichstellung ihrer Mitarbeiter (m/w/d). Wir begrüßen daher Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Nationalität, Religion und Weltanschauung. Schwerbehinderte sowie Bewerber (m/w/d) aus der Stadtverwaltung Meiningen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungsfrist und Bewerbungsverfahren
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 06.02.2023 an:
Stadtverwaltung Meiningen
Geschäftsbereich Zentrale Dienste
z. Hd. Herrn Hohmann
Schlossplatz 1
98617 Meiningen
Aus Kostengründen akzeptieren wir auch Kopien der einzureichenden Bewerbungsunterlagen. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss (Zeugnisbewertung).
Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesendet, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt wurde, andernfalls werden sie vernichtet.
Kosten, die Ihnen gegebenenfalls in Verbindung mit einem Vorstellungsgespräch in unserem Hause entstehen, werden von uns nicht übernommen.
Information über die Verarbeitung Ihrer Daten durch die Stadtverwaltung Meiningen im Rahmen des Verfahrens zur Stellenbesetzung
Datenerfassung
Mit Ihrer Bewerbung werden durch uns folgende personenbezogene Daten erfasst:
Name, Vorname, Titel, Geburtsdatum,
Privatadresse, private Telefonnummer/E-Mail-Adresse.
Aus Ihren Bewerbungsunterlagen erfassen wir das Bewerbungsschreiben, den Lebenslauf, die Zeugnisse, Zertifikate, ggf. den Nachweis über eine Schwerbehinderung etc.
Ihre Daten werden ausschließlich für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle innerhalb des Unternehmens verwendet und nur durch die hierzu befugten Personen an die für das konkrete Bewerbungsverfahren zuständigen innerbetrieblichen Stellen weitergeleitet. Gegebenenfalls sind Ihre Daten von uns im Fall einer Konkurrentenklage offenzulegen.
Abweichend davon ist eine Verwendung der Bewerbungsunterlagen für andere Zwecke als die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle nur möglich, wenn Sie uns hierfür ausdrücklich Ihre Einwilligung erteilen. Sollten Sie hiervon Gebrauch machen wollen, benötigen wir eine schriftliche Einwilligungserklärung.
Nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden Ihre persönlichen Daten grundsätzlich automatisch gelöscht, es sei denn, dass gesetzliche Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen bzw. die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist.
Abweichend davon ist eine längere Speicherung nur möglich, wenn Sie hierfür ausdrücklich Ihre Einwilligung erteilt haben. Sollten Sie hiervon Gebrauch machen wollen, benötigen wir eine schriftliche Einwilligungserklärung.
Datensicherheit
Um die von Ihnen erhobenen Daten vor Manipulationen und unberechtigten Zugriffen zu schützen, haben wir diverse technische (wie Datenverschlüsselung, Programmschutz) und organisatorische Maßnahmen (wie Regelungen zur Zugangs-, Zugriffs- und Zutrittsberechtigung) getroffen.
Auskunftsrecht und Widerruf
Sollten Sie Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten haben oder Informationen zur Berichtigung oder Löschung von Daten benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten.
Den Widerruf erteilter Einwilligungen können Sie in Textform schriftlich an: Stadtverwaltung Meiningen, Datenschutzbeauftragter, Schlossplatz 1, 98617 Meiningen richten.
Meiningen, den 12.01.2023
Giesder
Bürgermeister