Rathaus - Meiningen - Aktuell

Zugangsbeschränkungen und FFP2-Maskenpflicht für Besucher der Stadtverwaltung

Die 19. Allgemeinverfügung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 13.12.2021 regelt 3G-Zugangsbeschränkungen und FFP2-Maskenpflicht für Besucher der Stadtverwaltung und deren Einrichtungen.

Testmöglichkeiten vor Ort gibt es nicht! Bitte nutzen dafür die Schnelltestangebote in und um Meiningen.


Für Bürgerinnen, Bürger und andere Personen, die am Besucherverkehr mit der Stadtverwaltung und deren Einrichtungen teilnehmen, gelten ab sofort striktere Zugangsbeschränkungen und eine generelle FFP2-Maskenpflicht. Grundsätzlich gelten, beispielsweise für Besuche im Bürgerbüro und in Einrichtungen, die in dieser Mitteilung nicht gesondert genannten sind, die sogenannten 3G-Zugangsbeschränkungen.


Demnach darf Zugang nur denjenigen Besuchern gewährt werden:

  • die geimpft, genesen und asymptomatisch sind oder
  • die den Nachweis eines negativen Ergebnisses einer rechtlich zulässigen Testung (auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2) vorlegen und asymptomatisch sind oder
  • asymptomatischen Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres und asymptomatischen Schülern, die den Nachweis der Teilnahme an einer  regelmäßigenTestung im Rahmen eines verbindlichen Testkonzepts erbringen.


Die Kontrolle der Zugangsvoraussetzungen erfolgt beim Betreten der jeweiligen Räumlichkeiten. Für den Nachweis eines negativen Testergebnisses gilt:

  • bei einem Antigenschnelltest und bei einem Tests mit einem alternativen Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren darf der Test nicht länger als 24 Stunden und
  • bei einem PCR-Test nicht länger als 48 Stunden zurückliegen.


Eine Testmöglichkeit vor Ort für den Nachweis eines negativen Testergebnisses auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gibt es nicht!


Für folgende Einrichtungen gelten zusätzliche Zugangsbeschränkungen:

  • Bibliothek: 2G-Zugangsbeschränkung (geimpft oder genesen),
  • Stadtarchiv: 2G-Zugangsbeschränkung (geimpft oder genesen),
  • in Innenräumen von Sportstätten: 2G-Plus-Zugangsbeschränkung (geimpft und getestet oder genesen und getestet)
    • Ausnahmen gelten für den Kinder‐und Jugendsport.


In den Kindergärten gilt für Eltern und einrichtungsfremde Personen ein Betretungsverbot.

Die 3G-Zugangsbeschränkungen und FFP2-Maskenpflicht gelten ebenfalls für die Besucher der Sitzungen des Stadtrates, der Ausschüsse und der Ortsteilräte.
Für alle öffentlichen, freien oder gegen Entgelt zugänglichen Veranstaltungen der Stadt und ihrer Einrichtungen in geschlossenen Räumen gelten die 2G-Plus-Zugangsbeschränkungen (geimpft und getestet oder genesen und getestet) sowie die FFP2‐Maskenpflicht auch am Sitzplatz.

Von allen Besuchern sind zudem, die allgemeinen Infektionsschutzregeln zu beachten. Dazu gehören:

  • die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen,
  • die Beteiligung am Verfahren zur Kontaktnachverfolgung,
  • die Händehygiene sowie Hust- und Niesetikette,
  • die besondere Rücksichtnahme auf Personen aus Risikogruppen.

 

Stadt Meiningen Rathaus

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98617 Meiningen


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