Die Stadt Meiningen beabsichtigt den Verkauf folgenden Grundstückes:
Lage: Meiningen, Lindenallee 1
Flurstück: 1216/54, Gemarkung Meiningen, eine noch zu vermessende Teilfläche (Betriebsgebäude)
Größe: Grundstück 3.943 m² (Gebäude/Freiflächen / Parkplätze), Betriebsgebäude ca. 2.000 m²
Kaufpreis: 1.998.759,00 € (Mindestgebot)
Belastungen im Grundbuch: Abt. II: beschränkt persönliche Dienstbarkeiten (z.B. Überfahrts- und Wegerechte Leitungsrechte, Anlagenrechte) und Grunddienstbarkeiten (Wege- und Leitungsrechte)
Baulasten: keine
Altlasten: keine
1. Beschreibung:
Das Objekt ist teilweise vermietet (ca. 930 m² von insgesamt ca. 4.100 m²). Die vermieteten Räumlichkeiten befinden sich im sich im Teilbereich „Bayrischer Bahnhof“ (südlicher Bereich, neben dem „Südturm“, im EG und 1. OG, ca. 540 m²) sowie im mittleren Teil des Bahnhofs-gebäudes („Verbindungsbau“, EG, ca. 390 m²). Es bestehen teilweise langfristige Mietver-träge, die zum Großteil aufrecht zu erhalten sind.
Die Stadt Meiningen hat an diesem Standort im Rahmen einer Machbarkeitsstudie städte-bauliche Ziele definiert, die sie in den kommenden Jahren schrittweise umsetzen wird. Das Bahnhofsgebäude spielt bei diesen Überlegungen eine zentrale Rolle, weshalb ein abge-stimmtes Vorgehen und Agieren unabdingbar sein wird.
Eine verbindliche Bedingung für den Verkauf ist die schnellstmögliche Herrichtung und Sa-nierung der Räumlichkeiten im Nordturm (KG bis 2. OG), für welche bereits ein Mieter vor-vertraglich gebunden wurde. Des Weiteren soll im EG ebenfalls schnellstmöglich eine öffent-liche Toilette hergerichtet werden und die Bahnhofshalle weiter als Zugang zu den Gleisen öffentlich zugänglich sein. Bereits vorhandene Vorplanungen können zur Verfügung gestellt werden. Die sonstigen Räumlichkeiten stehen zur Eigennutzung / Weitervermietung zur Ver-fügung. Die Kellerräume unter dem Südturm des Bahnhofs sowie dem Verbindungsbau sind in ihrem jetzigen Zustand für Lagerzwecke geeignet. Grundrisse aller Etagen befinden sich in der Anlage.
Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Bestandteil eines ausgewiesenen Denkmalen-sembles, welches zugleich ein Kulturdenkmal ist. Bauliche Veränderungen und Umnutzun-gen, die insbesondere das äußere Erscheinungsbild betreffen, bedürfen der Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Schmalkalden-Meiningen.
2. Planungsrecht und Erschließung:
Das Grundstück befindet sich aktuell nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das gesamte Bahnareal wurde jedoch bereits gefasst. Das Grundstück befindet sich aktuell im Umgriff des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplans. Aus diesem sollen sich keine nachteiligen Auswirkungen auf die Nutzbarkeit des Objektes ergeben.
Ansprechpartnerin Bebauungsplan:
Frau Frank; Tel. 03693/454-552,
Mail:
Die Fläche ist erschlossen nach BauGB (Straße, Straßenbeleuchtung, Gehweg). Ver- und Ent-sorgungsleitungen sind vorhanden für Elektroenergie, Wasser-/Abwasser, Gas, Telekommunikation.
3. Weitere Vereinbarungen:
- Sanierungsverpflichtung für die Herrichtung von Mietflächen im Nordturm innerhalb eines Jahres ab Kaufvertragsabschluss, Wiederkaufsrecht für die Stadt Meiningen bei Nichterfüllung der Sanierungsverpflichtung (grundbuchliche Sicherung)
- Beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Wege-/Nutzungsrecht) für Stadt Meiningen für öffentliche Flächen (Toiletten im Erdgeschoss sowie Wartehalle, grundbuchliche Sicherung)
- Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle für die Stadt Meiningen (grundbuchliche Sicherung)
- Dingliche Sicherung des für die spätere Nutzung auszuweisenden Stellplatzbedarfs für das Bahnhofsgebäude auf städtischen Flächen innerhalb des Umgriffs des B-Plans
4. Die Bewerbung soll folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Interessenten
- Unternehmensprofil
- Angaben zum geplanten Vorhaben / Konzept für nicht vermietete Flächen
- Referenzen für vergleichbare Projekte (mind. ein, max. drei Projekte, die in den letz-ten 5 Kalenderjahren realisiert wurden)
- Finanzierungsnachweis (Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kre-ditinstituts oder einer Sparkasse über die grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzie-rung der Maßnahme, entsprechend dem einzureichenden Konzept; die Finanzie-rungsbereitschaftserklärung ist auch im Falle einer vorgesehenen Finanzierung aus Eigenmitteln vorzulegen)
Interessierte senden ihre Interessensbekundung bis zum 28.02.2025 im verschlossenen und wie folgt rot gekennzeichneten Briefumschlag
"Verkauf Objekt Lindenallee 1"
Stadt Meiningen
GB Stadtentwicklung und Bauen
Fr. Burkhardt
Schlossplatz 1
98617 Meiningen
Ansprechpartnerin Verkauf: Frau Burkhardt, Tel. 03693/454-553,
Mail:
5. Weitere Bedingungen und Hinweise zum Verfahren:
- Über das vorliegende Auswahlverfahren soll ein geeigneter Erwerber für das Grund-stück gefunden werden. Dabei handelt es sich nicht um die Ausschreibung eines öf-fentlichen Auftrags im Sinne des Vergaberechts, sondern um eine unverbindliche Auf-forderung zur Abgabe von Angeboten. Auch wenn das Verfahren nicht dem Vergabe-recht unterfällt, legt die Stadt Meiningen großen Wert auf eine offene und transpa-rente sowie gleichbehandelnde und nichtdiskriminierende Gestaltung und Durchfüh-rung des Verfahrens. Dem wird durch die Aufstellung und Beachtung der vorliegenden Verfahrensinformationen nachgekommen.
- Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Grundstückes besteht nicht.
- Nur vollständige Einsendungen werden berücksichtigt.
- Das Hauptaugenmerk bei der Prüfung der Einsendungen liegt auf dem vorgelegten Ge-samtkonzept, insbesondere für die frei vermietbaren Flächen.
- Nach Ablauf der Einsendungsfrist wird aus den eingegangenen (vollständigen) Konzep-ten eine erste Vorauswahl getroffen. Maximal 3 - 5 Interessenten werden zu weiteren Gesprächen bzw. zur Vorstellung ihrer Konzepte eingeladen. Diese Interessenten kön-nen – nach vorheriger telefonischer Absprache – das gesamte Objekt besichtigen.
- Alternativ besteht bei Interesse auch die Möglichkeit der Einräumung eines Erbbau-rechtes, ebenso die einer öffentlich-privaten Partnerschaft. Sofern Interesse an einer solchen Option besteht, sind entsprechende Vorschläge zur Ausgestaltung und Umset-zung zu unterbreiten.
Meiningen, den 20.01.2025
Fabian Giesder
Bürgermeister
Anlagen:
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